idc industrial development consulting gmbh
Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Ingenbohl
Handelsregister
- CH-ID
- CH13040199315
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Sitz
- Ingenbohl
- Adresse
- Schiller 16, 6440 Brunnen, 6440 Brunnen
- Kanton
- Schwyz
- Kapital
- CHF 20'000
- Status
- Aktiv
- Eingetragen am
- 26.09.2013
- Statuten
- 20.09.2013
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung im Bereich Industrie und Bauingenieurwesen sowie das Erbringen von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 19.09.2026
Organe und Zeichnungsberechtigte
4
Scherer, Yvonne
Scherer, Josef
Gesellschafter und Geschäftsführer · Einzelunterschrift · von Meggen, Ingenbohl
Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung · Einzelunterschrift · von Meggen, Ingenbohl
SHAB-Meldungen
2 Meldungen
19.06.2020 · Löschung · Schwyz
Publiziert unter ADT Aero Dämm Technik AG Schweiz
Die Aktiven und das Fremdkapital gehen infolge Fusion auf die idc industrial development consulting gmbh, in Ingenbohl (CHE-148.287.527), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.
19.06.2020 · Änderung · Schwyz
Fusion: Übernahme der Aktiven und des Fremdkapitals der ADT Aero Dämm Technik AG Schweiz, in Ingenbohl (CHE-301.244.753) , gemäss Fusionsvertrag vom 05.06.2020 und Bilanz per 31.12.2019. Aktiven von CHF 61'207.86 und Fremdkapital von CHF 488'807.45, d.h. ein Passivenüberschuss von CHF 427'599.59 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten liegen Rangrücktrittserklärungen im Umfang des Kapitalverlustes und der Überschuldungen beider Gesellschaften vor. Da die übernehmende Gesellschaft sämtliche Aktien der übertragenden Gesellschaft hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.