Erschliessungsplan Lein - Stöcklimatt
Special-use plan · Muhen
Document
- Number
- 2005-001055
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Muhen
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Aug 10, 2005
- In force since
- Aug 10, 2005
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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Genehmigung:
Legende Erschliessungsplan
Kanton Aargau
Erschliessungsplan
Lein - Stöcklimatt gemäss 8 17 BauG
Situationsplan 1:500
Mitwirkungsbericht vom: 12. Mai 2005 Vorprüfungsbericht vom: 01. Okt. 2004
Öffentliche Auflage vom 09. Nov. 2004 bis 08. Dez. 2004
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1. Genehmigungsinhalt
Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt
—H-I4—. ann
rot rot blau/rot
blau/rot
2. Orientierungsinhalt
GR 18.3.98
[mn Fer] [Bene] Enz]
„nu /fDen-
blau
blau
blau / rot
grau
farbig gerastert hellgelb dunkelviolett hellviolett
grün
schwarz
rot
hellgrün / grün
grün
Ersetzt Plan: vom 15.09.1976
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 19. August 200£
Gemeinde Muhen
Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung
Plan-Nr. 5037.195.10
Überholt durch Plan:
mit Änderui vom 18.03.1
Der Staatsschreiber:
Baulinien Strassenlinien, zugleich Sockellinie ( Enteignungsrecht Art.132 BauG) Strassenlinien aufgehoben
Baulinien aufgehoben
Rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum
Rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum
Strassenachse
Bestehende Strassen / Wege / Gehwege
Bestehende Belagsfläche
Erschliessungsstrasse Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr
Gehwege / Fusswege
Grünstreifen, bepflanzte Flächen
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäs Zonenplan
Geplante Korrektur der Zonengrenze Wald / Hecke ‚
Planabgrenzung
828
Anschluss Erschliessungsplan Gehren -Thal
Gestaltungsplan Parzellen 1535 / 1611
GR 15.9.76
GR 15.9.76
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Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates Sitzung:
10. August 2005
Art. Nr. 2005-001055
Gemeinde Muhen; Erschliessungsplan "Lein-Stöcklimatt"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
12. Mai 2005 1. Oktober 2004 9. November bis 8. Dezember 2004 6. Juni 2005 8. Juni 2005 4. Juli 2005
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 21. Juni 1991, die vom Grossen Rat am 7. September 1993 genehmigt worden ist. Verschiedene bestehende, vom vorliegenden Erschliessungsplan erfasste Strassen am Bauzonenrand liegen ausserhalb der Bauzonen. Die Gemeinde beabsichtigt, die entsprechenden Flächen in einem separaten Verfahren einzuzonen. Die Strassen bleiben gemäss vorliegendem Plan unverändert. Der vorliegende Erschliessungsplan kann daher unabhängig von den Bauzonenplanänderungen genehmigt werden. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Die Gemeinde Muhen überarbeitet etappenweise sämtliche rechtskräftigen Erschliessungspläne. Der rechtskräftige "kommunale Überbauungsplan Lein-Stöcklimatt" vom 11. Dezember 1970 (Genehmigung Grosser Rat: 15. September 1976) und die Änderung vom 12. Januar 1998 (Genehmigung Regierungsrat: 18. März 1998) werden aufgehoben und durch einen neuen Erschliessungsplan ersetzt. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans.
Versand: 15. August 2005
-2-
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz [BauG]). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Die Erschliessungen im Gebiet Lein-Stöcklimatt sind grösstenteils erstellt. Der Erschliessungsplan beschränkt sich daher im Wesentlichen auf das Ausscheiden von Strassenund Baulinien in den Bereichen mit fehlenden oder ungenügend ausgebauten Strassensowie bestehenden Privatstrassen, die später von der Gemeinde übernommen werden sollen. Er ergänzt verschiedene Fusswegverbindungen. Im Übrigen werden die rechtskräftigen Bau- und Strassenlinien aufgehoben. Der Weg Nr. 3 wird im Bereich der unüberbauten Wohnzone W1, gestützt auf ein Erschliessungsprojekt und einen Parzellierungsvorschlag, neu festgelegt. Die geplante Strasse berücksichtigt insbesondere die bestehende Bebauung, den Waldabstand und das sehr steile Gelände. Der Erschliessungsplan legt die erforderlichen Bau- und Strassenlinien sachgerecht fest. Er berücksichtigt insbesondere die realisierten Strassen und den Gestaltungsplans "Parzellen 1535/1611" vom 6. Dezember 2004, genehmigt vom Regierungsrat am 16. März 2005. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Lein-Stöcklimatt" der Gemeinde Muhen vom 6. Juni 2005 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.
-3-
3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Schulstrasse 1, 5037 Muhen Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: