80/BSP/6/0_Bau- und Strassenlinienplan Kirchweg

Building lines · Grellingen

Document

Number
922
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Grellingen
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
May 5, 1998
In force since
May 5, 1998

Map

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 922 vom 5. Mai 1998

Gemeinde Grellingen, Bau- und Strassenlinienplan „Kirchweg“

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Grellingen hat am 12. Dezember 1994 den Bau- und Strassenlinienplan „Kirchweg“ beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung des Strassenraumes beim Kirchweg.

B. Die öffentliche Planauflage fand vom 6. Februar bis 7. März 1995 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 5 vom 2. Februar 1995 und im Gemeindeanschlagkasten bekanntgegeben. Alle betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief (Postquittung vom 25. Januar 1995) benachrichtigt. Während der Auflagefrist ist folgende Einsprache eingereicht worden:

Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung wurde am 21. März 1995 durchgeführt. Die Einspracheverhandlung führte zur Einigung mit der Einsprecherin und damit zur Änderung des Bau- und Strassenlinienplanes „Kirchweg“. Mit unterzeichnetem Protokoll vom 21. März 1995 wurde die Einsprache zurückgezogen.

Die Einwohnergemeindeversammlung hat in der Folge diese Änderung am 3. Dezember 1997 beschlossen. Es handelt sich dabei um die Änderung der Baulinie im oberen Kurvenbereich des Kirchweges, so dass Langholztransporte möglich bleiben.

C. Einsprachen zum Einwohnergemeindeversammiungsbeschluss vom 3. Dezember 1997 sind keine eingegangen.

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D. Mit Schreiben vom 23. April 1998 unterbreitet der Gemeinderat Grellingen den geänderten Bau- und Strassenlinienplan „Kirchweg“ zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

:I1: 1. Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen vom 12. Dezember 1994 resp. 3. Dezember 1997 betreffend den Bau- und Strassenlinienplan „Kirchweg“ genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 80/BSP/6/0 (Bau- und Strassenlinienplan „Kirchweg“) versehenen Exemplare der Pläne.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

Gemeinderat Grellingen, 4203 Grellingen Jermann Ingenieure + Geometer AG, 44144 Arlesheim Peter Jäckle, Hinterfeldstrasse 62, 4242 Laufen Landeskanzlei (Publikation)

Amt für Liegenschaftsverkehr

Bauinspektorat Laufental

Tiefbauamt

Vermessungs- und Meliorationsamt

Amt für Orts- und Regionalplanung (6)

(2 Archiv, ZD, OP)

Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Rechtsmittelbelehrungen:

1.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Die angefochtene Verfügung oder der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.

Gegen diesen kommunalen Erlass oder Plan kann zur Überprüfung der Verfassungsmässigkeit innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verfassungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vier Ausfertigungen einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen.

Beschwerdeberechtigt sind nur Personen, die sich bereits am Einsprache- oder Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat beteiligt haben.

Der Landschreibers