Gestaltungsplan Degermoos - Gebäude Nr. 357

Special-use plan · Lengnau (AG)

Document

Number
2003-000491
Kind
Special-use plan
Commune
Lengnau (AG)
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Mar 26, 2003
In force since
Mar 26, 2003

Map

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Text

SNP-4312-2003-E.pdf

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Zufahrt des Weilers vom Loohof

Baudepartement Kanton Aargau Kanton Aargau Genehmigungsinhalt

Gemeinde Lengau Abteilung Raumentwicklung Po

Volumenschutz der Weilerbaute

Gestaltungsplan Degermoos - Gebäude Nr. 357 gemass 5.47 BNO

Situationsplan 1:1'000

gemäss $ 21 BauG

eo .. Gestaltungsplanperimeter 872

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Orientierungsinhalt

1) Weilerzone gemäss j Kulturlandplan vom 25.3.1994 N

PER eingedolter Bach

A Br 0 Meteı fe nun

Degermoos

Zufahrt des Weilers von Lengnau

Vorprüfungsbericht vom: 2. Oktober 2002 Mitwirkungsauflage vom: 4. November 2002 - 3. Dezember 2002 Öffentliche Auflage vom: 4. November 2002 - 3. Dezember 2002 Beschlossen vom Gemeinderat am: 13. Januar 2003

Der @emeindeammann: eindeschreiber:

Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 26, Mäı2 200%

11. Februar 2003

ARCOPLAN Lüscher, Pfister + Partner Limmatauweg 9 5408 Ennetbaden 056 203 40 20

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

26. März 2003

Art. Nr. 2003-000491

Gemeinde Lengnau; Gestaltungsplan "Degermoos - Gebäude Nr. 357"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

13. Januar 2003 2. Oktober 2002 4. November – 3. Dezember 2002 13. Januar 2003 24. Februar 2003 10. Februar 2003

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 5. März 1996. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1

Vorlage

Der Weiler Degermoos befindet sich am flachen Seitenhang zwischen Endingen und Lengnau. Die Bauten sind mehrheitlich entlang der parallel zum Hang verlaufenden Erschliessungsstrasse angeordnet. Die "Milchhütte" erfüllte bis vor kurzem eine wichtige soziale Funktion als Treffpunkt im Weiler. Mit der Umstellung der Milchabfuhr direkt ab Hof ist eine wesentliche Änderung eingetreten: Dem Gebäude wurde die Nutzung der Milchannahme entzogen. Mit dem Gestaltungsplan werden die planerischen Vorraussetzungen für eine Umnutzung als "Buschbeiz" geschaffen. Damit soll die soziale Funktion als Treffpunkt für die Bewohner beibehalten und neu auch für Wanderer und Biker usw. geschaffen werden. Die Erschliessung erfolgt über das bestehende Wegnetz. Mit der Umnutzung des Gebäudes Nr. 357 ist nicht mit einem wesentlich gesteigerten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Ausbau der bestehenden Zufahrten wird als nicht notwendig beurteilt. An der südlichen Zufahrt des Weilers sind ca. fünf Parkplätze für die Besucher der Buschbeiz vorgesehen, bauliche Massnahmen sind nicht notwendig. Versand: 01.04.2003

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3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel:  Gestaltungsplan Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Im kantonalen Richtplan ist der Weiler Degermoos (Gemeinde Lengnau) festgesetzt. Die Gemeinde hat im Kulturlandplan eine Weilerzone ausgeschieden, gemäss § 47 Abs. 7 der Bau- und Nutzungsordnung können Bauten, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, mit einem Gestaltungsplan anderen Nutzungen zugeführt werden. Mit dem vorliegenden Gestaltungsplan werden die planerischen Voraussetzungen für eine Umnutzung geschaffen. Die Festlegungen sind situationsgerecht. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Gestaltungsplan "Degermoos – Gebäude Nr. 357" der Gemeinde Lengnau vom 13. Januar 2003 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.

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3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, 5426 Lengnau  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei Staatsschreiber: