Erschliessungsplan Schlüsselacker
Special-use plan · Sarmenstorf
Document
- Number
- 1979-000678
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Sarmenstorf
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Mar 27, 1979
- In force since
- Mar 27, 1979
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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| ij 1 { N 1
| |
Kommunaler Überbauungsplan
SCHLÜSSELACKER
BAULINIENPLAN 1:500
KANTON AARGAU
GEMEINDE SARMENSTORF
SARMENSTORF
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R. WALTER
Datum NIEURBURO : NOV.
nach Villmergen
von Fahrwangen ee y ee i
164-105
j fi N
DHPL. ING. ETN/S!A Ersetzt PlanNr.
hellblau
karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett
la hellgrau feldgrau
grün
igung durch den Grossen Rat 2%. Mörz AI7I3
Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen.
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. Zu genehmigende Baulinien.
Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen).
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Zu genehmigende Weg- und Sockellinien.
Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.
Sichtzone:
Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.
Austritts- und Ausfahrverbot:
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den
im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen: Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen. z
Ausfahrverbot:
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.
Legende:
Hochleistungsstrasse Hauptverkehrsstrasse Sammeistrasse Erschliessungsstrasse Bestehende Wege Gehweg
Radweg
(HLS) (HVS) (SS) (ES)
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
Bepflanzte Flächen Zonengrenze
=
j ( 1
a ee
BAUGEBIET ÜBER 590m :
ZU NIEDRIGER WASSERDRUCK, VORLÄUFIG NICHT ÜBERBAUBAR! |
I
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
27. März 1979
Si/ek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 14. März 1979 gestützt auf 40 Absatz 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Biberstein; Ueberbauungsplan und Zonenplanänderung "Burz" Rüfenach; Revision der Bauordnung Sarmenstorf; Ueberbauungsplan "Schlüsselacker" Magden; Ueberbauungsplan "Wuhrenberg" Niederwil; Ueberbauungsplan "Hambel-Tafelacker" Staffelbach; Ueberbauungsplan "Sandgasse" Eiken; Ueberbauungsplan "Laufenburgerstrasse - im Grendel - auf der Höhe"
Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
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Staatsschreiber: