Erschliessungsplan Gyrhaldenstrasse / Klosterstrasse

Special-use plan · Bergdietikon

Document

Number
2007-001019
Kind
Special-use plan
Commune
Bergdietikon
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Aug 8, 2007
In force since
Aug 8, 2007

Map

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Text

SNP-4023-2007-E.pdf

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GDE. BERGDIETIKON KANTON AARGAU

Kanton Aargau Departement

ERSCHLIESSUNGSPLAN Asns Raumentwenung

Abteilung Raumentwicklung

Gyrhaldenstrasse / Klosterstrasse

RI" —

IS

Übersicht:

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1:50°000

SISSSNN

mM

Mitwirkungsbericht vom: Keine Eingaben

Vorprüfungsbericht vom: 22. Septernber 2005

Öffentliche Auflage vom: 31. Oktober 2005

29. November 2005 Beschlossen vom Gemeinderat am:

Der Gemeindeammann:

PRERAHEN NER Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den &, August 200+

Der Staatsschreiber:

LEGENDE 1. Genehmigungsinhalt

rot Baulinie gem. $ 111 Abs. 1 lit a BauG

rot Strassenlinie (Enteignungsrecht nach $ 132 BauG)

(Strassenlinie = Sockellinie)

orange Strassenlinie entlang Gyrhaldenstrasse (Enteignungsrecht nach $ 132 Bau6G)

violett Waldbaulinie

hellblau

Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B + Knotensichtweite A

2. Orientierungsinhalt

| „GR Datum. blau Rechtskräftige Baulinie mit Genehmigungsdatum hellgelb Verbreiterung + Ergänzung der Zufahrtswege grau Bestehende Strassen + Wege orange Entsorgungsplätze grün Wald ne eu schwarz Zonengrenzen v...... schwarz Perimeter

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

08. August 2007

Art. Nr. 2007-001019

Gemeinde Bergdietikon; Erschliessungsplan "Gyrhaldenstrasse/Klosterstrasse"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung

10. Juli 2006 22. September 2005 31. Oktober – 29. November 2005 10. Juli 2006 21. August 2006 30. August 2006

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden, welche abgewiesen wird. Aus dem Beschwerdeverfahren ergeben sich keine Änderungen der Vorlage. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 9. Juni 1998. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Das Planungsgebiet liegt in der W2-Zone am Rand des Baugebiets von Kindhausen. Das Areal ist teilweise überbaut. Der vorliegende Erschliessungsplan stellt eine den topografischen Verhältnissen angepasste Erschliessung aller Parzellen des Planungsgebiets sicher. Er bezeichnet den Strassenverlauf, die zugehörigen Strassen- und Baulinien sowie die notwendigen Sichtzonen und Wendeplätze. Kantonsstrassen sind nicht betroffen. Entlang des benachbarten Walds wird der Waldabstand abweichend vom Baugesetz geregelt. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: 

Erschliessungsplan

Versand: 16. August 2007

-2-

Erwägungen

4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Die im Erschliessungsplan festgelegten Elemente zur verkehrlichen Erschliessung sind insbesondere unter Berücksichtigung der topografischen Gegebenheiten und der vorhandenen Parzellierung sachgerecht. Die vorliegende Lösung bezüglich der Wendeanlage stellt gemäss Angaben der Gemeinde bezüglich Breite, Lage und Abmessung einen Kompromiss unter den Eigentümern dar. Dieser ist unter den gegebenen Umständen planungsrechtlich und verkehrstechnisch vertretbar. Die ausgeschiedene Waldbaulinie unterschreitet den Waldabstand. Die Unterschreitung ist durch die vorliegende Situation (teilweise überbaute Parzellen, Topografie) hinreichend begründet. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Gyrhaldenstrasse/Klosterstrasse" der Gemeinde Bergdietikon vom 10. Juli 2006 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.

-3-

3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU  Abteilung Verkehr BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: