Schmid Holzbau AG Thal in Liquidation
Aktiengesellschaft · Thal · Im Handelsregister gelöscht, 22.03.2023
Handelsregister
- CH-ID
- CH32030595456
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Sitz
- Thal
- Adresse
- Dorfstrasse 25, 9425 Thal, 9425 Thal
- Kanton
- St. Gallen
- Kapital
- CHF 100'000
- Status
- Im Handelsregister gelöscht, 22.03.2023
Zweck
Betrieb eines Holzbau-, Zimmerei- und Schreinerei-Unternehmens einschliesslich Planung und Bauleitung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 29.09.2026
SHAB-Meldungen
3 Meldungen
22.03.2023 · Löschung · St. Gallen
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird gelöscht.
18.10.2021 · Änderung · St. Gallen
- Eingetragener Name
- Schmid Holzbau AG Thal → Schmid Holzbau AG Thal in Liquidation
Firma neu: Schmid Holzbau AG Thal in Liquidation. Weitere Adressen: c/o Rudolf Schmid, Ettenberg 6, 9038 Rehetobel (Liquidationsadresse). Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 13.10.2021 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schmid, Rudolf sen., von Rehetobel, in Rehetobel, Präsident des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident, mit Einzelunterschrift]; Schmid, Yolande Claudine, von Rehetobel, in Rehetobel, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied, mit Einzelunterschrift]. [Anpassung der Funktionen aufgrund geänderter Eintragungspraxis.]
07.06.2021 · Änderung · St. Gallen
Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.