16/ZPS/3/1_Quartierplan Migros-Markt-Bubendorf

Land-use plan · Bubendorf

Document

Number
71
Kind
Land-use plan
Subkind
Zoning plan
Commune
Bubendorf
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Jan 17, 2006
In force since
Jan 17, 2006

Map

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RRB0071_20060117_OPHö_Bubendorf_QP-Migros-Markt-GK27577.pdfOpen in a new tab

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0071

vom 17. Januar 2006

Gemeinde Bubendorf, Quartierplanvorschriften "Migros-Markt Bubendorf" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf hat am 14. September 2005 die Quartierplanvorschriften "Migros-Markt Bubendorf" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und den verbindlichen Plänen Nr. 1 Bebauung Nr. 2 Erschliessung Nr. 3 Freiraum- und Dachgestaltung Nr. 4 Gebäude- und Terrainprofile Es handelt sich bei der Planung um die Grundlage für die Erstellung einer Verkaufseinheit von 3600 m² Nettoladenfläche im Gewerbegebiet Grüngen. Im Zusammenhang mit den Quartierplanvorschriften "Migros-Markt Bubendorf" wird die bisherige Grundnutzung des Areals (Gewerbezone) aufgehoben. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 23. November 2005 unterbreitet der Gemeinderat Bubendorf die Quartierplanvorschriften "Migros-Markt Bubendorf" zur regierungsrätlichen Genehmigung. Es ergeben sich folgende Bemerkungen: Für die architektonische und städtebauliche Prüfung solcher Planungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. An ihren Sitzungen vom 17. September 2004 und 4. Februar 2005 hat diese Kommission die Quartierplanung "Migros-Markt Bubendorf" behandelt und im Sinne der Erwägungen zur Weiterbearbeitung empfohlen. Die Empfehlungen wurden bei der Weiterbearbeitung berücksichtigt Die materiell-rechtliche Prüfung kann somit mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Am 3. Januar 2006 ist der allseitig unterzeichnete Quartierplan-Vertrag (Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 9 Quartierplan-Reglement) bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht worden. Damit sind auch die formellen Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass der Bau- und Strassenlinienplan Grüngenstrasse nicht im Widerspruch zur Quartierplanung "Migros-Markt Bubendorf" steht. Er wird deshalb mit dem vorliegenden Beschluss nicht mutiert. Für die spätere Realisierung der geplanten Erschliessung des Gebietes über einen Kreisel sind jedoch der Bau- und Strassenlinienplan Grüngenstrasse sowie der Quartierplanperimeter zu mutieren. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf am 14. September 2005 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Migros-Markt Bubendorf" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

Bau- und Umweltschutzdirektion

2

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2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 16/QP/8/0 und 16/ZPS/3/1 (Quartierpläne Nr. 1 bis 4) und 16/QR/8/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: Gemeinderat Bubendorf, Gemeindeverwaltung, Hintergasse 20, 4416 Bubendorf  Sutter Ingenieur- und Planungsbüro, Hooland 10, 4424 Arboldswil  Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach  Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg, Rheinstr. 27, 4410 Liestal  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Liegenschaftsverkehr  Amt für Umweltschutz und Energie  Bauinspektorat  Tiefbauamt  Vermessungs- und Meliorationsamt  Amt für Raumplanung (9)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) 

Der Landschreiber: W. Mundschin