77/gBS/2/0_Detailerschliessung Oberer Garten

Building lines · Burg im Leimental

Document

Number
321
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Burg im Leimental
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Apr 30, 1987
In force since
Apr 30, 1987

Map

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Nr.

BAUDIREKTION

52! RPA/Mm/sk Bern, 30. April 1987

Burg i.L.: Ueberbauungsordnung Detailerschliessung "Oberer Garten"

Die vom Gemeinderat von Burg am 14. Feburar 1986 beschlossene Veberbauungsordnung Detailerschliessung "Oberer Garten" wird in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.

Es werden keine Gebühren erhoben.

Die Gemeinde Burg wird angewiesen, diese Genehmigung gemäss Art. 110 BauV öffentlich bekanntzumachen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kantonalen Justizdirektion zuhanden des Regierungsrates schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61 Abs. 4 Bau@). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

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Der Regierungsstatthalter von Laufen wird beauftragt, diesen Beschluss mit den beiliegenden Kopien per Gerichtsurkunde (Empfangsbestätigung an die Baudirektion des Kantons Bern, Gerechtigkeitsgasse 36, 3011 Bern) zu eröffnen:

- der Gemeinde Burg i.L. unter Beilage einer genehmigten Ueberbauungsordnung

Je ein Exemplar dieses Beschlusses und der genehmigten Veberbauungsordnung ist für das Amtsarchiv bestimmt.

BAUDIREKTION Der Direktor

G. Bürki, Regierungsrat

WEA/3 LWD/2 TBA/2+1 Pl. RPA/6+2 P1.

650.7