Erschliessungsplan Rüchlig - Pfaffächer

Special-use plan · Lupfig

Document

Number
1969-001966
Kind
Special-use plan
Commune
Lupfig
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Jun 16, 1969
In force since
Jun 16, 1969

Map

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Text

SNP-4104-1969-E.pdf

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ANTON AARGAU

GEMEINDE SCHERZ

_ (Kopie wor Mau M.Let VER

2a

KOMMUNALER ee UBERBAUUNGSPLAN

„RÜCHLIG-PFAFFÄCHER”

SCHE BAUDIREKTION

Verfasser INGENIEURBÜRO

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| Reg. Nr.

Geprüft: | Grösse 1100-594 |

R. WALTER. DIPL. ING. ETH/SIA 5206 BRUGSG

a BE Bi Es |; Überheit durch Pian Nr. | Plen Nr. 1797 /1

! | EEE ee ! |

Öffentliche Planauflage vom

Genehmigt ven der Gemeindeversammlung a

Der Gemeindeammenn

27.10.68 _pis_27.11.68

m 20.12.68

Der Gemeindeschreiber

. S Genehmigungsvermerk

RRB. Nr.: 19£6

Vom Grossen Rat genehmigt Aarau, den 16, Juni 1969

im Auftrage des Grossen Rates Der Siaatsschgeiüer:

Ab.

Erläuterunge

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n zum kommunalen Veberbauungsp!on

Tex

Das Genehmigungsverfahren bezieht sıch nur auf die farbig angelegten Limen und Flächen. :

Vom Grossen Rot oder Regierungsrat genehmigte Baulinien,

Zu genehmigende Baulinien.

Aufzuhebende Baulinien.

"Prejektierte ‚Baulinıen , die noch nicht genehmigt werden sollen.

Zu genenmigende Wed — und Scckeiiin:en., Frojektierte Weg.inien, die nachn:cht Janchm.gt werden sollen.

Sıehtunıen als Begrenzung der Sicntzonen

Siehtzone. \ : Die heiiblau angeiegten Flächen sınd ständig als Sıchtzonen frei zu halten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernde Pflanzen, Einfrie — dungen oder andere Aniagen bestehen. Das Sıchtfeid der Fahrer muss vn 060-300m uber Farrbarn frei bleiben. Vereinzeite hochstammige Baume können unter den Bedingungen, dass sie nıcnt sichtbehindernd wirren und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00 m aufgeschnitten wird, zuge:assen werden

Austritts —und Ausfahrverbot.

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstucken aus sind sowohi fur Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den ım Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Be - schrönkung unterworfenen Strecken sınd !üngs der Weg!:inie grun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf.Zusehen hin aufrechterhaiten.

Ausfahrverbot - Fahrbare Z.günge zur Ütrasse von Baugrundstücken aus sind fur e,ge jeder Art nur bei den ın \teberbauungspian testgr..egten lussen zugelassen. Die cıeser Beschränkung nterwörfenen \ sınd längs der Weglinien brain gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Leberbauung und Nutzung Auf Zusehen nın Qufrechterhalten ;

bestehende Wege

Hauptstrasse

Nebenstrasse

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkenrsteiler

Refugien ‚Busraltestelle ‚ Verzögerungs - und Bescnieunigungsspur,

Parkpiütze

Bepflanzte Fischen

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Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

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Juni 1969

Gemeinde berikon; Teilüberbauungsplan mit Teilzonenordnung "Bürkihof"; Genehmigung. Gemeinde Hausen; leilüberbauungsplan "ohrenmatt"; Genehmigung. Gemeinde überehrendimen; Teilüberbauunsplan "hofwiesn; Genehmigung. .,emeinde Übersiggenthal; ‘eilüberbauungsplan "Gässliacker; uenehmi-

gung.

Gemeinde üthmarsingen; ieilüberbauungsplan "1,a1lenacker-.a1drütin; 'eenehmigung. Gemeinde Scherz; Teilüberbauungsplan "hüchlig-Pfaffächer"; Genehmigun, Gemeinde Jonen; Genehmigung der bauordnung. Uemeinde brittnau; ' .eilüberbauungsplan "Altachen"; Genehmigung. Gemeinde Lenzburg; ieilzonen- und nichtplan "burghalde" mit spezialbauvorschriften; Genehmigung. er nat behandelt die entsprechenden regierungsrätlichen Vorlagen. Namens der Kommission für strassenbau und für die Prüfung von Gemeindebauvorschriften erstattet deren Präsident, Herr r. -ugen

Rohr, brugg, derieht. Askussionslos wird gemäss übereinstimmenden Anträgen von eegierung und Kommission beschlossen:

Jen rubr. Vorlagen wird die Genehmigung erteilt. trotokollauszug an den negierungsrat

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er Präsident:

iJer staatsschreiber: