58/LES/1/0_Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan
Noise sensitivity levels · Rümlingen
Document
- Number
- 39
- Kind
- Noise sensitivity levels
- Commune
- Rümlingen
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Jan 4, 1994
- In force since
- Jan 4, 1994
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kanton Basel-Landschaft
Nr. 39 _ vom 4. Januar 1994
Gemeinde Rümlingen , Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Rümlingen hat am 11. Juni 1993 den Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan beschlossen.
B. Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. c Das auf Antrag des Gemeinderates Rümlingen (Schreiben
vom 13. Dezember 1993) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf S$S 3 Absatz 2 des Baugesetzes beschliesst der Regierungsrat folgendes:
://: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Rümlingen am 11. Juni 1993 beschlossene Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
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2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 58/LES/1/0 versehenen Exemplare des Planes.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Rümlingen, 4444 Rümlingen - Ingenieurbüro Blattner AG, Bischofsteinweg 15, 4450 Sissach - Landeskanzlei (Publikation) - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Liegenschaftsverkehr - Amt für Orts- und Regionalplanung (6) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber:s
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