Familien-Stiftung Simon

Stiftung · Zug

Handelsregister

CH-ID
CH17070009543
Rechtsform
Stiftung
Sitz
Zug
Adresse
c/o Jürg Attinger & Partner AG, Chamerstrasse 56, 6300 Zug, 6300 Zug
Kanton
Zug
Status
Aktiv
Eingetragen am
15.12.2020

Zweck

Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: a) Förderung von Berufsausbildung, Studium und beruflicher Existenzgründung der Nachkommen des Stifters; b) Finanzielle Unterstützung der Nachkommen des Stifters bei deren Eheschliessung und bei der Geburt von Kindern; c) Unterstützung der Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall wirtschaftlicher Notlage und Bedürftigkeit und d) Unterstützung von Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall von Krankheit und Behinderung, für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmassnahmen einschliesslich Hilfsmitteln und für Kosten der Heimunterbringung. Wenn in diesen Statuten vom Nachkommen die Rede ist, so handelt es sich hierbei ausschliesslich um die Tochter des Stifters, Frau Katharina Simon, geboren 10. Oktober 1985, als Begünstigte. Die Begünstigung von Familienangehörigen durch Mittelzuwendung darf 90% der jährlichen Erträge des Stiftungsvermögens nicht überschreiten. Mindestens 10% der Erträge sind in eine Rücklage zur Kapitalerhaltung einzustellen, die nicht auskehrbar dauerhaft den Wert des Stiftungskapitals erhalten und stützen sollen. Die Stiftung belastende, in zukünftigen Jahren entstehende Erbschaftssteuern sind aus dieser Rücklage zu entnehmen.

Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 22.09.2026

Organe und Zeichnungsberechtigte

1

Marc Brandner

Mitglied des Stiftungsrates · Einzelunterschrift · von Wil (ZH), Wil (ZH)

seit 05.11.2024
Frühere Organe (1)
Dr. Peter Simon

Mitglied des Stiftungsrates · Einzelunterschrift · deutscher Staatsangehöriger, Waldbrunn Hintermeilingen (DE)

bis 05.11.2024

SHAB-Meldungen

3 Meldungen

  1. 05.11.2024 · Änderung · Zug

    SHAB 1006170720

    Neue Personen
    Marc Brandner · Mitglied des Stiftungsrates · Einzelunterschrift
    Ausgeschiedene Personen
    Dr. Peter Simon · Mitglied des Stiftungsrates · Einzelunterschrift

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Simon, Dr. Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Waldbrunn Hintermeilingen (DE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Brandner, Marc, von Wil (ZH), in Wil (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.

    Vorherige Meldung vom 24.05.2022

  2. 24.05.2022 · Änderung · Zug

    SHAB 1005480745

    Zweck
    Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: a) Förderung von Berufsausbildung, Studium und beruflicher Existenzgründung der Nachkommen des Stifters; b) Finanzielle Unterstützung der Nachkommen des Stifters bei deren Eheschliessung und bei der Geburt von Kindern; c) Unterstützung der Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall wirtschaftlicher Notlage und Bedürftigkeit und d) Unterstützung von Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall von Krankheit und Behinderung, für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmassnahmen einschliesslich Hilfsmitteln und für Kosten der Heimunterbringung. Wenn in diesen Statuten vom Nachkommen die Rede ist, so handelt es sich hierbei ausschliesslich um die Tochter des Stifters, Frau Katharina Simon, geboren 10. Oktober 1985, als Begünstigte. Die Begünstigung von Familienangehörigen durch Mittelzuwendung darf 90% der jährlichen Erträge des Stiftungsvermögens nicht überschreiten. Mindestens 10% der Erträge sind in eine Rücklage zur Kapitalerhaltung einzustellen, die nicht auskehrbar dauerhaft den Wert des Stiftungskapitals erhalten und stützen sollen. Die Stiftung belastende, in zukünftigen Jahren entstehende Erbschaftssteuern sind aus dieser Rücklage zu entnehmen.

    Urkundenänderung: 03.05.2022. Zweck neu: Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: a) Förderung von Berufsausbildung, Studium und beruflicher Existenzgründung der Nachkommen des Stifters; b) Finanzielle Unterstützung der Nachkommen des Stifters bei deren Eheschliessung und bei der Geburt von Kindern; c) Unterstützung der Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall wirtschaftlicher Notlage und Bedürftigkeit und d) Unterstützung von Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall von Krankheit und Behinderung, für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmassnahmen einschliesslich Hilfsmitteln und für Kosten der Heimunterbringung. Wenn in diesen Statuten vom Nachkommen die Rede ist, so handelt es sich hierbei ausschliesslich um die Tochter des Stifters, Frau Katharina Simon, geboren 10. Oktober 1985, als Begünstigte. Die Begünstigung von Familienangehörigen durch Mittelzuwendung darf 90% der jährlichen Erträge des Stiftungsvermögens nicht überschreiten. Mindestens 10% der Erträge sind in eine Rücklage zur Kapitalerhaltung einzustellen, die nicht auskehrbar dauerhaft den Wert des Stiftungskapitals erhalten und stützen sollen. Die Stiftung belastende, in zukünftigen Jahren entstehende Erbschaftssteuern sind aus dieser Rücklage zu entnehmen. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen.]

    Vorherige Meldung vom 18.12.2020

  3. 18.12.2020 · Neueintragung · Zug

    SHAB 1005051840

    Neue Personen
    Dr. Peter Simon · Mitglied des Stiftungsrates · Einzelunterschrift

    Familien-Stiftung Simon, in Zug, CHE-409.883.911, c/o Jürg Attinger & Partner AG, Chamerstrasse 56, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 26.11.2020. Zweck: Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: a) Förderung von Berufsausbildung, Studium und beruflicher Existenzgründung der Nachkommen des Stifters; b) Finanzielle Unterstützung der Nachkommen des Stifters bei deren Eheschliessung und bei der Geburt von Kindern; c) Unterstützung der Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall wirtschaftlicher Notlage und Bedürftigkeit und d) Unterstützung von Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall von Krankheit und Behinderung, für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmassnahmen einschliesslich Hilfsmitteln und für Kosten der Heimunterbringung. Die Begünstigung von Familienangehörigen durch Mittelzuwendung darf 90% der jährlichen Erträge des Stiftungsvermögens nicht überschreiten. Mindestens 10% der Erträge sind in eine Rücklage zur Kapitalerhaltung einzustellen, die nicht auskehrbar dauerhaft den Wert des Stiftungskapitals erhalten und stützen sollen. Die Stiftung belastende, in zukünftigen Jahren entstehende Erbschaftssteuern sind aus dieser Rücklage zu entnehmen. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Eingetragene Personen: Simon, Dr. Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Waldbrunn Hintermeilingen (DE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.