Quartierplan Scheibe-Egg
Land-use plan · Herisau
Document
- Kind
- Land-use plan
- Commune
- Herisau
- Canton
- Appenzell Ausserrhoden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- Regierungsrat
- Adopted
- Jul 20, 1976
- In force since
- Jul 20, 1976
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CH73_02_GE_Quartierplan Scheibe-Egg.pdfOpen in a new tab
Text
Protokoll des Regierungsrates von Appenzell AwRhia 20. Juli 1976 I.
Gemeinde Herisau; Genehmigung des Quartierplans "Scheibe-Egg" (Im Ausstand von Ratschreiber H.J. Schär)
Dem Bericht der Baudirektion vom 2,/5. Juli 1976 ist zu ent nehmen: Mit Schreiben vom 6, _Mai 1976 ersucht der Gemeinderat von Heris au um die Genehmigung des Quartierplans" Seheibe-Egg". GemäErn Bebauungsplan vom 12, August 1975 liegt das Quartierplangebiet in•der Wohnzone, Der Quartierplan ist aufgrund von Ueberbauungs studien des Architekturbüros Knellwolf und Knill in Absprache mit dem Gemeindebauamt entstanden, Er wurde frühzeitig dem kan tonalen Planungsamt zur Vorprüfung unterbreitet. Gemäss Art, 10 Abs. 2 BauR ist der Gemeinderat für den Erlass von Quartj_erplänen zuständig. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 4. Fe brua:r bis 4. März 1976. Innerhalb dieser 1''rist sind drei Einsprachen eingegangen, welche anlässlich von Einigungs verhandlungen zurückgezogen wurden, Damit ist das kommunale Genehmigungsverfahren abgeschlossen, Der Quartierplan ist vom Planungsamt auf seine Rechtmässigkeit hin geprüft worden. A, Materielle Rechtmässigkeit Massgebend für die materielle Rechtmässigkeit ist vor allem Art. 110 des EG zw11 ZGB, welcher die Ziele, die bei der Auf stellung räwnliche:r Planungen zu verfolgen sind, wnschreibt. 1, Geordnete und rationelle Nutzung des Baulandes Durch die Festlegung der E:rschliessung und die G.ebietseintei lung, welche beide aufeinander abgestimmt sind, wird eine ge ordnete und :rationelle Nutzung des Baulandes sichergestellt. Bedingt durch die topographischen Verhältnisse kann. te kein geschlossenes Strassennetz angelegt werden, was im Hinblick auf die öffentlichen Dienste von Nachteil ist. Die Probleme der Kehrichtbeseitigung, der Schneeräumung, der Postzustellung und anderer regelmässiger Anlieferungen müssen noch gelöst werden, In einem Teil des Gebietes für Einfamilienhäuser wer den auch Reihenhäuser zugelassen,
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2, Förderung der Volksgesundheit in der Baugestaltung Insbesondere in den Gebieten für Mehrfamilienhäuser wurden die Häuserzeilen so angesetzt, dass eine möglichst gute Besonnung (Ost-West-Orientierung) und viel freie Sicht gewährt wird. Das Mass der erforderlichen Kinderspielflächen ist festgelegt. Es ist niedriger als in anderen ähnlichen Quartierplänen. Der Grund dafür ist unklar, Art, 12 der Sonderbauvorschriften schreibt Autoabstellplätze oder Garagen vor. Obwohl im Gebiet B eine unteri_rdische Sammel garage eingezeichnet ist, besteht keine Verpflichtung, die�e in dieser Form auch tatsächlich zu erstellen. Auch hier muss fest gestellt werden, dass zwischen einzelnen Quartierplänen ein Unterschied besteht, dessen sachliche Begründung fehlt und zur Ungleichbehandlung einzelner Grundeigentümer fühTt,
3. Aesthetisch befriedigende Gestaltung und Erhaltung des Land schaftsbildes
Diese Zweckbestimmung wurde im vorliegenden Fall von Gemeinde und Grundeigentümer besonders beachtet. Dabei spielte das Kri terium der Gestaltung und Einpassung in die Landschaft eine wesentliche Rolle. Um eine einheitliche geordnete Gesamtwir kung zu erzielen, sind die Dachformen in den Sonderbauvorschrif ten festzuhalten. Die Umsetzung der Gestaltungsidee, insbeson dere der Baumassenverteilung, erfolgte, indem Bereiche für die Hochbauten festgelegt wurden, welche die generelle Situation der Gebäude umschreiben.
4. Sicherheit des Verkehrs Die Erschliessungsstrasse n s.ind in Breite, Linienführung, Gefälle und Uebersichtlichkeit so konzipiert, dass sie der Verkehrssi cherheit genügen.
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5. Ver- und Entsorgung Im Quartier sind die Abwassersammelstränge festgelegt, Ihre Linienführung ist auf die mögliche künftige Ueberbauung und die Afü,chlusspunkte abgestimmt. Die Koordination mit Gemeinde und Kanton ist erfolgt, B. Formelle Rechtmässigkeit Der Plan und die Sonderbauvorschriften halten der formellen Rechtmässigkeitsprüfung stand.
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Beschluss: Der Quartierplan 1 1 Scheibe-Egg 11 mit Sonderbauvor schriften der Gemeinde Herisau wird genehmigt. Amtsblatt. Auszug an
Landarnmannamt Baudirektion Kant, Planungsamt (2 Expl,) -)( Kant. Bauverwaltung ( 4 Expl.) x Gemeinderat H�risau (2 Expl.) * x- = Beilage: - Qu.artierplan mit Genehmigungsvermerk - Richtplan