Erschliessungsplan Mooshaldenstrasse

Special-use plan · Herznach-Ueken

Document

Number
2000-001101
Kind
Special-use plan
Commune
Herznach-Ueken
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
May 24, 2000
In force since
May 24, 2000

Map

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Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

rot Baulinien re _-— —_ _- rot Baulinien für Kleinbauten Bo,

rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, & 132 BauG)

Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)

violett Schmutzwasserleitung PVC & 250

orange Sauberwasserleitung PVC 8.250 7.308

blau Wasserleitung’. NW 125 en grün Elektro-, TV-Leitung

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violett . . Bereich für Fussweg, Breite .....m. Die genaue Lage wird im

Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, 8 132 BauG)

hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

——— braun Ein- und Ausfahrtbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen.

2. Orientierungsinhalt

GR Datum

blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungdatum er Dein blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum Ben rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind a bestehende Strassen / Wege rare karmin Hochleistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS orange Verbindungsstrassen VS gelb Sammelstrassen SS 505 hellgelb Erschliessungsstrassen ES er hellviolett Gehwege / Fusswege Moosebäehn (er lila Radwege / Radstreifen (0 0.) hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler Bra] hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen ee m schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan blau Gewässer grün Wald Re Perimeter des Erschliessungsplanes

== —L8st. ZR

a EN >==:9 KS1527 a

Gemeinde Herznach Kanton Aargau

Erschliessungsplan „Mooshaldenstrasse “

gemäss $ 17 BauG

Teilgebiet WEST Parzelle Nr. 508 - 510 u I RAUMPLANUNG | an

& 2 Ss WMepx ieN

Situationsplan 1 : 500

Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes:

- Längenprofile

- Technischer Bericht a4)

Verfasser

FISCHER & SCHILD AG = >= aa 528

Ingenieurbüro für Hoch-& Tiefbau a /

Dammstrasse 1 Ueberholt durch Plan 530 er N

5070 Frick 2 vom Nr s nr 5

Mitwirkungsbericht vom: 30.02 19 Ei.

ii.

Vorprüfungsbericht vom: 21.01. I

Roggesbiüelweg

Oeffentliche Auflage vom: 24 2.0 bis!

Beschlossen vom Gemeinderat am: 30m an

Der ? Den Zr

Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 24. rau 2000

Der Staatsschreiber:

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

24. Mai 2000

Art. Nr. 2000-001101

Gemeinde Herznach; Erschliessungsplan "Mooshaldenstrasse"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderates Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

30. März 2000 31. Januar 2000 21. Februar – 21. März 2000 30. März 2000 4. April 2000 1. Mai 2000

2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 16. September 1997. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Das Gebiet „Mooshaldenstrasse“ befindet sich in der Wohnzone W2a und unterliegt der Sondernutzungsplanpflicht. Der Erschliessungsplan regelt die verkehrsmässige Feinerschliessung des bisher noch nicht überbauten Gebiets an der Mooshaldenstrasse. Für die Überbauung des Areals liegt bereits ein von privater Seite bearbeitetes Konzept vor. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente:  Erschliessungsplan 1:500 mit: - Strassenlinien (Enteignungsrecht § 132 BauG) - Schmutzwasserleitung - Sauberwasserleitung - Wasserleitung - Sichtzone 

Längenprofil 1:200 / 20

Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage Versand:

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4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Das bereits vorliegende Überbauungskonzept gewährleistet eine landsparende verkehrsmässige Erschliessung. Mit diesem Vorgehen kann eine kostengünstige Voraussetzung für die künftige Überbauung mit guter Siedlungsqualität erreicht werden. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan „Mooshaldenstrasse“ der Gemeinde Herznach vom 30. März 2000 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

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5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug – Gemeinderat, 5027 Herznach – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei Staatsschreiber: