Erschliessungsplan Wasenhalde - Krottenhalde inkl. Änderung 2002
Special-use plan · Laufenburg
Document
- Number
- 2002-000802
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Laufenburg
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Aug 20, 1991
- In force since
- May 29, 2002
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
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GEMEINDE LAUFENBURG Allgemeine Vorschriften: Sondernutzungsplanung "Wasenhalde-Krottenhalde" ; Baudepartement Kanton Aargau Erschliessungsplan Abteilung Raumentwicklung gemäss $ 17 BauG e erung des kommunalen auungsplanes "Wasen alde- enhalde" Teiländ desk len Überb |} "w. halde-Krottenhald Situationsplan 1:500 / Sonderbauvorschriften Übersichtsplan 1:25'000 Bebauungsart Kan N Bauvorschriften: AWRTTIIDIE N NE Vorprüfungsbericht vom 31. Oktober 2001 Baulängen: Mitwirkungsauflage / Ausnützungsziffer: Öffentliche Auflage vom 5. November 2001 bis 4. Dezember 2001 Parkierung: Beschlossen vom Gemeinderat am 10. Dezember 2001 Projektwettbewerb oder NAMENS DES GEMEINDERATES anne. Ökologischer Ausgleich: Genehmigung Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 2a. rlaı 2002 Der Staatsschreiber: Plan Nr. 10.01.121 Kantonale Genehmigung / e I |Nme | Datum | Kontrolle | EL Projekt IK Irma | PARTNER | PiotDenm |aE ee Bebauungsart: GENEHMIGUNGSINHALT I er Baulinien für Hauptbauten Bauvorschriften: I] rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $132 BauG) — blau /rot aufzuhebende Baulinien mit Genehmigungsvermerk BaaHRIge: ee blau /rot aufzuhebende Neubaulinien mit Genehmigungsvermerk Ausnützungsziffer: schwarz /rot aufzuhebende Strassen und Weglinien mit Genehmigungsvermerk Parkierung: EEE rosa Gebietsabgrenzung der Teilbaubereiche A-D Projektwetibewerb oder Pi aufzuhebende Gebietsabgrenzung der Teilbaubereiche A-D ev. Studienauftrag; Er mit Genehmigungsvermer grün geschützter Einzelbaum Eee Ye 7 gina aufzuhebende Hecken, Ufer- und Feldgehölz Bebauungsart: NUN grün / schraffiert Bereich für ökologischen Ausgleich Bauvorschriften: Die Spezialbauvorschriften der Teilbaugebiete A-D des kommunalen Überbauungsplanes "Wasenhalde . - Krottenhalde" (RRB 26.8.91) werden mit dem vorliegenden Erschliessungsplan mit aufgehoben. Baulängen: Ausnützungsziffer: ORIENTIERUNGSINHALT Parkierung: = blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsvermerk Projektwettbewerb oder ev. Studienauftrag; schwarz rechtskräftige Strassen- und Weglinien mit Genehmigungsvermerk Ei gelb geplante Quartiererschliessungsstrassen FB grau bestehende Strassen Bebauungsart = violett bestehende Geh- / Fusswege Bauvorschriften: ILL = Provisorische Abgrenzung zwischen den beiden Teilbaubereichen A und B. Die genaue Abgrenzung erfolgt im Rahmen der Bebauung _— — schwarz Zonengrenzen gemäss Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan ch Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan R Urs u . Baulängen: F—JF grün Waldgrenze gemäss $ 3 AWaV —_—. Ausnützungsziffer: x B; schwarz bestehende Hecken, Ufer- und Feldgehölz Br Parkierung: Bien schwarz /grün geplante Hecken, Ufer- und Feldgehölz s Be] hellgrün zu urbarisierende Flächen Projektweltbewerb oder ev. Studienauftrag;
Sonderbauvorschriften
Der Erschliessungsplan "Wasenhalde-Krottenhalde" dient als Ergänzung zur kommunalen Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Laufenburg. Er legt Vorschriften für die Bebauung der Teilbaubereiche A-D fest.
Sämtliche Teilbaubereiche dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen.
A
geschlossene und offene Bauweise
- Reiheneinfamilienhäuser oder Ein- bzw. Doppeleinfamilienhäuser
- mit einer guten Gliederung der Bauten soll die besondere Lage des Grundstückes noch zusätzlich attraktiv gestaltet werden
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- keine Flachdächer - Firstrichtung einheitlich in der Reihe - 2 Geschosse
- max. 30m - 05 - pro Wohnung 2 Parkplätze
- erforderlich
Die westlich und südlich an das Teilbaugebiet A angrenzenden, im Plan grün schraffierten Flächen sind im Sinne des ökologischen Ausgleichs aufzuwerten und zu pflegen.
Das Wiesland soll mittelfristig in eine magere, artenreiche Heuwiese überführt werden. Es gelten folgende Nutzungsbeschränkungen: -keine Düngung - keine Pflanzenbehandlungsmittel - Schnittnutzung mindestens 1x jährlich; frühester Schnitttermin
15. Juni; das Schnittgut ist abzuführen - Beweidung sowie die Nutzung als Garten sind untersagt
Die an das Wiesland angrenzenden Wald- und Gehölzränder sind mit dem Ziel einer grossen Arten- und Struktunvielfalt zu pflegen. Durch
Entfernen alter, überhängender Bäume ist die Strauchschicht zu fördern.
geschlossene und offene Bauweise
- Reiheneinfamilienhäuser bis zu 6 Wohneinheiten, höhenmässig versetzt oder Ein- bzw. Doppeleinfamilienhäuser
- Gebäude sind in der Falllinie anzuordnen
- begrünte Flachdächer oder Dachterrassen - 2-3 Geschosse
- max. 30 m - 05 - pro Wohnung 2 Parkplätze
- erforderlich
C
geschlossene und offene Bauweise - Reiheneinfamilienhäuser bis zu 6 Wohneinheiten, höhenmässig versetzt oder Ein- bzw. Doppeleinfamilienhäuser
- begrünte Flachdächer oder Dachterrassen - 2-3 Geschosse
- max. 30m - 05 - pro Wohnung 2 Parkplätze
- erforderlich
offene Bauweise - mit Einfamilienhäuser oder Doppeleinfamilienhäuser
- begrünte Flachdächer oder Satteldächer
- Firstrichtung parallel zum Hang
- 2 Geschosse
- nur aufgelöste Stützmauern in Lebendverbauweise - max. 25 m
- 0,3
- pro Wohnung 2 Parkplätze
- nicht verlangt
KANTON AARGAU GEMEINDE LAUFENBURG Spezialbauvorschriften
Allgemeine Bestimmungen: - Das zusätzliche Baugebiet in der Wasenund Krottenhalde wird schildweise
in die definitive Bauzone umgewandelt. Die Umwandlung kann erfolgen, wenndie definitiven Bauzonen in diesem Gebiet, soweit sie für Bauzwecke
Kommunaler UÜberbauungsplan | die gefinitiven Bauzenen in diesen Gebiet, mit Spezialbauvorschriften ee a
- Bei der Umgeb talt llen Hochstammbä a/od inheimisch Wasenhalde-Krottenhalde mchseleurten böriehniuhkit: weiien, ne VEERUEE EEREREREER
- Bei allen Teilgebieten ( A bis G ) gelten im übrigen die Vorschriften
Baulinien pla n 1500 ; der Bauordnung Laufenburg.
N Bebauungsart: geschlossene Bauweise:
- nur Reiheneinfamilienhäuser - mit einer guten Gliederung der Bauten soll die besondere Lage des Grundstückes noch zusätzlich attraktiv gestaltet werden Bauvorschriften: - keine Flachdächer - Firstrichtung einheitlich in der Reihe - talseitig max. 2 Geschosse
Baulängen: max. 30 m
Ausnützung: 0.5
Parkierung: - zentral, pro Wohnung 2 Parkplätze, davon 3/4 unterirdisch, 1/4 für Besucher oberirdisch | Landschaftsschutz: - das südlich gelegene Feldgehölz ist in seiner
Art zu erhalten. - ein 10 m breiter Streifen ab Waldgrenze ist als Naturwiese zu erhalten Projektwettbewerb oder
j ev. Studienauftrag: - erforderlich Verfasser ! | Grosse PlanNr. : FRANZ KPCH | ü | | | 60/200 | Inggßieurbüri ee 7 101.069 - 01 A Bebauungsart: geschlossene Bauweise: Marktplatz 9 Ersetzt Plan Überholt durch Plan BR - nur Reiheneinfamilienhäuser bis zu 6 Wohn-
4335 LAUFENBURG vom Jan89 nr 101.069-01 | vom Nr einheiten, höhenmässig versetzt - Gebäude in der Fallinie angeordnet
j . Bauvorschriften: - begrünte Flachdächer oder Dachterrassen Öffentliche Planauflage vom 28.April 1990 bis 27.Mai 1990 - talseitig max. 2 Geschosse
Ss Baulängen: max. 30 m wı8 Beschlossen von der .Gemeindeversammliung vom 8.Juni 1990 | Ausnützung: 0.5 . ' 98 Parkierung: - pro 2 Hausreihen 1 Parkierungsanlage, davon 3/4 Ss o : unterirdisch, 1/4 für Besucher oberirdisch v3 N TIERSFOMMONE vr Projektwettbewerb oder (W.Burgherr) H ev. Studienauftrag: - erforderlich, wobei Gebiet B + C nicht gleich
sein dürfen. Es ist auf eine gute Belichtung und Belüftung der Baukörper zu achten j
Genehmigung dureh den Genehmigungsvermerk Asrau:deri AU Alert u de " “ RRB-Nr. BZ vom : % . AT. Im Auftrage des Grossen Rates Ddr Staatsschreiber:
- nur Reiheneinfamilienhäuser bis zu 6 Wohneinheiten, höhenmässig versetzt - Gebäude in der Fallinie angeordnet
C Bebauungsart: geschlossene Bauweise:
" Bauvorschriften: - begrünte Flachdächer oder Dachterrassen - talseitig max. 2 Geschosse Baulängen: max. 30 m ı Ausnützung: 0.5 } Parkierung: - pro 2 Hausreihen 1 Parkierungsanlage, davon 3/4
unterirdisch, 1/4 für Besucher oberirdisch
Projektwettbewerb oder
ev. Studienauftrag: - erforderlich, wobei Gebiet B + C nicht gleich . sein dürfen. Es ist auf eine gute Belichtung und Belüftung der Baukörper zu achten.
| Bebauungsart: offene Bauweise: ; | D - mit Einfamilienhäuser oder Doppeleinfamilien- 5 } häuser Legende zum kommunalen UÜberbauungsplan = Dappeleinfemilienhäuser situationsmässig ı versetz 7 f BT A , Bauvorschriften: - begrünte Flachdächer oder Satteldächer x er I i 1. Genehmigungsinhalt | - Firstrichtung talseitig parallel zum Hang er Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt: i - talseitig max. 2 Geschosse 1 - nur aufgelöste Stützmauern in Lebenäverbauweise mm meer rot Baulinien Baulängen: max. 25 m rot Zwangsbaulinien 1 Ausnützung: 0.3 . t Neubau - Baulinien | Perkianung: - ausserhalb der Gebäude i 0$ i . u - KL steigt 13.6 Ar I ' . E - pro Wohnung 2 Parkplätze „Er FIT = de £ F S ä rot Strassen-/Weglinien | Projektwettbewerb oder 6 a y blau Aufzuhebende Strassen-/Weglinien ! ev. Studienauftrag: - nicht verlangt blau Aufzuhehende Raulinien Q ! i Bereich für Fussweg, Breite ...m. Die genaue Lage wird mit der Überbauung violekt ee En ’ ui Bebauungsart: geschlossene oder offene Bauweise: > = Terz nh nei j BIER ZN schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und und ne möglich gegeneinaniee veraater in; Unge ar Knötensichtweite A. En ; j E i Bauvorschriften: - begrünte Flachdächer oder Dachterrassen BZ hellblau Sichtagnne I ER BJEhraBan nase BI SiCifyeiB FaER EBENE ENTER | - übereinanderliegende Geschosse max. 2 am Hang, Yatı, 800m und 3.1, GEWEHLISISIER SEIN. | u in der Ebene: max 3 (alte Zone W 3) Spezialbauvorschriften j Baulängen: max. 30 m { } $ a N Ausnützung: 0.6 ie Gebiete A - G sind nach den im Plan formulierten Auflagen zu bebauen und | . SETZT en den für Ip aeentrsungszitfer anrechenbaren Grundstücksflächen ' Parkierung: - zentral von der Wasenhalde-Neuhofstrasse erschlossen, | [0 grün geschützte Finzelbäume | - pro Wohnung 1 1/2 Plätze, vollständig N N A ze & f unterirdisch | grün bestehende oder neue schützenswerte Hecken | Projektwettbewerb oder | ev. Studienauftrag: - erforderlich 2. Orientierungsinhalt | GR. _ Datum blau Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum | Te h “ae ; : Bebauungsart: offene Bauweise: hmigte St n-/Weglinien mit Genehmigungsdatum 1 uwe 3 . GR__Datum blau ih u; u g ; gung j | F i - Mehrfamilienhäuser bis zu 12 Wohneinheiten,‘ i Be DR N rot Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind. | Bauvorschriften: v ——— braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan | = begrünte Flachdächer oder Dachterassen ——n bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die | - 3-geschossig . . 5 bisherige Nutzung erhalten. | . - Staffelung am Hang möglich [: ! Baulängen: max. 30 m eemei karmin Hochleistungsstrassen HLS Ausnützung: 0.6 . Parkierung: - zentral ) ra 2] zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS | - pro Wohnung 1 1/2 Parkplätze, davon 3/4 $ unterirdisch Bee orange Sammelstrassen SS | Projektwettbewerb oder B ev. Studienauftrag: - nicht erforderlich B Ten gelb Erschliessungsstrassen ES C | . | auungsart: offene oder geschlossenen Bauweise: , s \ ; ? i Pe De I IE) IT| hellviolett Gehwege/Fusswege © - gemäss BO S 34 für W2b: (Einzel-, Doppelund . EZ h g ; e Ba ae ar m \ jk PM f 25 anne Reiheneinfamilienhäuser (bis zu 4 Stk.), \ ns } Pr ie Pr Ber lila ee kleinere Mehrfamilienhäuser bis zu 4 Wohnungen, ) © nie Y Bauvorschriften: - nur Sattel oder Walmdächer R BE dunkelgrau Bestehende Strassen/Wege - Firstrichtung parallel zum Hang £ 3 : & ; - 2-geschossig mit Dachstockausbau C lätze, Verkehrsteil = a Berne hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler Balingen: mars, 30 m iR 2 = 5 R : n F i Ausnützung: 0.4 N fen, bepflanzte Fläch = P Be Sl RISERSHED- DORSERBA FIR = Y | Parkierung: - keine Forderung nach zentraler Regelung, Ki Aal Fit 0 schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan - 1 Parkplatz ausgebaut, 1 Parkplatz vorgesehen Re ee] - a ) für spätere Realisierung ; Fran En Projektwettbewerb oder J ——rte hellblau Löschdruckgrenze 357.00 m | ev. Studienauftrag: - nicht erforderlich R
a 2
| | 75 \ | ©
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
29. Mai 2002
Art. Nr. 2002-000802
Gemeinde Laufenburg; Erschliessungsplan "Wasenhalde-Krottenhalde", Teiländerung; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung
10. Dezember 2001 31. Oktober 2001 5. November – 4. Dezember 2001 10. Dezember 2001 30. Januar 2002 26. März 2002
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung von 1995. Für das Gebiet besteht ein Erschliessungsplan (Überbauungsplan) von 1991. Diesem lag die Waldausscheidung nach altem Forstgesetz zugrunde. Neu wurde auch für das Gebiet "Wasenhalde-Krottenhalde" ein Waldgrenzenplan nach neuem Waldgesetz erstellt. Dieser wurde im März 1998 rechtskräftig. Dies setzt eine geringfügige Änderung des Bauzonenund Kulturlandplanes voraus, welche die Gemeindeversammlung am 21. Januar 2002 beschlossen hat. Die Änderung des Bauzonen- und Kulturlandplanes liegt als separate Vorlage ebenfalls zur Genehmigung vor. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan regelt die Erschliessung und Überbauung des Gebiets "Wasenhalde-Krottenhalde". Die Überbauungsabsicht und die bisherigen Bestimmungen werden im Grundsatz beibehalten. Berücksichtigt werden die Ergebnisse eines Studienauftrags für das Teilgebiet B. Die reduzierten Waldflächen aufgrund der Resultate des Waldfeststellungsverfahrens gegenüber 1991 ermöglichen eine bessere Erschliessung für das Gebiet. Der Teilbereich B wird neu über die Wasenhaldenstrasse erschlossen. Der bisher geplante Haldenweg wird aufgehoben.
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3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel: Erschliessungsplan (Gestaltungsplan) Sondernutzungsvorschriften (integriert) Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die Teiländerung führt insgesamt zu einer Verbesserung der Situation für die Erschliessung und Überbauung des Gebiets "Wasenhalde-Krottenhalde", ist situationsgerecht und erweist sich als rechtmässig. 4.3 Koordination mit der allgemeinen Nutzungsplanung Die vorliegende Änderung des Erschliessungsplanes und die Änderung des Bauzonenund Kulturlandplanes werden auf Kantonsebene koordiniert genehmigt. Der Regierungsrat beschliesst den vorliegenden Sondernutzungsplan gemeinsam mit der Bauzonenplanänderung. Die Genehmigungen des Sondernutzungsplans und der Bauzonenplanänderung werden gleichzeitig publiziert. 4.4 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Die Teiländerung des Erschliessungsplans "Wasenhalde-Krottenhalde" der Gemeinde Laufenburg vom 10. Dezember 2001 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt, gleichzeitig mit der Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland "Wasenhalde-Krottenhalde" beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.
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2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, 5080 Laufenburg Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei Staatsschreiber: