24/ZPL/1/3_Bau- und Strassenlinienplan Wölferstrasse

Land-use plan · Füllinsdorf

Document

Number
855
Kind
Land-use plan
Subkind
Zoning plan
Commune
Füllinsdorf
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Jun 5, 2018
In force since
Jun 5, 2018

Map

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-855

vom 5. Juni 2018

Gemeinde Füllinsdorf, Bau- und Strassenlinienplan „Wölferstrasse“ 1.

Erläuterungen

A. Der Gemeinderat Füllinsdorf hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) am 14. März 2017 den Bau- und Strassenlinienplan „Wölferstrasse“ beschlossen. Es handelt sich dabei um den erstmaligen Erlass eines Bau- und Strassenlinienplans für diese Strasse. B. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zum Rückzug der Einsprache von . C. Mit Schreiben vom 25. April 2018 unterbreitet der Gemeinderat Füllinsdorf den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell-rechtlich ist zu bemerken, dass der Perimeter Zonenplan Siedlung die Trennung der Anwendungsgebiete der Zonenvorschriften Siedlung und der Zonenvorschriften Landschaft darstellt. Er besitzt rein orientierenden Charakter. Der im verbindlichen Planinhalt aufgeführte Perimeter Zonenplan Siedlung ist somit nicht Gegenstand der Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.

Beschlüsse

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1. Der vom Gemeinderat Füllinsdorf am 14. März 2017 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan „Wölferstrasse“ wird gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 24/BSP/29/0, 24/ZPS/2/2 und 24/ZPL/1/3 (Bau- und Strassenlinienplan „Wölferstrasse“, Mutation zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Landschaft) versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Füllinsdorf, 4414 Füllinsdorf – Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmatteweg 1, 4144 Arlesheim – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Der 2. Landschreiber: