IRC - International Right Commission
Associazione · Müllheim
Registro di commercio
- CH-ID
- CH44060307388
- Forma giuridica
- Associazione
- Sede
- Müllheim
- Indirizzo
- Der Verein hat sein Domizil eingebüsst., Müllheim
- Cantone
- Turgovia
- Stato
- Attivo
- Iscritta il
- 25 mag 2016
- Statuti
- 13 mar 2016
Scopo
Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet und überparteilich. Sein Zweck ist die Abgleichung des ständig fliessenden Völkergewohnheitsrechts, des sich entwickelnden Menschenrechtes und die stärkere Beachtung des allgemeinen Gewohnheitsrechts und allgemeingültigen Rechts der Gemeinden in der Rechtsprechung und entsprechende Vorschläge bezüglich der legislativen Einflussnahme auf das gesellschaftliche Umfeld der menschlichen Gemeinschaften. Seine Aufgabe besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines für den ganzen Planeten geltendes allgemeines Gesetz auf der Grundlage der oben genannten überpositiven Rechts als "ius cogens".
Estratto ufficiale del registro di commercio · Iscrizione su Zefix
Fonte: registro di commercio svizzero (Zefix, FUSC) e ufficio cantonale del registro di commercio. · verificato il 20 set 2026
Organi e firmatari
3
1. Vizepräsident · Kollektivunterschrift zu zweien · österreichischer Staatsangehöriger, Kapfenberg (AT)
2. Vizepräsidentin · Kollektivunterschrift zu zweien · österreichische Staatsangehörige, Linz (AT)
Präsident · Einzelunterschrift · deutscher Staatsangehöriger, Undeloh (DE)
Pubblicazioni FUSC
2 pubblicazioni
14 gen 2022Modifica · Turgovia
Mutation IRC - International Right Commission, Müllheim
IRC - International Right Commission, in Müllheim, CHE-414.522.548, Verein (SHAB Nr. 102 vom 30.05.2016, S.0, Publ. 2858683). Domizil neu: Der Verein hat sein Domizil eingebüsst.
30 mag 2016 · Turgovia
IRC - International Right Commission, in Müllheim, CHE-414.522.548, Hofstrasse 1, 8555 Müllheim, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 13.03.2016. Zweck: Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet und überparteilich. Sein Zweck ist die Abgleichung des ständig fliessenden Völkergewohnheitsrechts, des sich entwickelnden Menschenrechtes und die stärkere Beachtung des allgemeinen Gewohnheitsrechts und allgemeingültigen Rechts der Gemeinden in der Rechtsprechung und entsprechende Vorschläge bezüglich der legislativen Einflussnahme auf das gesellschaftliche Umfeld der menschlichen Gemeinschaften. Seine Aufgabe besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines für den ganzen Planeten geltendes allgemeines Gesetz auf der Grundlage der oben genannten überpositiven Rechts als "ius cogens". Mittel: Beiträge der Mitglieder, Spenden, Subventionen sowie Sachleistungen anderer Art. Eingetragene Personen: Zimmermann, Ullrich, deutscher Staatsangehöriger, in Undeloh (DE), Präsident, mit Einzelunterschrift; Gross, Dr. Ferdinand, österreichischer Staatsangehöriger, in Kapfenberg (AT), 1. Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schweizer, Doris, österreichische Staatsangehörige, in Linz (AT), 2. Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.