45/eBS/5/0_Bau- und Strassenlinienplan Winkelweg

Building lines · Niederdorf

Document

Number
2457
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Niederdorf
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Sep 19, 1978
In force since
Sep 19, 1978

Map

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

2457 j 19. September 1978

Nr. vom

Gemeinde Niederdorf, Bau- und Strassenlinienplan "Winkelweg"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf hat am 20. Juni 1978

dem Bau- und Strassenlinienplan "Winkelweg" zugestimmt.

B. Die öffentliche Planauflage hat vom 1. bis 30. Juli 1978 stattgefunden. Sie wurde durch Publikation im Amtsblatt Nr. 25 vom 29. Juni 1978 und im Waldenburger Bezirksanzeiger gleichen Datums bekanntgegeben. Die betroffenen Grundeigentümer wurden überdies mit eingeschriebenen Brief vom 30. Juni 1978 (Postquittung) benachrichtigt. Die beiden eingegangenen Einsprachen wurden im Rahmen der Verständigungsverhandlungen schriftlich zurückgezogen.

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C. Mit Schreiben vom 25. August 1978 unterbreitet der Gemeinderat Niederdorf den Erlass zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen.

Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I.

Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 in Verbindung mit den $$ 27, 85, 86, 92 und 94 des kantonalen Baugesetzes vn 15. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Entwicklung Bau- und Strassenlinienpläne aufzustellen.

I. Gemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bawvorschriften der Gemeinden - und darunter fallen auch die Bau- und Strassenlinienpläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehmigungsentscheid vorausgehende Prü-

fung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und eine Emessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung beschränkt.

III.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte hat die Prüfung folgendes ergeben:

l. Rechtmässigkeitskontrolle

Sowohl formell-rechtlich wie materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt.

RO TREE EEE Age RR ETe rneReeer en vn nenn nenn een

2. Emessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung

Auch in dieser Beziehung sind keine Einwände zu erheben.

://: 1. Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes von

15. Juni 1967 wird der von der Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf am 20. Juni 1978 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Winkelweg" genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

Massgebend sind die mit der Inventarnummer 45/&S/5/0 ver-

m

sehenen Planexemplare.

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Mitteilung an Gemeinderat Niederdorf Ingenieurbüro Sutter + Gudenrath, Im Hooland, Arboldswil Kreisgeometerbüro, Rheinstr. 3, Liestal Landeskanzlei Vermessungsamt Planungsant (4) Baudirektion (2)

Der Lanäschreiber:

vr