Gestaltungsplan Degermoos - Gebäude Nr. 357
Special-use plan · Lengnau (AG)
Document
- Number
- 2003-000491
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Lengnau (AG)
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Mar 26, 2003
- In force since
- Mar 26, 2003
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Lengnau (AG) with its building zones.Open the full map
Files
SNP-4312-2003-E.pdfOpen in a new tab
Text
SNP-4312-2003-E.pdf
Read by text recognition from a scanned file: it can contain errors.
Zufahrt des Weilers vom Loohof
Baudepartement Kanton Aargau Kanton Aargau Genehmigungsinhalt
Gemeinde Lengau Abteilung Raumentwicklung Po
Volumenschutz der Weilerbaute
Gestaltungsplan Degermoos - Gebäude Nr. 357 gemass 5.47 BNO
Situationsplan 1:1'000
gemäss $ 21 BauG
eo .. Gestaltungsplanperimeter 872
Show the full text
Orientierungsinhalt
1) Weilerzone gemäss j Kulturlandplan vom 25.3.1994 N
PER eingedolter Bach
A Br 0 Meteı fe nun
Degermoos
Zufahrt des Weilers von Lengnau
Vorprüfungsbericht vom: 2. Oktober 2002 Mitwirkungsauflage vom: 4. November 2002 - 3. Dezember 2002 Öffentliche Auflage vom: 4. November 2002 - 3. Dezember 2002 Beschlossen vom Gemeinderat am: 13. Januar 2003
Der @emeindeammann: eindeschreiber:
Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 26, Mäı2 200%
11. Februar 2003
ARCOPLAN Lüscher, Pfister + Partner Limmatauweg 9 5408 Ennetbaden 056 203 40 20
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
26. März 2003
Art. Nr. 2003-000491
Gemeinde Lengnau; Gestaltungsplan "Degermoos - Gebäude Nr. 357"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
Show the full text
Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
13. Januar 2003 2. Oktober 2002 4. November – 3. Dezember 2002 13. Januar 2003 24. Februar 2003 10. Februar 2003
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 5. März 1996. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1
Vorlage
Der Weiler Degermoos befindet sich am flachen Seitenhang zwischen Endingen und Lengnau. Die Bauten sind mehrheitlich entlang der parallel zum Hang verlaufenden Erschliessungsstrasse angeordnet. Die "Milchhütte" erfüllte bis vor kurzem eine wichtige soziale Funktion als Treffpunkt im Weiler. Mit der Umstellung der Milchabfuhr direkt ab Hof ist eine wesentliche Änderung eingetreten: Dem Gebäude wurde die Nutzung der Milchannahme entzogen. Mit dem Gestaltungsplan werden die planerischen Vorraussetzungen für eine Umnutzung als "Buschbeiz" geschaffen. Damit soll die soziale Funktion als Treffpunkt für die Bewohner beibehalten und neu auch für Wanderer und Biker usw. geschaffen werden. Die Erschliessung erfolgt über das bestehende Wegnetz. Mit der Umnutzung des Gebäudes Nr. 357 ist nicht mit einem wesentlich gesteigerten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Ausbau der bestehenden Zufahrten wird als nicht notwendig beurteilt. An der südlichen Zufahrt des Weilers sind ca. fünf Parkplätze für die Besucher der Buschbeiz vorgesehen, bauliche Massnahmen sind nicht notwendig. Versand: 01.04.2003
-2-
3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel: Gestaltungsplan Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Im kantonalen Richtplan ist der Weiler Degermoos (Gemeinde Lengnau) festgesetzt. Die Gemeinde hat im Kulturlandplan eine Weilerzone ausgeschieden, gemäss § 47 Abs. 7 der Bau- und Nutzungsordnung können Bauten, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, mit einem Gestaltungsplan anderen Nutzungen zugeführt werden. Mit dem vorliegenden Gestaltungsplan werden die planerischen Voraussetzungen für eine Umnutzung geschaffen. Die Festlegungen sind situationsgerecht. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Gestaltungsplan "Degermoos – Gebäude Nr. 357" der Gemeinde Lengnau vom 13. Januar 2003 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.
-3-
3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, 5426 Lengnau Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei Staatsschreiber: