Quartierplan "Sägehüsli-Blumenau", Bezirk Schwende-Rüte
Special-use plan · Appenzell Innerrhoden
Document
- Number
- 2023/84
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Neighbourhood plan
- Canton
- Appenzell Innerrhoden
- Level
- District
- Authority
- Bezirksverwaltung
- Approved by
- Standeskommission
- Approved
- Jan 31, 2023
- In force since
- Jan 31, 2023
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QP Sägehüsli-Blumenau 18.08.2022 genehmigt von StK.pdfOpen in a new tab
Text
QP Sägehüsli-Blumenau 18.08.2022 genehmigt von StK.pdf
BEZIRK SCHWENDE-RÜTE
SITUATION
Quartierplan "Sägehüsli-Blumenau", Steinegg BezirkSchwende-Rüte,KantonAppenzell t. Rh. Appenzell, 18.08.2022 Projekt Nr. 2020. 426
ÖffentlicheMitwirkung
vom: 28. 01. 2022
Vorprüfungdurch die Standeskommission
am: 14. 06. 2022
Vom Bezirksrat erlassen
am: 29. 08. 2022
Der regierendeHauptmann
Derstillstehende Hauptmann
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bis: 27. 02. 2022
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B. Huber
S. Manser
ÖffentlicheAuflage
vom: 07. 09. 2022
bis: 06. 10. 2022
Dem fakultatroen Referendum unterstellt
vom: 07. 09. 2022
bis: 06. 10. 2022
Von der Standeskommissiongenehmigt
am: ^. ^^qZ^
[ierende landammann:
Der Ratschreiber:
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M. Dörig
HERSCHE INGENIEURE AG \1 Jl
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Legende
Festlegung
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Reglement
UmgrenzungQuartierplangebiet
Art. l
Waldzugang
Art. 4 WendemöglichkeitfürLastwagen
Art. 4 Richtungspunkt Fussweg
Art. 5 A )/( V ) Auto-/ Veloabstellplatz neu
Art. 6 ZufahrtTiefgarage
Art. 6 Baubereich A
Art. 8 Baubereich B
Art. 8 Baubereich C
Art. 8 Baubereich D
Art. 8 Strassenabstandslinie für Hauptbauten
Art. 9 Waldabstandsliniefür Bauten
Art. 10 WaldabstandsliniefürAnlagen
Art. 10 B
Baulinie für Hauptbauten
4-
Gebäudeausrichtung(Fassaden)
2 more articles
Art. 11 Bereich Grünfläche/ Bepflanzung
Art. 12 Hinweise
Wald- / Ufergehölzgrenze gemäss amtlicher Festlegung bestehende Strassen / Erschliessung bestehende Bauten Wald
....
Ufergehölz Gewässer
öffentlicherWeg Höhenlinien gewachsenes Terrain
projektierte Bauten Wald:
Das Oberforstamtdes KantonsAppenzellI.Rh. hat am 5. .luni 2003, bzw. 14. -luni 2022 in Anwendung der Art. 10 und 13 des eidgenössischen Watdgesetzes (SR 921. 0) erfassen:
Wald-und Ufergehölzgrenzeninnerhalb der Bauzoneoder unmittelbar an die Bauzoneangrenzend.
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Reglement
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DB
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SCHWENDE-RÜTE
REGLEMENT
Quartierplan «SägehüsliBlumenau», Steinegg BezirkSchwende-Rüte,Kanton Appenzell l. Rh. Appenzell, 18. August 2022
ÖffentlicheMitwirkung
vom: 28. 01. 2022
Vorprüfung durch die Standeskommission
am: 14. 06. 2022
Vom Bezirksrat erlassen
am: 29.08. 2022
Der regierende Hauptmann
Der stillstehende Hauptmann
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bis: 27. 02. 2022
Ö'/^ST
Bruno Huber
Sepp Manser
Öffentliche Auflage
vom: 07. 09. 2022
bis: 06. 10. 2022
Dem fakultativen Referendum unterstellt
vom: 07. 09. 2022
bis: 06. 10. 2022
Von der Standeskommissiongenehmigt
am: t. /1. (T7. ^(?^,,^-.7
^gierende Landammann
Der Ratsschreiber
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Markus Dörig
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BEZIRK
l
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Allgemeine Bestimmungen
3
Art. l
Art. 2
Art. 3 Bestandteile und Geltungsbereich
3
Zweck
3
Nutzung
3
II.
Erschliessung
3
Art. 4
Art. 5 Verkehrserschliessung
ÖffentlicheWege
4
Art. 6
Art. 7 Parkierung
Ver- und Entsorgung
4
III.
Bebauung
5
Art. 8 Bauvorschriften
5
Art. 9 Strassenabstandsvorschriften
5
Art. 10 Waldabstandsvorschriften
5
Art. 11 Architektur
6
3
4
IV.
Umgebung
6
Art. 12 Umgebungsgestaltung
6
v.
Umwelt
7
Art. 13 Gewässer
7
VI.
Schlussbestimmungen
7
5 more articles
Art. 14 Kosten
7
Art. 15 Inkrafttreten
7
l.
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Bpstandtei'e ursd Ge!
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Dokumente
Bestandteile des Quartierplans"Sägehüsli-Blumenau",Steineggsind: Situationsplan 1:500Nr. 2020.426 der Hersche IngenieureAG vom 18. August 2022
BesondereVorschriften zum Quartierplan (vorliegendes Reglement) Planungsberichtzum Quartierplan der Hersche IngenieureAG vom 18. August 2022
VorstudieWyon Etappe 3 vom 30. März2022 der Kellenberger Architektur GmbH betreffend den Baubereich B2.
2
Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für den im Quartierplan bezeichneten Perimeter. Dieser
umfasst ein Teilgebiet der bestehenden Wohn-und Gewerbezone, sowie die Gewerbe- und Industriezone.
3
Verbindlichkeit
Das Reglement und die im Quartierplan gemachten Festlegungen sind verbindlich. Die eingereichteVorstudie Wyon Etappe 3 im Baubereich B2 ist bezüglich Grosse, Ausrichtung und Formgebung richtungsweisend. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter. A-l. :'
l
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Ziele
Der Quartierplan soll folgende Ziele erreichen: gute und haushälterische Ausnutzung der Gewerbebaulandfläche
sorgfältige Einpassung der Bauten in die landschaftliche Umgebung angemessene und gut in die Umgebung eingepasste Erweiterung, bzw. Entwicklung des bestehenden Gewerbebetriebes im Baubereich B2.
l
WG3-Zone
In der WG3-Zoneist grundsätzlichentwedergemischteoder rein gewerbliche Nutzungvorgeschrieben (vgl. Art. 8). ReineWohnnutzungist unzulässig. 2
Ablagerungen
Eine Nutzung lediglich für Materialdepots und Ablagerungen ist untersagt. Solche sind nur zusammen mit Hochbauten im kleineren und geordneten Ausmass gestattet.
II. Erschliessung -^.. ;':. hl '. t., " ',,... ^., r.
l
Erschliessungsstrasse Das Quartierplangebiet wird durch die bestehende Sägehüslistrasse erschlossen.
2
Wendeplatz Die Verzweigung der Sägehüslistrasse auf der Höhe der Parzellen Nr. 2091
und 2309 dient als Wendeplatzfür Lastwagen. 3
Waldzugang
Die Erreichbarkeit und volle Zugänglichkeit zum Watdareal für die BewirtSchaffung und Pflege des Waldareals Blumenau (Parzellen Nr. 1495 und Nr.
1439, beide Grundbuchkreis Rute, BezirkSchwende-Rüte)ist vollumfänglich zu gewährleisten.Sie ist mindestensso breit zu wählen,dasseine Erreichbar-
keit mit Forstmaschinenvom Bauzonenarealnördlichgewährleistetist.
Art. 5 l
ÖffentlicheWege
Wanderweg
Derentlang desWaldrandsverlaufendeWanderwegmuss in seinerbestehenden Breite von 1.5 m uneingeschränktbegehbarbleiben. 2
FUSS- und Velowege
Von der Sägehüslistrasse in Richtung Kapelle St. Magdalena ist ein FUSS- und
Velowegvon mindestens 1.5 m Breitesicherzustellen.ZwischenderSägehüslistrasse im Bereich des Wendeplatzes und dem Wanderweg gemäss Ziff. l ist eine Fusswegverbindung von mindestens 1. 5 m Breite sicherzustellen. Die
ausserhalb des Quartierplangebiets liegenden Weg- und Fahrrechte werden privatrechtlich gesichert. Der Unterhalt ist Sache des Bezirks.
Ar,:. C l
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Auto- und Veloabstellplätze Die Auto- und Veloabstellplätze des Baubereichs B2 sind an den im Plan bezeichneten Standorten zu erstellen. Es sind mindestens 70 Innen- und maxi-
mal 30 Aussen-Autoabstellplätzezu erstellen. Die Zufahrt zur Tiefgarageerfolgt an der im Plan bezeichneten Stelle.
2
Ausführung
Autoabstellplätze sind mit durchlässigen begrünbaren Belägen zu erstellen (beispielsweise Rasengittersteine). Veloabstellplätze müssen möglichst witterungsgeschützt erstellt werden. Ar;. 7
l
V<-i il,, '.. !
Infrastruktur
Zusätzlichzur bestehenden technischen Infrastruktur noch notwendigeVerund Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Meteorwasser, Elektrizität, Be-
leuchtung usw. ) sind koordiniert zu planen und nach den diesbezüglichen gesetzlichen und technischen Vorschriften auszuführen.
III. Bebauung /"t. F
ß^^Vff-. CK. tip!!
Esgelten die folgenden Bestimmungen:
AI WG3
A2
Zonenart
GI
BI GI
B2 GI
GI
Dl GI
WG3
Fläche
529 m'
2'174 m2
3'995 m;
4338 m;
2'161 m2
2'875 m2
1'540 m2
WG oder G
GI
GI
GI
GI
GI
WG oder G
frei
frei
Frei
frei 13. 50m 10. 00 m
frei
Zulässige Nuüung Geschosse Gesamthöhe max.
10. 50 m
12. 00 m
15. 00 m
17. 00 m
Fassadenhöhemax. 1)
7. 00 m
8. 50 m
13. 00 m
14. 00 m
13. 50 m 10. 00 m
D2
13. 50 m 10. 00 m
Erläuterungen:
11zuzüglichHöhenzuschlaggemässArt. 54 BauV Bezüglich der Höhen nicht zu berücksichtigen sind technische Aufbauten in
der notwendigen technischen Minimalhöhewie: Photovoltaik-Anlagen, Kamine, Oblichter, Liftüberfahrten und ähnliche. Brüstungen dürfen maximal 30 cm Höhe aufweisen.
Technische Aufbauten sind um ihre Mehrhöhevon der Fassadenliniezurückzuversetzen.
Legende Nutzung:
Art. 9 l
G
Gewerbe
WG
Wohnen und Gewerbe gemischt
Gl
Gewerbe und Industrie
Strassenabstandsvorschriften
Hauptbauten
Für Hauptbauten gelten die Strassenabstandlinien gemäss Planeintrag.
2
Vordächer
Vordächer ohne Stützen und einer lichten Höhe von mindestens 4. 50 m dürfen bis 2 m an den Strassenrand erstellt werden. 'l-.. 10 A-.-irf^b'-icf'dwHii.chri'. S-r
l
Waldabstandfür Bauten
Der minimale Watdabstand für Bauten ergibt sich gemäss der im Quartierplan festgelegten Waldabstandslinie.
2
Waldabstand für Anlagen
Der minimale Waldabstandfür Anlagen ergibt sich gemäss der im Quartierplan festgelegten Waldabstandslinie
3
Ufergehölz
Das im Quartierplan bezeichnete Ufergehölzauf Parzelle Nr. 1813 ist im heutigen Umfang zu belassen und vom Grundeigentümer zu unterhalten. fcf i
7, :!
l
Orts- und Landschaftsbild
Arrh'tf'kti.t
Bauten und Anlagen sind bezüglich Proportion, Orientierung, und Fassadengliederung gut in ihre Umgebung und das Landschaftsbild einzuordnen. Grosse Baukörpersind gestalterisch sorgfältig zu behandeln und zu strukturieren.
2
Bauberatung Bei Bauvorhaben in der Gewerbe- und Industriezone ist die Fachkommission
Heimatschutzfrühzeitigin den Planungsprozesseinzubeziehen. 3
Fassaden-und Dachgestaltung Für Fassaden- und Dachgestaltung sind glänzende Materialien und grelle, grossflächig eingesetzte Farben nicht gestattet. Die Dachformen haben sich harmonisch ins Quartierbild einzufügen.In den Baubereichen BI und B2 sind mit Ausnahme des Zwischenbausnur Sattel- oder Walmdächermit einer Nei-
gung von mindestens 10° möglich. Im Rahmen von Baugesuchen ist jeweils ein Färb- und Materialkonzept einzureichen.
4
Gebäudeausrichtung
Die Gebäude sind gemäss den im Quartierplan festgelegten Ausrichtungen zu platzieren.
IV. Umgebung ''rt. i<' Ui";,g£burig~. [;csiaSlu'i£ l
Terraineinpassung
Die Bauten und Anlagen sind so zu konzipieren, dass möglichst wenig Terrain-
Veränderungennotwendigsind. Stützmauernund Böschungensind aufeine maximale Höhe von 1. 50 m zu beschränken. Die Umgebungsfläche ist mit Ausnahme der Erschliessungsflächen möglichst naturnah zu begrünen. Das Terrain ist so zu gestalten, dass ein geordneter Wasserabfluss gesichert wird.
2
Entwässerung
Schmutz-und Meteorwassersind im Trennsystem zuführen.DasMeteorwasser ist primär versickern zu lassen. Die Versiegelung der Plätze und Umgebungsflächenist gering zu hatten.
Dachwasserist aufdem Grundstückversickern zu lassenoder mit Bewilligung der kantonalen Behördeübereine wirksame Retentionsanlagein ein oberirdisches Gewässer einzuleiten.
3
Grünfläche/Bepflanzung Die im Quartierplan bezeichneten Stelle im Baubereich B2 ist als Grünfläche freizuhalten.
Spätestens innert 9 Monaten nach Bauvollendung sind entlang der östlichen, bzw. nördlichen Grenze des Baubereichs B2 einzelne einheimische Sträucher
zu pflanzen. Es ist keineoptisch geschlossene Einfriedungzulässig.Die Realisierung ist Sache der Grundeigentümer der Parzelle Nr. 2263, zum Zeitpunkt 13. November 2020. Der Unterhalt ist Sache der Grundeigentümer des Baubereichs B2.
4
Umgebungsplan
Mit den Baueingaben ist ein detaillierter Umgebungsplan mit Angaben zu Ma-
terialien, Terrainveränderungen,Belagsarten, Bepflanzung, Beleuchtungund Einzäunungeneinzureichen.
V.
Umwelt f;{,WS<..:.
l
Hochwasserschutz
Die notwendigen Objektschutzmassnahmen sind vor der Baueingabe in einer Bauberatungmit dem Landesbauamtabzusprechenund im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens definitiv festzulegen.
VI. Schlussbestimmungen »/;^:t. -l
l
Quartierplan
Die Kosten für die Quartierplanung sind vollumfänglich durch die Grundeigen-
tümerder ParzelleNr. 2263, zum Zeitpunkt 13. November2020, zu tragen. 2
Erschliessung
Weitere notwendige Erschliessungskosten sind vollumfänglich durch die Grundeigentümerder Parzelle Nr. 2263, zum Zeitpunkt 13. November 2020, zu tragen.
Art. 15 Inkrafttreten
l
Aufhebung
Der vorliegende Quartierplan "Sägehüsli-Blumenau", Steinegg ersetzt den
von derStandeskommissionam 14. Februar2012genehmigtenQuartierplan. 2
Inkrafttreten
Plan und Reglement treten mit der Genehmigung durch die Standeskommission in Kraft.
Planungsbericht
PLANUNGSBERICHT
Teilzonenplanänderung und Quartierplan «SägehüsliBlumenau», Steinegg Bezirk Schwende-Rüte, Kanton Appenzell I. Rh. Appenzell, 21. Oktober 2022 Projekt Nr. 2020.426
2
1 1.1 1.2
Ausgangslage und Ziele Ausgangslage Ziele
3 3 4
2 2.1 2.2
Bau- und planungsrechtliche Rahmenbedingungen Übersicht Nutzungsplan
5 5 5
3 3.1 3.2
Teilzonenplanänderung Allgemeines Flächenbilanz
6 6 7
4 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.4 4.5 4.5.1 4.5.2 4.6 4.6.1
Erläuterungen zum Quartierplan Allgemeines Erschliessung Verkehrserschliessung Parkierung Ver- und Entsorgung Bebauung Baubereich B2 Ausgangslage Variantenstudium Richtprojekt Bauvorschriften Gestaltung/Umgebung Umwelt und Übriges Gewässerschutz Hochwasserschutz Schlussbestimmungen Kosten
8 8 8 8 9 10 10 10 11 12 14 14 14 14 14 15 15
5 5.1 5.2 5.3
Verfahren Mitwirkung Vorprüfung Genehmigung
15 15 18 19
BEZIRK SCHWENDE-RÜTE · ZONEN- UND QUARTIERPLAN «SÄGEHÜSLI -BLUMENAU» · 21. OKTOBER 2022
1
Ausgangslage und Ziele
1.1
Ausgangslage Das Quartierplanungsgebiet «Sägehüsli-Blumenau» befindet sich in der Ortschaft Steinegg, Bezirk Schwende-Rüte (vgl. Abbildung 1: Standort Projektperimeter). Beim «Sägehüsli» handelt es sich um ein älteres Gewerbegebiet. Im Zonenplan von 1993 wurde das Gebiet in die Wohn- und Gewerbezone eingeteilt. Im Jahr 2003 wurde über einen Teil der Bauzone ein Quartierplan erlassen, dies im Zusammenhang mit weiteren geplanten Gewerbebauten. Am 8. Mai 2011 beschloss die Bezirksgemeinde Rüte die Einzonung einer Teilfläche von ca. 6'600 m2 der Liegenschaft Blumenau. Im Jahr 2012 wurde der bestehende Quartierplan entsprechend angepasst. Gründe für diese zusätzliche Einzonung von Gewerbeland waren die Nachfrage nach Gewerbebauland, sowie der Umstand, dass die noch vorhandene Baulandreserve des Kantons aufgrund ihrer Form nicht mehr überbaubar war. In den vergangenen 10 Jahren konnten die Neubauetappen 1 (2013) und 2 (2018) der Wyon AG realisiert werden und der Neubau der Breitenmoser Appenzeller Fleischspezialitäten AG befindet sich aktuell im Bau. Mittelfristig besteht für die Wyon AG weiterer Ausbaubedarf. Die Produktionsräume in den bestehenden Gebäuden werden nach dem heutigen Wissensstand 2026 voll ausgelastet sein. Die in Entwicklung stehenden Produkte für neue Märkte werden heute im bestehenden zweiten Flügel produziert. So kann die Produktion der neuen Produkte in den nächsten Jahren mit drei neuen Produktionslinien abgedeckt werden. Laut Markteinschätzung und Prognosen wird die Wyon AG ab 2026 zusätzliche 6-9 vollautomatische Produktionslinien benötigen. Auch wurde die Entwicklungs- und Maschinenbauabteilung in den letzten zwei Jahren stark erweitert und hat mittelfristig keinen Platz in den bestehenden Produktionsräumen. Die Erweiterung der Produktionskapazitäten wird für die nachhaltige Entwicklung der Wyon AG unerlässlich sein. Mit der geplanten Bauetappe 3 lässt sich die Grundlage für eine mögliche Produktionserweiterung schaffen. Beim zusätzlich einzuzonenden Gebiet handelt es sich wie beim angrenzenden Gebiet um reine Gewerbe- und Industriezone. Eine Übersicht über das Planungsgebiet geben die Abbildung 2 bis 3. Abbildung 1: Standort Projektperimeter
Quelle: Geoportal.ch (Zonenplan, kantonale Darstellung)
3
BEZIRK SCHWENDE-RÜTE · ZONEN- UND QUARTIERPLAN «SÄGEHÜSLI -BLUMENAU» · 21. OKTOBER 2022
Abbildung 2 zeigt das Orthofoto aus dem Jahr 2019 mit dem QuartierplanPerimeter. Abbildung 2: Orthofoto 2019 Planungsperimeter
Quelle: Geoportal.ch (AV mit Orthofoto)
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von total 19’394 m2. Die nachstehende Flächenaufteilung basiert auf dem bestehenden Zonenplan. Tabelle 1: Flächenübersicht
Zonenart
Fläche
Anteil
Wohn- und Gewerbezone (WG3)
529 m2
2.7 %
Gewerbe- und Industriezone (GI)
3'995 m2
20.6 %
Gewerbe- und Industriezone mit besonderen Vorschriften (GIbV)
2
9'088 m
46.9 %
Landwirtschaftszone (L)
4'340 m2
22.4 %
Verkehrsfläche (VFBs)
1'442 m2
7.4%
Total
19‘394 m2
100.0%
Quelle: Geoportal.ch (Zonenplan, kantonale Darstellung)
1.2
Ziele Mit der vorliegenden Teilzonen- und Quartierplanänderung soll die Voraussetzung für die Realisierung der Bauetappe 3 der Wyon AG geschaffen werden. Im zukünftigen Bau sollen neue Produkte für neue Märkte produziert werden. In dieser Aufbauphase ist die Nähe zwischen Entwicklung und der zukünftigen Produktion sehr wichtig. Aus diesem Grund hat die Wyon AG sich dazu entschieden, die Erweiterung am bisherigen Standort zu planen. Die Verwaltung und der Verkauf der neuen Produkte können dadurch im bestehenden Gebäude untergebracht werden. Die Wyon AG plant aus diesem Grund einen Erweiterungsbau südöstlich des bestehenden Betriebsgebäudes.
4
BEZIRK SCHWENDE-RÜTE · ZONEN- UND QUARTIERPLAN «SÄGEHÜSLI -BLUMENAU» · 21. OKTOBER 2022
2
Bau- und planungsrechtliche Rahmenbedingungen
2.1
Übersicht Tabelle 2: Planungsinstrumente / Planungsthemen
Planungsinstrument / Planungsthema
Bemerkung
Sachpläne und Konzepte des Bundes
keine Einträge
Kantonaler Richtplan
Siedlungsgebiet / Suchraum Siedlungsentwicklung, Arbeitsgebiet (s. Abbildung 3: Auszug Kantonaler Richtplan)
Nutzungsplan und Bauordnung
Wohn- und Gewerbezone WG3 / Gewerbe- und Industriezone GI, Gewerbe- und Industriezone mit besonderen Vorschriften GIbV (siehe 2.2 Nutzungsplan)
Naturgefahren
Gefahrengebiet Wasser
Wald
angrenzend an Planungsgebiet
Gewässer
Sitter
Altlasten
keine bekannt
Abbildung 3 zeigt einen Auszug aus dem kantonalen Richtplan. Der Perimeter liegt im Siedlungsgebiet (rot), sowie im Suchraum Arbeitsgebiet (grün). Das Planungsgebiet liegt zudem im Gefahrengebiet Wasser entlang der Sitter (blaugrün markiert). Abbildung 3: Auszug Kantonaler Richtplan
Quelle: Geoportal.ch (Richtplankarte, Kantonal KT AI)
2.2
Nutzungsplan Abbildung 4 zeigt den aktuellen Zonenplan (Stand Januar 2022) für das Planungsgebiet. Der Perimeter liegt in der WG3-Zone (orange-violette Schraffierung), sowie in der Gewerbe- und Industriezone (violette Markierung). Das
5
BEZIRK SCHWENDE-RÜTE · ZONEN- UND QUARTIERPLAN «SÄGEHÜSLI -BLUMENAU» · 21. OKTOBER 2022
Gebiet liegt in der Gefahrenzone mit geringer Gefährdung (gelbe Schraffierung). Abbildung 4: Ausschnitt Zonenplan 2022 / Projektperimeter
Quelle: Geoportal.ch (Zonenplan, kantonale Darstellung)
3
Teilzonenplanänderung
3.1
Allgemeines Beim Planungsgebiet handelt es sich um dreigeschossige Wohn- und Gewerbezone WG3, sowie Gewerbe- und Industriezone mit und ohne besondere Vorschriften. Der Bezirk Schwende-Rüte möchte auf der Grundlage des Arbeitszonenmanagements des Kantons Appenzell Innerrhoden eine zusätzliche Fläche von ca. 4'340 m2 von der Liegenschaft «Blumenau», Parzelle Nr. 152, einzonen. Damit wird die Voraussetzung für den Ausbau der Wyon AG geschaffen. Das entsprechende Richtprojekt wird im Quartierplan zum richtungsweisenden Bestandteil erklärt. Es liegt ein am 16. Oktober 2019 unterzeichneter Vorvertrag zwischen dem Grundeigentümer und der Kaufinteressentin (Wyon AG) vor. Sollte die Überbauung innerhalb der gesetzten oder allfällig durch den Bezirksrat SchwendeRüte verlängerten Frist nicht erfolgen, zont der Bezirksrat Schwende-Rüte das entsprechende Land der Liegenschaft Parzelle Nr. 152 wieder in die Landwirtschaftszone zurück (als überbaut gilt mindestens ein geschlossener Rohbau mit Dachkonstruktion). Die Entwicklungsvereinbarung zwischen dem damaligen Bezirk Rüte, der Wyon AG und dem Grundeigentümer der Liegenschaft Blumenau (Parzelle Nr. 152) vom 13. November 2020 regelt das Notwendige. Abbildung 5 zeigt einen Ausschnitt des bestehenden und neuen Zonenplans.
6
BEZIRK SCHWENDE-RÜTE · ZONEN- UND QUARTIERPLAN «SÄGEHÜSLI -BLUMENAU» · 21. OKTOBER 2022
Abbildung 5: Ausschnitt Zonenplan bestehend / neu
Quelle: Teilzonenplanänderung «Sägehüsli-Blumenau», Steinegg, Hersche Ingenieure
3.2
Flächenbilanz Die geplante Umzonung ergibt folgende Flächenänderung (vgl. Tabelle 3: Flächenänderungen Umzonung): Tabelle 3: Flächenänderungen Umzonung
Parzellennummer
Umzonungsflächen
Total
Gewerbe/Industriezone GI
Landwirtschaftszone L
Freihaltezone F
Verkehrsfläche VFSs
152 alt
---
35’700 m2
144 m2
---
35‘698 m2
152 neu
4'340 m2
31‘360 m2
144m2
---
35‘698 m2
Bilanz
+4‘340 m2
-4‘340 m2
+0m2
+0m2
+0m2
Quelle: Teilzonenplanänderung «Sägehüsli-Blumenau», Steinegg, Hersche Ingenieure
Durch die Umzonung vergrössert sich die nutzbare Bauzonenfläche zu Lasten der Landwirtschaftszone um 4’340 m2.
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BEZIRK SCHWENDE-RÜTE · ZONEN- UND QUARTIERPLAN «SÄGEHÜSLI -BLUMENAU» · 21. OKTOBER 2022
4
Erläuterungen zum Quartierplan
4.1
Allgemeines Der Perimeter des Quartierplans umfasst das bisherige Planungsgebiet, sowie die neu einzuzonende Fläche der Liegenschaft Blumenau (vgl. Abbildung 6: Quartierplanperimeter). Abbildung 6: Quartierplanperimeter
Quelle: Quartierplan «Sägehüsli-Blumenau», Steinegg, Hersche Ingenieure
4.2
Erschliessung
4.2.1
Verkehrserschliessung Das Quartierplangebiet wird durch die bestehende Sägehüslistrasse erschlossen (vgl. Abbildung 7: Bestehende Erschliessung Quartierplanperimeter). Die Erschliessungstrasse weist im Bereich der Einmündung in die Weissbadstrasse eine Breite von 6.50 m auf, nachher beträgt sie 6.00 m. Das ab der Verzweigung nach Süden führende Teilstück hat eine Breite von 5.00 m. Für die geplante Bauetappe 3 der Wyon AG ist keine Verlängerung der Bezirksstrasse nötig. Die zusätzlich notwendigen Erschliessungsflächen sind privat zu erstellen. Die vorhandenen Ausbaubreiten lassen grösstenteils das Kreuzen eines Personenwagens mit einem Lastwagen mit 30 – 40 km/h, sowie das Kreuzen zweier Lastwagen mit 0 – 20 km/h zu. Bezüglich der Leistungsfähigkeit der Sägehüslistrasse verweisen wir auf das entsprechende Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros Bieli GmbH vom 7. September 2020. Gemäss demselben würde auch nach der Realisierung der beiden Bauprojekte der Wyon AG und Breitenmoser Fleischspezialitäten AG die gemäss VSS 640 045 «Projektierung, Grundlagen; Strassentyp Erschliessungsstrassen» definierte Belastbarkeitsgrenze für Quartiererschliessungsstrassen von 150 Fz/h an der Morgen-, Mittag, und Abendspitzenstunde nicht erreicht.
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BEZIRK SCHWENDE-RÜTE · ZONEN- UND QUARTIERPLAN «SÄGEHÜSLI -BLUMENAU» · 21. OKTOBER 2022
Abbildung 7: Bestehende Erschliessung Quartierplanperimeter
Quelle: Geoportal.ch (Amtliche Vermessung Gemeinde)
4.2.2
Parkierung Die Wyon AG beschäftigt aktuell 150 Mitarbeiter. Mit der geplanten Erweiterung werden weitere Arbeitsplätze geschaffen, welche im Schichtbetrieb arbeiten werden. Aktuell bestehen 53 Mitarbeiterparkplätze, 3 Besucherparkplätze und 50 Veloabstellplätze. Mit dem Ausbau sind zusätzlich 26 oberirdische und 79 unterirdische Autoabstellplätze, sowie weitere Veloabstellplätze geplant. Das Mobilitätskonzept der Wyon AG beinhaltet folgende Massnahmen:
9
-
Velofahrer: bei den Eingängen stehen genügend gedeckte Veloabstellplätze zur Verfügung.
-
Öffentliche Verkehrsmittel: Ein Fuss- und Veloweg verbindet das Betriebsgebäude mit der Haltestelle Steinegg.
-
Fahrgemeinschaften: Die Mitarbeitenden werden angehalten, Fahrgemeinschaften zu bilden.
-
Firmenauto: Den Mitarbeitenden steht bei Bedarf ein Firmenauto zur Verfügung.
-
Firmenbus: Für den Sammeltransport von Mitarbeitenden steht ein Firmenbus zur Verfügung.
BEZIRK SCHWENDE-RÜTE · ZONEN- UND QUARTIERPLAN «SÄGEHÜSLI -BLUMENAU» · 21. OKTOBER 2022
Bezüglich des Bedarfs an Parkfeldern verweisen wir auf die Parkplatzberechnung der Kellenberger Architektur GmbH vom 21.12.2021. Die Abstellplätze müssen mit durchlässigen begrünbaren Belägen realisiert werden. Die Platzierung der Auto- und Veloabstellplätze ist im Quartierplan richtungsweisend festgelegt.
4.2.3
Ver- und Entsorgung Noch weitere notwendige Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Elektrizität etc.) sind koordiniert zu planen und nach den diesbezüglichen Vorschriften auszuführen.
4.3
Bebauung Baubereich B2
4.3.1
Ausgangslage Für die geplante Ausbauetappe 3 der Wyon AG besteht ein Richtprojekt. Die Erweiterung umfasst einen Bürotrakt (grün), einen Produktionstrakt (blau) und eine Tiefgarage im Untergeschoss (vgl. Abbildung 8). Die Aufteilung in Büro- und Produktionstrakt soll von innen und aussen spürbar sein. Aus diesem Grund werden zwei, sich angrenzende, Baukörper geplant, welche sich untereinander in der Form, der Höhe und der Materialität unterscheiden. Zugleich soll die Erweiterung als eigenständiger Bau konzipiert werden und sich an den Bestand «anschliessen», gleichzeitig aber auch auf die aussergewöhnliche Situation auf der Blumenau reagieren. Die bestehende Situation auf der Blumenau, mit dem traditionellen Bauernhaus auf der einen Seite und dem Waldabschnitt an der Sitter, erfordern eine behutsame Platzierung des Volumens im Kontext. Das Abdrehen der beiden Baukörper entlang der Waldgrenze, bindet den gesamten Gebäudekomplex harmonisch in die Landschaft ein. Dies ermöglicht eine bewusste, neue architektonische Gestaltung der dritten Etappe, welche sich nicht nur funktional, sondern auch formal vom Bestand abhebt. Abbildung 8: Erweiterung Wyon AG Ausbauetappe 3 - Richtprojekt
Quelle: Wyon Etappe 3 - Vorstudie Richtprojekt, Kellenberger Architektur GmbH
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4.3.2
Variantenstudium Für die bauliche Erweiterung wurden vom beauftragten Architekturbüro verschiedene Varianten entwickelt und mit den zuständigen Behörden vorbesprochen. Die nachstehenden Abbildungen zeigen verschiedene Varianten der Dachgestaltung. Abbildung 9: Modell Variante 1
Quelle: Varianzstudie, Kellenberger Architektur GmbH Abbildung 10: Modell Variante 2
Quelle: Varianzstudie, Kellenberger Architektur GmbH Abbildung 11: Modell Variante 3
Quelle: Varianzstudie, Kellenberger Architektur GmbH
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4.3.3
Richtprojekt Im Austausch mit dem damaligen Bezirksrat Rüte und der Fachkommission Heimatschutz wurde das Richtprojekt bis zum Stand einer Vorstudie weiterentwickelt. Die Baukörper Büro und Produktionstrakt unterscheiden sich nicht nur in der Funktion, sondern auch in der Fassadengestaltung. Entsprechend sind sie in Form und Materialität differenziert gestaltet. Der Hauptkörper hebt sich grundlegend vom Gesamtkomplex ab, wird aber durch den klar strukturierten Bürotrakt in das Gebäudeensemble der bestehenden Bauten eingebunden. Die nachstehenden Abbildungen zeigen Modellansicht, Situation, Grundrisse und Schnitt des Richtprojektes. Abbildung 12: Aufsicht Modell Sichtprojekt
Quelle: Wyon Etappe 3 - Vorstudie Richtprojekt, Kellenberger Architektur GmbH
Abbildung 13: Situation Richtprojekt
Quelle: Wyon Etappe 3 - Vorstudie Richtprojekt, Kellenberger Architektur GmbH
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Abbildung 14: Grundrisse Richtprojekt
Quelle: Wyon Etappe 3 - Vorstudie Richtprojekt, Kellenberger Architektur GmbH
Abbildung 15: Querschnitt Richtprojekt
Quelle: Wyon Etappe 3 - Vorstudie Richtprojekt, Kellenberger Architektur GmbH
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4.3.4
Bauvorschriften Die nachstehende Tabelle 4 liefert eine Übersicht über die in den verschiedenen Baubereichen geltenden Bauvorschriften.
Tabelle 4: Bauvorschriften
A1 Zonenart WG3 Fläche 529 m2 Zulässige Nutzung WG oder G Geschosse 3 Gesamthöhe max. 10.50 m Fassadenhöhe max. 7.00 m
A2 GI 2’174 m2 GI frei 12.00 m 8.50 m
B1 GI 3’995 m2 GI frei 15.00 m 13.00 m
B2 GI 4’338 m2 GI frei 17.00 m 14.00 m
C GI 2’161 m2 GI frei 13.50 m 10.00 m
D1 GI 2’875 m2 GI frei 13.50 m 10.00 m
D2 WG3 1’540 m2 WG oder G 3 13.50 m 10.00 m
Legende Nutzung: G Gewerbe WG Wohnen und Gewerbe gemischt GI Gewerbe u. Industrie 4.4
Gestaltung/Umgebung Bauten und Anlagen sind sorgfältig in die landschaftliche Umgebung einzupassen. Die Vorstudie Wyon Etappe 3 vom 12.01.2022 gilt in diesem Sinne als richtungsweisend bezüglich Grösse, Ausrichtung und Formgebung. Bei Bauvorhaben in der Gewerbe- und Industriezone ist die Fachkommission Heimatschutz frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Im Baubewilligungsverfahren wird ein Material- und Farbkonzept verlangt. Um die Bauten und Anlagen gut in die Umgebung zu integrieren, sind diese so zu konzipieren, dass möglichst wenig Terrainveränderungen bzw. Stützmauern und Böschungen notwendig sind. Die Umgebungsfläche ist mit Ausnahme der Erschliessungsflächen möglichst naturnah und extensiv zu begrünen. Die entsprechenden Bereiche für Begrünung und Bepflanzung sind im Quartierplan bezeichnet. Entlang der östlichen, bzw. nördlichen Parzellengrenze des Baubereichs B2 sind einzelne einheimische Sträucher oder Bäume zu pflanzen. Eine optisch geschlossene Einfriedung ist nicht zulässig.
4.5
Umwelt und Übriges
4.5.1
Gewässerschutz Die Entwässerung hat im Trennsystem zu erfolgen. Die Versiegelung der allgemeinen Umgebungsflächen ist gering zu halten. Das Meteorwasser soll möglichst auf dem Grundstück versickern oder mit Bewilligung der kantonalen Behörde über eine wirksame Retentionsanlage in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Entsprechende bauliche Massnahmen sind zusammen mit der Erweiterungs- und Erschliessungsplanung zu definieren.
4.5.2
Hochwasserschutz Objektschutzmassnahmen sollen im Rahmen der weiteren Projektierung zusammen mit dem Landesbauamt erarbeitet werden.
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4.6
Schlussbestimmungen
4.6.1
Kosten Die Kosten für die Teilzonenplanänderung, die Quartierplanerweiterung und allfällige weitere Erschliessungsmassnahmen werden vollumfänglich von den Grundeigentümern der Parzelle Nr. 2263 (Wyon AG) getragen.
5
Verfahren
5.1
Mitwirkung Die Quartierplanung erfolgt auf Initiative der Bauinteressentin, um mittelfristig die nötige Entwicklung des Produktionsbetriebs der Wyon AG zu sichern. Die Varianten und Planentwürfe wurden von Beginn an im Austausch mit dem damaligen Bezirksrat Rüte und der Fachkommission Heimatschutz besprochen und erstellt. Die Planentwürfe wurden anlässlich der Informationsveranstaltung des damaligen Bezirks Rüte vom 27. Januar 2022 der interessierten Bevölkerung vorgestellt. Die angrenzenden Nachbarn wurden bereits im Vorfeld von der Geschäftsleitung der Wyon AG persönlich informiert. Vom 28. Januar bis 27. Februar 2022 erfolgte das öffentliche Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 des eidg. Raumplanungsgesetzes. Die im Mitwirkungsverfahren eingegangenen Einwendungen werden an dieser Stelle summarisch behandelt:
Einwendung 1: Generell unzureichende Verkehrserschliessung Es wird geltend gemacht, dass die Erschliessung des Quartierplangebiets, allein durch die als Sackgasse ausgestaltete Sägehüslistrasse, nicht ausreichend sei. Eine weitere Einzonung von Bauland sei deshalb gemäss Art. 19 des eidg. Raumplanungsgesetzes (RPG) nicht zulässig. Die im Zusammenhang mit der Verkehrsgutachten erwähnte VSS-Norm 640 045 «Projektierung, Grundlagen; Strassentyp Erschliessungsstrassen» gelte nur für die Erschliessung von Wohnzonen und würde den Umstand, dass die Erschliessungstrasse nicht nur Wohneinheiten, sondern insbesondere eine Industrie- und Gewerbezone erschliesse, nicht berücksichtigen. Die Realisierung der beiden Bauprojekte der Wyon AG und der Breitenmoser Fleischspezialitäten AG würde zu einem erheblichen Mehrverkehr führen. Aufgrund dessen sei eine hinreichende Erschliessung nicht sichergestellt, weshalb auf den Quartierplan in der vorliegenden Form zu verzichten und eine neue Erschliessungslösung zu suchen und sicherzustellen sei. Stellungnahme Es trifft nicht zu, dass die VSS-Norm 640 045 (neu 40 045) nur in Wohnzonen zur Anwendung kommt. Die VSS-Norm 640 045 beschreibt die Projektierung sowie die Grundlagen des Strassentyps Erschliessungsstrasse, bei welcher die Erschliessungsfunktion siedlungsorientiert betrachtet wird. So wird z.B. in Kap. 5 «Verkehrstechnische Grundsätze» erwähnt, dass in Gewerbe- und Industriegebieten den geometrischen Anforderungen schwerer Lastfahrzeuge Rechnung zu tragen sei. Dies ist beim grosszügigen Ausbau der Sägehüslistrasse der Fall. Sowohl die Strassenbreite als auch die Wendemöglichkeit sind auf Lastwagenverkehr ausgerichtet. Die Zuordnung zum Typ «Quartiererschliessungsstrasse» gemäss Gutachten mit der entsprechenden Belastbarkeit von maximal 150 Fz./h ist aufgrund des Ausbaustandards korrekt. Nach Ansicht des Bezirksrates Schwende-Rüte ist das Gebiet mit der bestehenden Sägehüslistrasse somit hinreichend erschlossen. Würde das Gebiet der Blumenau gesamthaft weiteren baulichen Nutzungen zugeführt und somit aus der Landwirtschaftszone ausgezont, wäre die Erschliessung für diesen Teil ab der Weissbadstrasse und somit eine Verbindung mit der Sägehüslistrasse für den Bezirksrat sachlogisch. 15
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Einwendung 2: Technische Mängel der Verkehrserschliessung In der Einwendung wird die bestehende Sägehüslistrasse auch in Bezug auf die technische Funktionstüchtigkeit kritisiert. Es wird bemängelt, dass Fahrzeuge für Wendemanöver im dafür bezeichneten Bereich der Strassenverzeigung rückwärtsfahren müssen. Auch sei der Einfahrtsbereich bei der Autospenglerei Rechsteiner in die Weissbadstrasse für Sattelschlepper und andere Fahrzeuge dieser Grössenordnung wenig geeignet. Weiter sei bisher nicht geklärt, ob die Verkehrssicherheit in der Kurve hinter der Metzgerei Fässler gewährleistet sei. Stellungnahme Auf dieser Strasse herrscht kein Durchgangsverkehr, die Strasse ist als Sackgasse ausgebildet. Dies ist gemäss Norm zulässig, falls eine Wendemöglichkeit besteht. Die Tauglichkeit der Wendemöglichkeit für Sattelzüge gemäss Quartierplan wurde im Rahmen des Ausbaus der Sägehüslistrasse im Jahr 2012 nachgewiesen und in einem speziellen Fahrversuch bestätigt. Die bestehende Wendemöglichkeit ist deshalb aus Sicht des Bezirksrates ausreichend. Rückwärtsfahren bei einem Wendemanöver ist zulässig. Die Anlage einer zusätzlichen, separaten Wendeschleife ist deshalb nicht zwingend und hätte einen unnötig hohen Bodenverbrauch zu Folge. Die Situation im Einmündungsbereich der Sägehüslistrasse in die Weissbadstrasse wurde im Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros Bieli GmbH im Detail überprüft. Das Gutachten hält fest, dass für alle Abbiegebeziehungen die Verkehrsqualitätsstufe A (= sehr gut) besteht. Zurzeit gilt auf der Sägehüslistrasse Tempo 50. Dies würde gemäss VSS-Norm 40 090 eine Anhaltesichtweite von 50 m bedingen. Bei Tempo 30 wären 20 m nötig. Im Bereich von Kurven ist jedoch zu berücksichtigen, welche Fahrgeschwindigkeit aufgrund der Kurvengeometrie überhaupt möglich ist. Denn es gilt der Grundsatz, dass die Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen ist. Die Strasse weist an der besagten Stelle einen Radius von ca. 12 m auf. Gemäss VSS-Norm 40 080b ergibt sich damit eine Projektierungsgeschwindigkeit von ca. 20 km/h. Die vorhandene Sichtweite ermöglicht somit ein Befahren der Kurve mit annähernd 30 km/h.
Einwendung 3: Lärmemissionen Es wird angeführt, dass mit der geplanten Betriebserweiterung der Wyon AG (und der Fertigstellung des Projektes der Breitenmoser Fleischspezialitäten AG) insbesondere auch mit einem erhöhten Güter- und Warenumschlag zu rechnen sei, welcher wiederum zu mehr Lärmemissionen im betroffenen Quartier führen würde. Dabei handle es sich teilweise um Wohngebiet, welches gemäss Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen möglichst verschont werden müsse. Es sei ein entsprechendes Gutachten über die Einhaltung der Lärmbelastungswerte zu erstellen. Stellungnahme Das Verkehrsgutachten geht von einer Fahrtenerzeugung nach Realisierung der erwähnten Neubauten von insgesamt ca. 900 Fahrten pro Werktag aus. Die maximale stündliche Verkehrsbelastung von ca. 124 Fahrten entfällt auf die Morgenspitzenstunde (07.00-08.00).
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Der Bezirksrat Schwende-Rüte ist überzeugt, dass der für die Wohn- und Gewerbezone geltende Immissionsgrenzwert von 65 dB(A) am Tag (Empfindlichkeitsstufe III) auch mit der geplanten Erweiterung eingehalten werden kann. Er weist darauf hin, dass sich die angesprochenen Wohnnutzungen in der WG3 Zone befinden, also nicht in einer reinen Wohnzone und beurteilt deshalb die heutige, wie auch künftige Lärmsituation als gesetzeskonform.
Einwendung 4: Erschliessung als Ringstrasse Es wird erwähnt, dass schon früher darauf hingewiesen wurde, das Verkehrsaufkommen auf der Sägehüslistrasse sei extrem und eine Entlastung durch eine andere Erschliessung des Quartiers müsse dringend angegangen werden. Schon zum damaligen Zeitpunkt sei die Erschliessung der Gewerbe- und Industriezone nicht mehr sichergestellt und das erhöhte Verkehrsaufkommen für die Anwohner der nordwestlich gelegenen Wohn- und Gewerbezone nicht mehr zumutbar gewesen. Es sei damals versprochen worden, eine Erschliessungslösung mit Ringstrasse zu suchen. Es seien jedoch keine hinreichenden Schritte eingeleitet worden, um die Erschliessung der Gewerbe- und Industriezone neu zu regeln und zu verbessern. Stellungnahme Der Bezirksrat Schwende-Rüte hat in der jüngsten Vergangenheit verschiedene Varianten geprüft. In engem Austausch mit den kantonalen Ämtern wurden diverse Szenarien und mögliche weiterführende Erschliessungen der Blumenau besprochen. Die betroffenen Grundeigentümer sind nicht bereit, Land für die Realisierung von Strassen abzutreten. Zudem wäre es aufgrund der heutigen gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen, Landwirtschaftsland für zusätzliche Strassen zu beanspruchen. Zumal eine weitere Einzonung der Liegenschaft Blumenau für den heutigen Grundeigentümer nicht zur Diskussion steht. Der Bezirksrat Schwende-Rüte stimmt dem Mitwirkenden zu, dass bei einer weiteren grossflächigen Einzonung der Blumenau eine weitere Anbindung an die Weissbadstrasse notwendig ist. Zurzeit sind weitere Bemühungen jedoch nicht möglich, weil wie erwähnt eine zusätzliche Einzonung undenkbar ist.
Einwendung 5: Grössere Einzonung auf der Blumenau Die Unterzeichner der Einwendung regen eine Ausdehnung der Einzonung auf die Blumenau an, da die Baulandreserven für Gewerbe- und Industriebetriebe im Kanton AI bekanntlich äusserst knapp seien. Das Gebiet werde im kantonalen Richtplan explizit als «Suchraum Arbeitsgebiet» bezeichnet. Eine grössere Einzonung hätte auch den Vorteil, dass eine zweckmässige und angemessene Erschliessung des ganzen Gebietes relativ einfach und vorausschauend sichergestellt werden könnte. Stellungnahme Der Bezirksrat stimmt dem Unterzeichner zu, dass Baulandreserven im Bezirk Schwende-Rüte knapp sind. Die vorliegende Einzonung kann aufgrund des Arbeitszonenmanagements ohne Kompensationsfläche umgesetzt werden. Im kantonalen Richtplan ist die zur Einzonung stehende Fläche im «Suchraum Arbeitsgebiet» enthalten. Die geplante Zonenerweiterung entspricht genau dieser Fläche. Der Suchraum ist damit ausgeschöpft. Bei der Überarbeitung des Richtplanes wird diese Fläche entfallen. Der Suchraum im Richtplan wurde genau für den Fall einer Erweiterung der Wyon AG vorgesehen. Der Richtplan liesse somit keine weitere Einzonung auf der Blumenau zu. Zudem ist die Bereitschaft des Grundeigentümers zur Einzonung einer weiteren Fläche der Liegenschaft Blumenau nicht gegeben. 17
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5.2
Vorprüfung Die Vorprüfung durch die Standeskommission erfolgte am 14. Juni 2022. Die darin geforderten Anpassungen wurden vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen werden nachstehend kommentiert: Teilzonenplan Die Lärmempfindlichkeit wurde auf die Stufe 3 (ES III) angepasst, wie dies in allen übrigen Gewerbe- und Industriegebieten im Kanton üblich ist. Quartierplan / Situationsplan -
Die Baubereiche B1 und B2 wurden getrennt dargestellt.
-
Die Waldabstandslinien wurden durchgehend eingezeichnet
-
Die Bereiche mit Autoabstellplätzen wurden im gesamtem Quartierplanperimeter eingetragen.
-
Die Zufahrt zu der im Baubereich B2 geplanten Tiefgarage wurde eingezeichnet.
Quartierplan / Reglement
5.3
-
Art. 3 Abs. 1: Es soll daran festgehalten werden, dass in der WG-Zone
keine reine Wohnnutzung zugelassen ist. Ohne diese Einschränkung ist in der WG-Zone grundsätzlich auch reine Wohnnutzung zulässig; einfach mit einer reduzierten Ausnützung.
-
Art. 4
Abs. 3: Die Formulierung betreffend den Waldzugang wurde angepasst. Im Situationsplan wurde ein zusätzlicher Zugangsbereich bezeichnet.
-
Art. 5
Abs. 2: Die Bestimmung, wonach die ausserhalb des Quartierplangebiets liegenden Weg- und Fahrrechte privatrechtlich zu sichern seien, wurde aufgenommen. Der entsprechende Nachweis wird mit dem Gesuch zur definitiven Genehmigung eingereicht. Da die Wegverbindungen baulich bereits realisiert sind, wurde noch die Unterhaltsregelung ergänzt.
-
Art. 8
: Die Höhenbestimmung soll gemäss Bauverordnung erfolgen, d.h. der sog. Höhenzuschlag soll zur Anwendung kommen. Da dieser beim Richtprojekt jedoch bereits eingerechnet wurde, werden die zulässigen Höhen (ohne Höhnzuschlag) für den Baubereich B2 um 50 cm reduziertet.
-
Art. 12
Abs. 3: Die Frage der Realisierung und des Unterhalts der Bepflanzung wurde geklärt.
-
Art. 14
: Die Regelung der Kostentragung muss nicht aktualisiert werden. Der massgebende Zeitpunkt entspricht dem Datum der Entwicklungsvereinbarung zwischen dem damaligen Bezirk Rüte, der Wyon AG und dem Grundeigentümer der Liegenschaft Blumenau (Parzelle Nr. 152).
Öffentliche Auflage und Referendum Nach den aufgrund der öffentlichen Mitwirkung und amtlichen Vorprüfung erfolgten Bereinigungen führte der Bezirksrat Schwende-Rüte vom 7. September bis 6. Oktober 2022 die öffentliche Planauflage für die Teilzonenplanänderung und den Quartierplan durch. Gleichzeitig unterstellte er die Annahmebeschlüsse dem fakultativen Referendum. Dieses wurde nicht ergriffen und es gingen während der Auflagefrist auch keine Einsprachen ein.
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5.4
Genehmigung Nach Abschluss des Verfahrens legt der Bezirksrat Schwende-Rüte die Teilzonenplanänderung und den Quartierplan «Sägehüsli-Blumenau», Steinegg der Standeskommission zur definitiven Genehmigung vor.
Appenzell, 21. Oktober 2022
Hersche Ingenieure AG Projektleitung Hans Breu
Fachbearbeitung Raphael Breu
Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell Rinkenbach 12 Telefon 071 788 06 29 [email protected] 9056 Gais Rhänstrasse 1 Telefon 071 791 00 90 [email protected] 9413 Oberegg Dorfstrasse 20 Telefon 071 898 80 52 [email protected] www.herscheing.ch
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Genehmigung
Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 31. Januar 2023 (Nr. 84)
Quartierplan Sägehüsli-Blumenau, Steinegg, Bezirk Schwende-Rüte / Genehmigung Bezirksrat Schwende-Rüte / Bau- und Umweltdepartement A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Beschluss Der Quartierplan Sägehüsli-Blumenau, Steinegg, Bezirk Schwende-Rüte, wird genehmigt. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber: Markus Dörig
AI 013.12-97.2-205741
1-1