Erschliessungsplan Rütiächer

Special-use plan · Leuggern

Document

Number
1976-001801
Kind
Special-use plan
Commune
Leuggern
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Sep 15, 1976
In force since
Sep 15, 1976

Map

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Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan

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KANTON AARGAU GEMEINDE LEUGGERN

I. Das Genehmigungsverfohren Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN RERTR: blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte lade ee "ala Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) geennnisimeiiiene OLAU " Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen)

— ' [0 Zu genehmigende Baulinien

RUTIAC HER Aarg. Baudepartement N 1 BT. A EETERN NER WERE RSERAE NN DER. . Zu genehmigende Weg- und Sockellin'en

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Abteilung Tiefbau Projektierte Baulinien, die noch nıcht genehmigt werden sol'en

\ 3 — m u Ol STRASSEN | = 6 Dieses Aktenstück gehört f u a BE Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen tn. schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen

SITUATION 1:1000 EEE hellblau Sichtzone.

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Aniagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60 m bis 3.00 m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzeite hochstäömmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden

a — +. 7 —.-— grün Austritts- und Ausfahrverbot.

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fuss-

gänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan fest-

gelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen

Strecken sind !ängs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten

| bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht-

77 erhalten.

Bi’

a 1 —— =... braun Ausfahrverbot. Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus s'nd für Fahrzeuge

\ Datum Entw Gerz. Geprüft Grösse jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festge'egten Weganschlüssen zuge- W. WEBER, DIPL.ING. | 6.1.75 Sä Sä H.Sch. 30x 71 , lassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weg- INGENIEURBÜRO n — linien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige 2% N Ueberholt durch Plan vom —__—— Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten 2 BER inte Nr. AR Nr. En

1.8.75 bis __30.8.75

2. Zur Orientierung Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am NEE, : FRE] Sudieki N 3 u rau e Wege

Der G indeschreiber En.) orange Hauptstrasse

/ ; A gelb Nebenstrasse A Radweg Genehmigungsvermerk: ® =

\Yo-m Grossen Ra! zenahmist ARE hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Gi

Aarau, den RRB. Nr.: A501 3 15, Sep, 1976 BIER feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze BER grün Bepflanzte Flächen

— | | Boauzonengrenze

Oetfentliche Planauflage vom

Der Gemeifdeammann

w2, W3 Bauzonen

Typ 6/8 VSS— Normen

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 15. September 1976 Gemeinde Leuggern; Ueberbauungsplan "Rütiächer" im Dorfteil Gippingen; Genehmigung.

Der Rat behandelt die entsprechende Vorlage des Regierungsrates vom 2. August 1976. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt, den Ueberbauungsplan zu genehmigen. Das Wort wird aus der Mitte des Rates nicht verlangt. Hierauf wird gemäss Antrag von Regierungsrat und Kommission beschlossen:

Der Ueberbauungsplan "Rütiächer" im Dorfteil Gippingen der Gemeinde Leuggern wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der Staatsschreiber i.V.:

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