Erschliessungsplan Rotbach

Special-use plan · Bremgarten (AG)

Document

Number
2008-001277
Kind
Special-use plan
Commune
Bremgarten (AG)
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Sep 17, 2008
In force since
Sep 17, 2008

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Bremgarten (AG) with its building zones.Open the full map

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SNP-4063-2008-E.pdf

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GEMEINDE HERMETSCHWIL - STAFFELN KANTON AARGAU

ERSCHLIESSUNGSPLAN

"Rotbach”

gemäss Par. 17 BauG

Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung

SITUATION 1:500

Verfasser : Datum :

E.Faes + R. Stierli Nov. 2007

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Grösse : m Plan Nr. : 50/68 15. Feb. 2008

Ingenieure + Planer Ersetzt Plan 5820 Bremgarten vom

Mitwirkungsbericht vom : 09. Juni 2008

Vorprüfungsbericht vom : 28. Februar 2008

Öffentliche Auflage vom : 08. April 2008 Beschlossen vom Gemeinderat am : 09. Juni 2008

Der Gemeindeammann

Genehnigung : Genehmigung durch den Regierungsrat 531 Aarau, den 13. Septembe> 2008

Überholt durch Plan 04/ 16-4

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7

bis : 07. Mai 2008

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Der Gemeindeschreiber s

Der Staatsschreiber:

Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

rot rot

hellblau

2. Orientierungsinhalt

6. Dali MV MN blau

gelb hellviolett

blau

schwarz

schwarz

schwarz Bene En rot

Strassenlinien (Enteignungsrecht, 8 132 BauG) Baulnien

Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A an

rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum Erschliessungsstrassen ES, neu

Gehwege / Fusswege

Gewässer

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan U = Uferschutzzone

Bauzonengrenze Perimeter des Erschliessungsplanes

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

17. September 2008

Nr. 2008-001277

Gemeinde Hermetschwil-Staffeln; Erschliessungsplan "Rotbach"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung

9. Juni 2008 28. Februar 2008 8. April 2008 bis 7. Mai 2008 9. Juni 2008 7. Juli 2008 21. Juli 2008

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 16. Oktober 2002. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Das Gebiet befindet sich am südlichen Bauzonenrand des Ortsteils Staffeln. Der Perimeter des Erschliessungsplans liegt in der W2-Zone und ist mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert. Er umfasst eine Fläche von 1 ha. Der Rotbach bildet eine natürliche Abgrenzung gegen Norden und Westen. Die Hauptzielsetzungen des Erschliessungsplans bestehen darin, eine optimale Erschliessung sicherzustellen und eine gute Einpassung der künftigen Überbauung in die Umgebung zu ermöglichen. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan

Versand: 25. September 2008

-2-

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). Dazu gehören namentlich die Anforderungen nach § 17 BauG. 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Die in der Vorlage festgelegten Massnahmen zur Erschliessung des Gebiets Rotbach sind situationsgerecht. Sie ermöglichen eine lagegerechte Überbauung des Gebiets, das insbesondere durch den Verlauf des Rotbachs geprägt ist. Wie im Planungsbericht der Gemeinde erwähnt, wird der Zugang zur Bachparzelle des Rotbachs für den Gewässerunterhalt entsprechend § 126 Abs. 1 lit. d BauG im Rahmen des Bauprojekts geregelt. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass der Anschluss des Ortsteils "Staffeln" ans übergeordnete Strassennetz (K 260) über die Stafflerstrasse die grundsätzlichen Anforderungen bereits heute nicht genügend erfüllt (ausserhalb des Perimeters des vorliegenden Erschliessungsplans). Dieser Umstand kann zukünftig im Bereich des Anschlusses K 260/ Stafflerstrasse Massnahmen zur Optimierung der Verkehrssicherheit und -leistungsfähigkeit erfordern. Die entsprechenden Abklärungen sind Gegenstand weiterführender Verfahren ausserhalb der vorliegenden Planung. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Rotbach" der Gemeinde Hermetschwil-Staffeln vom 9. Juni 2008 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrats kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.

-3-

3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Verteiler  Gemeinderat, Schulhausstrasse 2, 5626 Hermetschwil-Staffeln  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU  Abteilung Verkehr BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: