Erschliessungsplan Schybenstuck

Special-use plan · Wallbach

Document

Number
2005-001172
Kind
Special-use plan
Commune
Wallbach
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Aug 24, 2005
In force since
Aug 24, 2005

Map

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Text

SNP-4261-2005-E.pdf

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Gemeinde Wallbach Kanton Aargau

Erschliessungsplan "Schybenstuck"

Kanton Aargau

gemäss 817 BauG Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Abteilung Raumentwicklung

Situationsplan

Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes:

- Neuparzellierungsplan Genehmigung durch den Regierungsrat

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- Längenprofil R \ arau, BA = - Planungsbericht en 24, August Z00X

Der Stafitssohreiber:

KSL Ingenieurbüro AG » Konstruktiver Ingenieurbau * Geo- Informationssysteme Kirchweg 46 Tel: 056 / 296'26'26 « Wasserversorgungen « Vermessungen 5415 Nussbaumen Fax: 056 / 296'26'66 » Abwasseranlagen » Verkehrsanlagen

age 0. Ta eco Tag] Daum [so,0101124.07.01]18.08.01|14.07.03[04.04.05| erstem (rs [ps IRrs jav [sr | Gopünam | | | | IE Visum er jer fer [Rz jeRie)

Massstab: 1:500

Entstand aus Plan: -—- Ersatz für Pan: 9315.0/01

Mitwirkungsbericht vom: AA .4.2005 Vorprüfungsbericht vom: 1.8.2004 Öffentliche Planauflage vom: 20 .8.0A Beschlossen vom Gemeinderat am: AA.4

bis: 483.04

31%0-2_Schybenst\ Ausführungsprojekt_märz05

Genehmigung: ER LIZ Schybenstuck.dug P\Proj\9315.0-2_Schybenst\

Ausführungsprojekt_märz05' Plott\9315.1_01_ Erschliessungsplan.pit

Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)

violett Fusswegrecht, Breite 1.00 m / 1.50 m

Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) braun Leitungsart: Abwasser Leitungsdimensionen: NW 400 mm blau Meteorwasser : NW 400 mm blau Wasser :DN 160 mm

hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

2. Orientierungsinhalt

bestehende Strassen / Wege Br hellgelb Erschliessungsstrassen ES

hellviolett Gehwege / Fusswege

orange Wohnzone 2 Geschosse

Kern] braun Dorfkernzone

EEEES Umgebungsschutzzone gem. $ 11 der BO Wallbach

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

24. August 2005

Art. Nr. 2005-001172

Gemeinde Wallbach; Erschliessungsplan "Schybenstuck" Wallbach; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

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11. April 2005 9. August 2001 20. August bis 18. September 2001 11. April 2005 18. April 2005 9. Mai 2005

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Eine Beschwerde konnte durch Rückzug abgeschrieben werden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung ab. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Das Gebiet "Schybenstuck" wird mit einer durchgehenden, am Rand der Umgebungsschutzzone liegenden Erschliessungsstrasse erschlossen. Nur gerade zwei kurze, 4 m bzw. 2.5 m breite Stichstrassen sind für die Erschliessung der unmittelbar an die Dorfkernzone angrenzenden, in der Umgebungsschutzzone liegenden Parzellen notwendig. Die ans Gebiet angrenzende Erschliessungsstrasse "Ob den Reben" dient ebenfalls zur Erschliessung des Gebiets, muss aber den künftigen Erfordernissen angepasst werden. Die öffentlichen Strassen sind mit Strassenlinien festgelegt. Die Strassenbreiten sind je nach Bedürfnis unterschiedlich fixiert (Mischverkehr, getrennte Verkehrsträger, Stichstrasse). Öffentliche Fuss- und Treppenwege von 1 bis 1.5 m Breite sichern die Verbindungen aus den Gebieten "Unterdorf/Rote Gasse" zu den Schulanlagen und zum Naherholungsgebiet. Ebenfalls im Plan festgelegt sind die Leitungslinien und Sichtzonen.

Versand: 30. August 2005

-2-

3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: 

Erschliessungsplan

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz [BauG]). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Das Planungsgebiet grenzt südlich und östlich an die Dorfkernzone. Nordwestlich und westlich schliesst es an eine bereits bebaute Wohnzone W2 an. Im Planungsgebiet stehen heute bereits einzelne Einfamilienhäuser aus früherer Zeit. Das Planungsgebiet wird teilweise von der Umgebungsschutzzone (§ 11 Bau- und Nutzungsordnung [BNO]) überlagert. Diese dient der Erhaltung der bestehenden baulichen und landschaftlichen Umgebung des Dorfkerns. Mit dem Erschliessungsplan wird auf diese Situation reagiert. Das Erschliessungskonzept berücksichtigt die konkrete örtliche Situation und ist sachgerecht. Mit den Festlegungen für die Fussgänger werden die Erfordernisse des Fuss- und Wanderweggesetzes erfüllt. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Schybenstuck" der Gemeinde Wallbach vom 11. April 2005 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.

-3-

3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Zentrumsstrasse 11, 4323 Wallbach  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber:

Erschliessungsplan Schybenstuck, Wallbach | Lexipedia