51/TZPS/1/0_Dorfkern

Building lines · Pfeffingen

Document

Number
1191
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Pfeffingen
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Jul 18, 2006
In force since
Jul 18, 2006

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Pfeffingen with its building zones.Open the full map

Files

RRB1191_20060718_Pfeffingen_ OPLr_Ortskernplanung_GK28136.pdfOpen in a new tab

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1191

vom 18. Juli 2006

Gemeinde Pfeffingen, Zonenvorschriften Siedlung und Dorfkern A. Die Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen hat am 30. November 2005 die Zonenvorschriften Siedlung, bestehend aus dem Zonenplan Siedlung und dem Zonenreglement Siedlung sowie die Zonenvorschriften Dorfkern, bestehend aus dem Zonenplan Dorfkern mit dem entsprechenden Reglement (im Zonenreglement Siedlung integriert) beschlossen. Es handelt sich dabei um die Neufestlegung von Art und Mass der Nutzung für das Siedlungsgebiet von Pfeffingen gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998. Die früheren Zonenvorschriften Siedlung und Dorfkern werden damit aufgehoben. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 14. März 2006 unterbreitet die Gemeinde Pfeffingen die oben genannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Erwägungen zum Zonenplan Dorfkern Ab Parzelle Nr. 33 ist die im Zonenplan Dorfkern eingezeichnete Hauptstrasse nicht mehr Kantonsstrasse. Die Kompetenz zur Festlegung von Baulinien liegt entsprechend ab Parzelle Nr. 33 bei der Gemeinde. Die zur Orientierung eingetragene Signatur 'Vom Kanton zu beschliessende Gestaltungsbaulinie' wird für die Parzelle Nr. 33 und für einen Teil der Parzelle Nr. 76 rot gestrichen. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass aus den beiden orientierenden Inhalten 'Strassenraumgestaltung' sowie 'Vom Kanton zu beschliessende Gestaltungsbaulinie' keine Pflichten für den Kanton abgeleitet werden können. Erwägungen zum Zonenreglement Siedlung und Dorfkern Der Kanton ist Baubewilligungsinstanz für die Gemeinde Pfeffingen. Entsprechend wird präzisiert, dass der Gemeinderat im Baubewilligungsverfahren lediglich Ausnahmen beantragen kann.

Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

://:

1.

Die von der Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen am 30. November 2005 beschlossenen Zonenvorschriften Siedlung und Dorfkern werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.

2.

Show the full text

Massgebend sind die mit den Inventarnummern 51/ZPS/2/0 (Zonenplan Siedlung), 51/ZRS/2/0 (Zonenreglement Siedlung und Dorfkern), 51/TZPS/1/0 (Zonenplan

2

Dorfkern) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. Die Zonenvorschriften 51/ZPS/1/0, 51/ZRS/1/0 und 51/TZR/1/0 mit den entsprechenden Mutationen werden aufgehoben. 3.

Die Ziffer 2 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Pfeffingen, 4148 Pfeffingen - Markus Jermann + Partner AG, Dorfstrasse 24, 4243 Dittingen - Raumplanung Holzemer, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil - KGB Arlesheim - Landeskanzlei (Publikation) - Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Liegenschaftsverkehr - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Umweltschutz und Energie - Amt für Raumplanung (10) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin