78/LES/1/1_Mutation Zonenplan Siedlung Neumatt
Noise sensitivity levels · Dittingen
Document
- Number
- 2087
- Kind
- Noise sensitivity levels
- Commune
- Dittingen
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Dec 17, 2013
- In force since
- Dec 17, 2013
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2087
vom 17. Dezember 2013
Gemeinde Dittingen, Mutation „Neumatt“ zum Zonenplan Siedlung A. Die Einwohnergemeindeversammlung Dittingen hat am 10. Juni 2013 die Mutation „Neumatt“ zum Zonenplan Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Umteilung der Parzelle Nr. 534 von der Industriezone in die Zone für öffentliche Werke und Anlagen mit der Zweckbestimmung „Anlagen für die Stützpunktfeuerwehr“. Die Gemeinde Dittingen regelt die Zweckbestimmung der Zonen für öffentliche Werke und Anlagen im Zonenplan. Im Rahmen der vorliegenden Mutation des Zonenplans wurde der Eintrag der Zweckbestimmung allerdings versehentlich weggelassen. Der Regierungsrat wird diese im Sinne einer redaktionellen Ergänzung im Zonenplan eintragen. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2013 unterbreitet der Gemeinderat Dittingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 10. Juni 2013 beschlossene Mutation „Neumatt“ zum Zonenplan Siedlung wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 78/ZPS/1/1 (Mutation „Neumatt“ zum Zonenplan Siedlung) und 78/LES/1/1 (Mutation „Neumatt“ zum LärmEmpfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen. 4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Eintragungen (Erwägungen und Nichtgenehmigungen) zu übernehmen.
N:\Lka\Wp\Rrb_archiv\2013\12-17\BUD\2013-2087-RBB_QP-Dittingen-Neumatt.docx
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Verteiler: − Gemeinderat Dittingen, 4243 Dittingen − Peter Jäckle AG, Hinterfeldstrasse 62, 4242 Laufen − Landeskanzlei (Publikation) − BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung − Bau- und Umweltschutzdirektion
Die 2. Landschreiberin:
N:\Lka\Wp\Rrb_archiv\2013\12-17\BUD\2013-2087-RBB_QP-Dittingen-Neumatt.docx