Teilzonenplan Weier

Plan d'utilisaziun · Gais

Document

Numer
RRB-2010-198
Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Gais
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Regierungsrat
Decidì
13-04-2010
En vigur dapi
13-04-2010

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Gais mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

CH73_10_GE_Teilzonenplan Weier.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

:;-) Appenzell Ausserrhoden V.fJR

Protokoll des Regierungsrates

13. April2010 se

RRB-2010-198

Gemeinde Gais, Teilzonenplan Weier, Tankstelle mit Shop; Genehmigung

A.

Ausgangslage

1. Mit Schreiben der Gemeindekanzlei Gais vom 10. März 2010, wird um die Genehmigung des Teilzonenpla­ nes Weier, Tankstelle mit Shop, durch den Regierungsrat nachgesucht. 2. Die Parzelle Nr. 1379, die östlich und nördlich durch die Staatsstrasse und südwestlich durch den Zwislen­ bach begrenzt wird, wird als öffentlicher Parkplatz, Abstellfläche und Veranstaltungsort genutzt. Erwähntes Grundstück befindet sich im Eigentum des Kantons Appenzell Ausserrhoden und liegt gemäss rechtskräftigem Zonenplan in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Der Knotenpunkt, welcher von Gais in Richtung Appenzell und St.Gallen führt, eignet sich gemäss Geschäftskonzept des Landverbandes St.Gallen ideal für die Erstellung einer Tankstelle mit zugehörigem Shop. Da eine Tankstelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen nicht zonenkonform ist, soll die Erstellung der vom Landverband geplanten Tankstelle mit Shop und Waschanlage mit einer Umzonung in die Gewerbezone ermöglicht werden. Geplant sind sechs Zapfsäu­ len, ein Shop mit einer Verkaufsfläche von 150m2 und drei Selbstbedienungswaschboxen. 3. Der Teilzonenplan wurde dem Vorprüfungsverfahren unterzogen. Aufgrund der Vorprüfung wurde der Teil­ zonenplan angepasst und der Planungsbericht ergänzt. 4. Der Gemeinderat erliess den Teilzonenplan am 25. August 2009. 5. Der Teilzonenplan wurde vom 5. September 2009 bis 5. Oktober 2009 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist ist 1 Einsprache eingegangen. Diese Einsprache wurde jedoch schriftlich wieder zurückgezogen. 6. In der Abstimmung vom 7. März 201 O haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Gais dem Teilzonenplan Weier, Tankstelle mit Shop, mit 850 Ja zu 345 Nein zugestimmt. 7. Gemäss Art. 49 Abs. 2 BauG sind Baureglemente und Zonenpläne dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Diese wird erteilt, wenn der Plan den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspricht und nicht als unzweckmässig erscheint.

Ganzen Text zeigen

B.

Erwägungen

1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. BauG {bGS 721.1) sind erfüllt.

Seite 1 / 3

� Appenzell Ausserrhoden

V.f)R

2. Gemäss kantonalem Richtplan liegt westlich des Planungsgebietes ein Siedlungstrenngürtel. Damit soll insbesondere das schleichende zusammenwachsen der beiden Dörfer Gais und Bühler verhindert werden. Mit der vorgesehenen Umzonung wird der erwähnte Siedlungstrenngürtel nicht verletzt. Zudem tangiert die Umzo­ nung und die damit vorgesehene Realisierung der Tankstelle das Trassee einer zukünftigen Südumfahrung von Gais. Gemäss Planungsbericht wird diesem Umstand mit einem Vertrag zwischen dem Grundeigentümer und den Tankstellenbetreibern für eine temporäre Nutzung während 20 Jahren Rechnung getragen. 3. Aufgrund der Gefahrensituation am Rotbach wurde wie gemäss Vorprüfung verlangt, die Grünzone von 6m auf 8m verbreitert. 4. Gemäss Gewässerschutzkarte der Gemeinde Gais liegt das Planungsgebiet im Gewässerschutzbereich Au am westlichen Ende des Grundwassergebietes Gaiserau. Grundsätzlich steht der Änderung des Zonenplanes im Gewässerschutzbereich Au Gais aus Sicht des Grundwasserschutzes nichts entgegen. Wie verlangt, wurde der Planungsbericht jedoch entsprechend ergänzt. 5. Das der Ortsplanung der Gemeinde Gais zugrunde liegende Konzept wird mit vorgesehener Umzonung von ca. 2700m2 nicht grundlegend in Frage gestellt. Die Einzonung tangiert die Einwohnerkapazität nicht. 6. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung des vorliegenden Teilzonen­ planes erteilt werden.

C.

Beschluss des Regierungsrates

1.

Der Teilzonenplan Weier, Tankstelle mit Shop wird genehmigt (Art. 49 BauG). _

2.

Für die Genehmigung wird keine Gebühr erhoben.

Rechtsmittel: Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen nach Erhalt mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht (Adresse: Verwal­ tungsgericht des Kantons Appenzell A.Rh., Postfach, 9043 Trogen) weitergezogen werden. Die schriftliche Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 54 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG, bGS 143.1). Amtsblatt.

Seite 2/ 3

� Appenzell Ausserrhoden V.fJR

Auszug an

Departement Bau und Umwelt Departementssekretariat Bau und Umwelt Baukoordinationsdienst (1 Expl. mit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Expl. mit Genehmigungsvermerk) . Gemeinderat Gais (restliche Expl. mit Genehmigungsvermerk).

Versandt am 16. April 2010·

Seite 3/3