Luzernische Winkelriedstiftung

Stiftung · Luzern

Handelsregister

CH-ID
CH10070109754
Rechtsform
Stiftung
Sitz
Luzern
Adresse
c/o Markus Bossert, Haldenstrasse 37b, 6006 Luzern, 6006 Luzern
Kanton
Luzern
Status
Aktiv

Zweck

Im Kanton Luzern wohnhafte Personen, die im Dienst der Landesverteidigung oder des Bevölkerungsschutzes erkrankten, verunglückten oder durch andere Umstände vorübergehend oder dauernd in Notlage geraten, finanziell zu unterstützen, zu beraten oder fürsorglich zu betreuen; die Unterstützung kann auch auf deren Familien ausgedehnt werden; im Todesfall kann die Beihilfe auch den hinterbliebenen nächsten Angehörigen gewährt werden; Angehörige der Armee oder des Bevölkerungsschutzes, die durch ihre Dienstleistung in eine finanzielle Notlage geraten, können in Härtefällen vorübergehend unterstützt werden; Unterstützungsaufgaben, zu denen Bund, Kantone oder Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, werden nicht übernommen; es können besondere Unterstützungen im Dienst und zum Wohle der Armee oder des Bevölkerungsschutzes gewährt werden; diese sind für folgenden Empfängerkreis vorgesehen: a) Verbände, Vereine, Stiftungen, etc., welche Aufgaben im Rahmen der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes übernehmen. b) Einzelpersonen oder Organisationen für Sonderaktionen, welche im Sinne der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes sind.

Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 25.09.2026

SHAB-Meldungen

5 Meldungen

  1. 12.09.2022Änderung · Luzern

    Mutation Luzernische Winkelriedstiftung, Luzern

    Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 10 vom 15.01.2021, Publ. 1005074774). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lötscher, Hans, von Rothenburg, in Hildisrieden, Mitglied und Verwalter, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten [bisher: in Emmen].

  2. 15.01.2021Änderung · Luzern

    Mutation Luzernische Winkelriedstiftung, Luzern

    Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 50 vom 12.03.2020, Publ. 1004850711). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: de Podestà, Edy, von Trimbach, in Kriens, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Präsidenten. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Keller, Daniel, von Luzern, in Schüpfheim, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Vizepräsidenten]; Furrer, Bruno, von Horw, in Horw, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten [bisher: Fürsorger, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten].

  3. 12.03.2020Änderung · Luzern

    Mutation Luzernische Winkelriedstiftung, Luzern

    Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 4 vom 08.01.2020, Publ. 1004797869). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Zemp, Bruno, von Schüpfheim, in Schüpfheim, Beisitzer, ohne Zeichnungsberechtigung.

  4. 08.01.2020Änderung · Luzern

    Mutation Luzernische Winkelriedstiftung, Luzern

    Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 146 vom 31.07.2019, Publ. 1004687772). Domizil neu: c/o Markus Bossert, Haldenstrasse 37b, 6006 Luzern.

  5. 31.07.2019Änderung · Luzern

    Mutation Luzernische Winkelriedstiftung, Luzern

    Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 68 vom 08.04.2014, S.0, Publ. 1440811). Urkundenänderung: 28.05.2019. Zweck neu: Im Kanton Luzern wohnhafte Personen, die im Dienst der Landesverteidigung oder des Bevölkerungsschutzes erkrankten, verunglückten oder durch andere Umstände vorübergehend oder dauernd in Notlage geraten, finanziell zu unterstützen, zu beraten oder fürsorglich zu betreuen; die Unterstützung kann auch auf deren Familien ausgedehnt werden; im Todesfall kann die Beihilfe auch den hinterbliebenen nächsten Angehörigen gewährt werden; Angehörige der Armee oder des Bevölkerungsschutzes, die durch ihre Dienstleistung in eine finanzielle Notlage geraten, können in Härtefällen vorübergehend unterstützt werden; Unterstützungsaufgaben, zu denen Bund, Kantone oder Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, werden nicht übernommen; es können besondere Unterstützungen im Dienst und zum Wohle der Armee oder des Bevölkerungsschutzes gewährt werden; diese sind für folgenden Empfängerkreis vorgesehen: a) Verbände, Vereine, Stiftungen, etc., welche Aufgaben im Rahmen der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes übernehmen. b) Einzelpersonen oder Organisationen für Sonderaktionen, welche im Sinne der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes sind. Organisation neu: [Organisation gestrichen gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. h. HRegV]. [Weitere Änderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.] [gestrichen: Reglement vom 10.03.2008].

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