87_Ü_11_ Überbauungsplan QP Strengenfeld-Reckholder
Special-use plan · Zwingen
Document
- Number
- 1467
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Development regulation
- Commune
- Zwingen
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Sep 30, 2014
- In force since
- Sep 30, 2014
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RRB_1467_20140930_anonym.pdfOpen in a new tab
Text
GEME I
IIDE ZW I NGEN
EXEMPLAR AMT FÜR RAUMPLANUNG 87
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VERFASSER:
MARKUS JCNMRruru
ARCHITEKT & PUruTN HTL/ BVS
4243DrrrrNGEN
rEL. 06I/ 89 38 69
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O.
EINLEITUNG o.1 PLANUNGSGEBIET o.2 AUSGANGSLAGE o.3 PLANERISCHES VORGEHEN
1.
ÜBERGEORDNETE ZIELSETZUNGEN
2,
RICHTLINIEN "STRENGENFELD-RECKHOLDER" 2.1 DER RICETPLA~ 2.2 DER RICHT~EX~ 2.21 Die Siedlungsaussenräume 2.22 Der Grünraum 2.23 Die Bepflanzung 2. 2 4 Das Hauptzentrum 2.25 Die Quartierausstattun~ 2.26 Die Parkierung
3,
5
.. ::\::::- .
9 10 10
16 18 19 19 19 21
DAS NUTZUNGSKONZEPT DAS ERSCHLIESSUNGSKONZEPT DAS ETAPPIERUNGSKONZEPT DAS VERSORGUNGS-/ENTSORGUNGSKONZEPT
21
23 25
4,
MUSTERLEGENDE ZU DEN GESTALTUNGSPLÄNEN
29
5.
ANHANG ZU DEN RICHTLINIEN
31
6,
AREALSTATISTIK
50
7,
SCHLUSSBEMERKUNG UND AUSBLICK
51
Verwaltungsanweisender Teil (farbige Seiten) Nicht verwaltungsanweisender Teil
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KONZEPTE ZUM ÜBERBAUUNGSPLAN MIT SBV
3.1 3.2 . 3.3 3.4
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EINLEITUNG
0,
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1
EINLEITUNG
0.1 PLANUNGSGEBIET Strengenfeld Reckholder liegt östlich des Dorfes Zwingen, zwischen der Staatsstrasse T 18 und der Birs. Es ist mit ca. 6.6 ha das einzige noch unbebaute Wohngebiet in dieser Grösse in der Gemeinde Zwingen.
0.2 AUSGANGSLAGE Ausgangslage für die planerische Bearbeitung dieses Geländes bildet Art.35, Baureglement der Gemeinde Zwingen 1978.
AJtt.35 1 Vie Wohnzone SBV 3 kann nuJt mittelf.> Uebe1tbauungf.,ode1t Ge6taltung6plan mit dazugeh51tdenden Sonde1tbauvo1tf.>ch1ti6ten bebaut we1tden. 2
Vollge6cho6J.Jzahl: 3 Max. Auf.>nutzungf.>zi66eJt: 0.60
Max.
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EINLEITUNG
2 -
3 von de.n in Ant.38 BauV ve.1tlangte.n Ab◊te.llplätze. 6ü1t Moto1t6ah1tze.uge. i◊t minde.◊te.n~ die. Häl6te. unte.1ti1tdi~c.h zu e.1t◊te.Lle.n.. 4Vie. Vac.hge.◊taltung wind ~m Rahme.n de.n Sonde.1tbauvo1t◊C.h1ti6te.n
6e.◊tge.le.gt.
5Vie. Ue.be.Jtbauung mU◊◊ im linze.lne.n und in ihne.n Ge.◊amtanlage. ~ie.dlung◊te.ehni◊eh und anehite.ktoni◊c.h ~e.hn gut ge.◊talte.t ~e.in, in-0be.~onde.1te. hin◊ic.htlic.h: - Einondnung de.lt Ue.be.nbauung in~ Land~cha6t◊bild Wohnung-091tund1ti-0-0e. und Woinhygie.ne. - Immi-0~ion~~c.hutz ge.g-e.n de.n Ve.1tke.h1t de.lt Staat-0◊tlta~~e.
- G1tün6fäc.he.n, Be.p6lanzunge.n und Spie.fpfätze. - T1te.nnung von Fu◊-0gänge.1t und Fah1tve.1tke.h1t Rechtsgültiger Zonenplan-Ausschnitt
Msst.
1:5'000
Eine weitere Grundlage ist der vorhandene, genehmigte Ueberbauungsplan mit Baulandumlegung aus dem Jahre 1974. Anlässlich der Besprechung vom 25oMai 1984 mit dem Gemeinderat, den Grundeigentümern, dem zuständigen Kreisplaner des Kantons Bern, sowie dem beauftragten Planer der Gemeinde Zwingen, wurden folgende Randbedingungen vereinbart:
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EINLEITUNG
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3 -
Damit das Ziel, eine Ueberbauung, welche den heutigen Vorstellungen vom idealen Wohnen entspricht, erreicht wird, setzt die Gemeinde Zwingen Randbedingungen in Form von verbindlichen Richtlinien. Auf Grund dieser Richtlinien werden anschliessend der Ueberbauungsplan und die einzelnen Gestaltungspläne mit den Sonderbauvorschriften ausgearbeitet. - Der bestehende Ueberbauungsplan soll überprüft und entsprechend den vorgelegten "generellen Erschliessungs- und Bebauungskonzept-Studien" neu überarbeitet werden. - Die Grundeigentümerin(Wohnbaugenossensch~ft/HPZ) der südlich angrenzenden W2-Zone erklärt sich bereit, in das vorgeschlagene Quartierplanverfahren miteinbezogen zu werden.
Planungsgebiet
Msst. 1:5'000
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WG 2
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EINLEITUNG 0 0 3
4 -
PLANERISCHES VORGEHEN
Schematischer Planungsablauf
ZONENPLAN MIT BAUREGLEMENT
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Gemeinde Zwingen vorn 14.Februar 1 9 ~
Richtlinien (Richttext & Richtplan) Mst.1:2000
Gestaltungsidee Mst.1:500 (Gestaltungsrichtplan der ersten(1/I)Etappen)
Andererseits sind gewisse Freiheiten offen zu lassen, welche dann erst kurzfristig vor der Planung und Realisierung der einzelnen Etappen zu schliessen sind. Dementsprechend wird die Planung zweistufig durchgeführt; in der ersten Stufe die sogenannte Grobplanung Diese besteht aus dem Ueberbauungsplan mit Sonderbauvorschriften. Dieser bestimmt die Erschliessungsanlagen und ihre Ausbildung (Strassen, Kanalisation), die Baulinien, die Art und das Mass der Nutzung sowie deren Verteilung; er legt die generelle Anordung der Fussgängerräume fest, sowie die Perimeter und die Reihenfolge der einzelnen Gestaltungspläne [=Etappen]. Die Sonderbauvorschriften halten die vom Baureglement abweichenden Regeln fest. Sie bestimmen die generellen Anforderungen an die späteren Gestaltungspläne. Ebenfalls zur Grobplanung gehören die Richtlinien, bestehend aus Richtplan und Richttext. Diese Richtlinien dienen der besseren Veranschaulichung der Ueberbauungsidee. Sie beschreiben den Charakter der künftigen Ueberbauung und enthalten Angaben über einzelne Gestaltungselemente. Der Grobplanung folgt die 2o Stufe, die Feinplanung
Ueberbauungsplan Mst.1:500 mit Sonderbauvorschriften (SBV)
Gestaltungsplan im Mst.1:500
Mit der Feinplanung ist der Spielraum auszufüllen, welchen die Grobplanung bewusst offen gelassen hat. Die Feinplanung erfolgt rechtlich in der Form von Gestaltungsplänen mit Sonderbauvorschriften. Als Leitbild für die späteren Gestaltungspläne wird in der Planungsstufe 1 eine Gesamt-Gestaltungsidee ausgearbeitet. Diese beruht auf den Nutzungsvorstellungen von Grundeigentümern und Gemeinde, sowie auf den heutigen Erkenntnissen der Siedlungsplanung. Dieser Plan weist einen unterschiedlichen Informationsstand auf. Die ersten (1/I) Etappen enthalten präzisierte, für den Gestaltungsplan verbindliche Angaben (=Gestaltungsrichtplan), für die weiteren Etappen dient er als Leitbild. Je nach Bedürfnis und allenfalls neuen Erkenntnissen kann in den weiteren Etappen vom Leitbild abgewichen werden, die Gesamtüberbauung muss jedoch in allen Belangen den Richtlinien entsprechen. Die Perimeter der Gestaltungspläne, sowie die Richtlinien für die Gestaltungspläne sind mit der Grobplanung festgelegt. Die Erstellung der Gestaltungspläne der zweiten und dritten Etappe erfolgt erst kurz vor der Realisierung des Bauvorhabens. Genehmigungsvermerke
Planungsrechtliches Konzept Das planungsrechtliche Konzept geht von folgender Grundüberlegung aus: Die Ueberbauung des Gebietes Strengenfeld-Reckholder wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Einerseits gilt es, heute die Ueberbauungsziele zu formulieren und diejenigen Elemente festzulegen, welche über die ganze Realisierungszeit Gültigkeit haben.
Ri~htlinien und Gestaltungsrichtpläne:
- Beschlussfassung Gemeinderat - Prüfung durch die Kant. Baudirektion
Ueberbauungsplan mit SBV und die einzelnen Gestaltungspläne mit
- Vorprüfung durch die Kant. Baudirektion - Oeffentliche Auflage von 30 Tage - Beschlussfassung Gemeindeversammlung Genehmigung durch die Kant. Baudirektion
SBV
ZIELSETZUNGEN
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-
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UEBERGEORDNETE ZIELSETZUNGEN FOR DIE PLANUNG
Diese übergeordneten Zielsetzungen sind massgebend für die verwaltungsanweisenden Richtlinien, den Gestaltungsrichtplan, den Ueberbauungsplan mit den Sonderbauvorschriften (SBV) und die einzelnen Gestaltungspläne mit SBV. I. LANDSCHAFT Der Charakter der bestehenden Landschaft 11 Strengenfeld-Reckholder" soll durch eine feinmassstäbliche, flächige und zusammengebaute "Siedlungslandschaft" aufgenommen werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Miteinbezug der Topografie, sowie die Erhaltung des Feldg~hölzes F1 und der Hecken H1, H2; H3. (Siehe Anhang I, Seite 31, 32, 33.) Die Ueberbauung soll deutlich in Baugruppen gegliedert, d.h. die einzelnen Gestaltungsplanbereiche, bezw. Etappen sollen durch Grünzüge, Fussgänger- oder Fahrbereiche voneinander getrennt werden. In der Geländemulde, am Nordostrand des Planungsgebietes sollen die Bauten zusammenhängend und dem Gelände entsprechend gestaffelt , gestaltet werden. Das Feldgehölze F1, im südlichen Teil des Planungsgebietes Reckholder, soll als natürliche Trennung "Siedlung-Landschaft" in dem Ueberbaugsplan und dem betreffenden Gestaltungsplan mitberücksichtigt werden; Dies bedeutet, dass der südliche Bauzonenrand indiesem Bereich als Grünzone ausgeschieden wird (Familiengärten, Kleintierhaltung, S,:,ielf läche etc.). II. SIEDLUNGSQUALITAET Die Ueberbauung soll eine überdurchschnittliche Wohn- und Siedlungsqualität aufweisen, welche zu einem tragbaren Miet~ bezw. Kaufpreis stehen muss. Differenzierte Baumassenverteilung, Gestaltung von Siedlungsteilen und Einzelbauten sollen einerseits verhindern, dass ein eintöniges Siedlungsbild entsteht, Andererseits sollen die einzelnen Siedlungsteile, sowie die gesamte Ueberbauung als einheitliche,architektonische Sprache (Satteldächer mit einer Minimalneigung von 30° mit Tonziegel eingedeckt; Verwendung ortsüblicher, natürlicher Materialien) wirken. (Siehe Anhang II, Seite 35) III. BAUETAPPEN Die Ueberbauung soll in Etappen realisiert werden, wobei den Bedürfnissen der Gemeinde Rechnung zu tragen ist. Auch bei langsamem Wachstum soll sie jedoch in jedem Stadium ein abgeschlossenes und funktionsfähiges Ganzes bilden. Die kontinuierliche Etappierung soll eine durchgehend optimale landwirtschaftliche Nutzung ermöglichen.
ZIELSETZUNGEN
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IV. WOHNFORMEN
Um eine vielfältige soziale Schichtung zu erreichen, soll ein möglichst breites Spektrum an Wohnformen angeboten werden. Nebst Gruppensiedlungen (Ein-und Mehrfamilienhäuser in Reihen und Gruppenform) sollen auch freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser realisiert werden können. Die Parzellenfläche pro Wohneinheit soll über eine grosse Bandbreite variiert werden. Neben Privateigentum soll auch die Miete möglich sein. V. WOHNQUALITAET Als wichtigste Zielsetzungen gelten: - Die Ueberbauung soll eine ~ntensive Kommunikation unter den Bewohnern fördern. - Den Erdgeschosswohnungen sind ebenerdige Gärten zuzuordnen. - Jede Wohnung soll möglichst direkt von den gemeinsamen Aussenräumen( Hofbereich, Fussweg, Spielplatz) zugänglich sein. (Anhang V, Seite 38 und 40) - Jede Wohnung soll möglichst gute Besonnungsverhältnisse aufweisen. - Bei Einfamilienhäusern und Maisonettewohnungen sollen Veränderungs,-An- und Ergänzungsbaumöglichkeiten angestrebt werden (siehe Beispiele im Anhang V, Seite 42) VI. AUSSENRAEUME DER SIEDLUNG Der Aussenraum soll sich durch eine differenzierte Gestaltung und Nutzung ausprägen: - Ein z.usarnmenhängendes Netz von Grünzügen ( Fussgängerbereiche, Spielplätze, Baumreihen, Alleen, Hecken, Gärten) soll den Aussenraum zu einer Gesamtstruktur verbinden und die Siedlung nach aussen ablesbar machen. - Spielplätze für verschiedene Altersstufen sollen innerhalb eines Realisierungsbereiches (Etappe) zur Verfügung stehen. - Fussgängerbereiche sollen durch ihre Gestaltung verschiedenartige Nutzungen ermöglichen. Sie sollen sowohl für Alte und Gehbehinderte benutzbar als auch kinderfreundlich sein.
ZIELSETZUNGEN
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VII. ERSCHLIESSUNG Der motorisierte Fahrverkehr soll nur soweit in die Fussgängerbereiche eindringen als es Verkehrssicherheit, Immissionen und Erreichbarkeit zulassen. Gemäss Art. 35 BR muss die Hälfte der Parkierung (im überbauungspflichtigen Gebiet) unterirdisch erstellt werden. Die oberirdische Parkierung muss zum grössten Teil am Aussenrand der Siedlung so integriert werden, dass die Verbindung zwischen Wohneinheit und Parkplatz möglichst durch gemeinsam benutzte Bereiche führt. Die offene Parkierung muss beschattet werden (Siehe Beispiele im Anhang VII, Seite 45) Das Oberflächenwasser von Parkplätzen, Fussgängerbereichen, Fahrwegen und Dachflächen soll natürlich versickern bezw. ohne Belastung der ARA, dem Vorfluter zugeführt werden (Siehe Beispiele im Anhang v=I, Seite 46) Innerhalb der Ueberbauung sollen Fussgänger sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht Priorität haben. Dies gilt insbesondere für die nähere Umgebung der Wohnungen, welche möglichst autofrei sein soll, Notfahrzeuge (Feuerwehr, Ambulanz, Zügelwagen) ausgenommen. IIX. LAERMSCHUTZ Die heutigen Lärmquellen der Staatsstrasse T 18, und die zukünftigen von den angrenzenden Gewerbe-,und Wohn- und Gewerbezonen müssen bei der Konzeption der Ueberbauungseinheiten berücksichtigt werden. Am Nordrand des Planungsgebietes muss dem Immissionsschutz besondere Beachtung geschenkt werden. Der Immissionsschutz soll durch bauliche Massnahmen in dem zur Verfügung stehenden Bereich gewährleistet werden, sei es durch eine entsprechende Gestaltung der Umgebung (Damm mit Bepflanzung etc.) oder durch Stellung und Anordung von Baukörpern wie gemeinsame Garagen, Nebenräume, Gartenlauben etc. (Siehe Beispiele im Anhang IIX, Seite 48) IX. ENERGIE Die Energieversorgung der einzelnen Bauetappen soll möglichst einheitlich, sparsam und mit optimalen Wirkungsgraden erfolgen. insbesondere sind folgende Zielsetzungen anzustreben: - Der Energieversorgung ist in allen Planungs- und Projektierungsphasen spezielle Beachtung zu schenken. Massnahmen zum Energiesparen bezw. für eine rationelle Energienutzung sollen deshalb bereits grundlegende Planungsentscheide beeinflussen (bauliche Dichte, Orientierung der Bauten etc.). (Siehe Beispiele im Anhang IX, Seite 49)
ZIELSETZUNGEN
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- Energiequellen, welche an Ort und Stelle verfügbar sind, sollen wenn möglich ausgenutzt werden (Sonnenenergie, Wärme aus dem Grundwasser, Biogaswärme aus der nahe gelegenen ARA, etc.). - Innerhalb der einzelnen Etappen soll die Energienutzung und -verteilung möglichst zentral erfolgen. - Im übrigen gilt die Energiegesetzgebung des Kantons Bern. X. RENTABILITAET Alle Planungs- und Projektierungsentscheide sollen wirtschaftlichen Randbedingungen der öffentlichen Hand, der Bauwilligen und der Grundeigentümer mitberücksichtigen.
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RICHTLINIEN
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2. RICHTLINIEN "STRENGENFELD - RECKHOLDER" Zweck der Richtlinien Das ganze Planungsgebiet soll nach einem einheitlichen Konzept überbaut werden, damit schon vor Baubeginn der ersten Etappe feststeht wie die gesamte Siedlung nach der Vollendung aussehen wird. Die Richtlinien sollen die Durchsetzung der übergeordneten Zielsetzungen, insbesondere eine koordinierte Ueberbauung mit der angestrebten Integration ins Landschaftsbild, und den Wohn- und Siedlungsqualitäten innerhalb des gesamten Planungsperimeters, gewährleisten. Im übrigen dienen diese Richtlinien zur Ueberprüfung ob die geforderten, planerisch wichtigen Elemente Eingang in den Ueberbauungsplan und die einzelnen Gestaltungspläne mit Sonderbauvorschriften gefunden haben. Form der Richtlinien Di~ Richtlinien werden in zwei Teilen übermittelt: Der Richtplan
stellt dar,wo die wesentlichen Elemente liegen, die in den Richtlinien behandelt werden, und wie sie über das ganze Gebiet zueinander in Beziehung stehen.
Der Richttext
beschreibt die planerisch wichtigen Elemente und gibt an, welche Wohn-und Siedlungsqualitäten gefordert werden.
Die rechtliche Stellung der Richtlinien Richtplan und ~ichttext haben verwaltungsanweisende Wirkung und dienen den kantonalen und kommunalen Behörden als Grundlage für die Ueberprüfung des eingereichten Ueberbauungsplanes und die Gestaltungspläne mit den Sonderbauvorschriften. Die Gemeinde legt den Ueberbauungsplan und die einzelnen Gestaltungspläne nur dann auf, wenn sie den Richtlinien entsprechen.
2.1
DER RICHTPLAN Im Richtplan werden die übergeordneten Elemente des Ueberbauungsplanes behandelt. Insbesondere werden, in Ergänzung zum Richttext, weitere Angaben über die Lage von Erschliessungsstrassen, Parkierung, Fussgängerräume, Grünräume und Etappierung gemacht.
RICHTLINIEN
2.2
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DER RICHTTEXT Der Richttext beschreibt Charakter und Ausstattung des Aussenraumes, der Grünräume und die Ausstattung der Quartiere mit Gemeinschaftsanlagen.
2.21 DIE SIEDLUNGSAUSSENRAEUME
Verdichtetes Wohnen heisst; In Gemeinschaft leben, ohne auf die Vorteile der Einzelbauweise , verzichten zu müssen. Die Bewohner sollen jederzeit . die Möglichkeit haben, sich in ihre privaten Aussen- und Innenräume zurückzuziehen oder direkt und ungezwungen an der Gemeinschaft teilzuhaben. Das gleichzeitige Teilhabenkö~nen· an der Familien- und Siedlungsgemeinschaft wirkt sich auf die Entwicklung des Kindes günstig aus. Durch bauliche Kombination von Privat-und Gemeinschaftssphäre sollen vielfältig verwendbare Räume im privaten, halbprivaten und öffentlichen Bereich entstehen. Diese Räume sollten sich, entsprechend den wandelnden Bedürfnissen der Bewohner nutzen lassen. a) Private Aussenräume Private Aussenräume sind ein Stück "Wohnraum" im Freien, eine direkte Fortsetzung der Wohnung nach aussen. Diese Aussenräume müssen benutzerfreundlich sein. Dies bedeutet, dass räumliche Abgrenzungen gegenüber dem öffentlichen Aussenraum, dem Nachbarsgarten und bei Erdgeschosswohnungen auch gegen die darüberliegenden Wohnungen vorhanden sein müssen. Diese Aussenräume sind möglichst mit einem direkten Zugang von auss~n zu erschliessen; solche, auch sogenannte Dungwege können zudem als Ergänzung zum Fusswegnetz dienen, indem sie abkürzende Verbindungen schaffen. Allen Erdgeschosswohnungen, Reihen-Einfamilienhäuser und Maisonette-Wohnungen müssen Aussenräume zugeordnet werden welche diesen Anforderungen entsprechen. (Beispiele siehe Anhang V, Seite 37, 38, 39)
RICHTLINIEN
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b) Halböffentliche Aussenräume
Die Uebergangszonen von öffentlichen in halböffentliche oder private Bereiche,vor alle □ den Kreuzungs- und Anknüpfungspunkten,rnuss eine spezielle Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sie als Kontaktpunkte vorausbestimmt sind. Vorgärten, Eingangshöfe und durch bauliche Massnahrnen, wie Nischen oder Vordächer, markierte Zonen, können einen solchen Schwellenbereich bilden, der dem Eintretenden den Privatbereich ankündigt. Um eine Trennung vorn privaten _z~rn halböffentlichen Raum zu gewährleisten, sind in die Umgebung sich einordnente Trennungselemente vorzusehen✓
öffentlicher Bereich halböffentlicher Bereich
halbprivater Bereich privater Bereich
f
öffen~licher Bereich
f
•
RICHTLINIEN
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c) Oeffentliche Aussenräume Oeffentliche Bereiche, im speziellen die "Fussgängerräume", sollen die Gemeinschaft fördern. Die im Richtplan festgelegten Fussgängerräume haben eine übergeordnete Bedeutung und Wichtigkeit. Sie werden damit zu öffentlichen Aussenräumen mit verstärkter Nutzung und grösserer Aktivität. Der Fussgängerraum
Chakaktek
1
In die Fussgängerräume sollen direkt oder indirekt alle Wohnungs- und Hauseingänge münden.
rFus Arra =öffentlicher Bereich sg än
Au.6 .6tatt·ung
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Der vielseitigen Funktion entsprechend muss der Fussgängerraum einen hohen Anteil Hartflächen aufweisen, überdeckte Teile enthalten die zum Beispiel als offene Hallen oder Lauben in anstehende Bauten integriert sind (Schlechtwetter-Kinderspielplatz). Schattenspendende Hochstammbäume, eine einheitliche Ausstattung mit Beleuchtungskörpern, Sitzelementen, Abfalleimer, - etc. müssen den öffentlichen Fussgängerraum prägen, d.h. eine ablesbare, übergeordnete Einheit darstellen.
Bez-<.ehun.g zu den Wohnungen.
Besonderer Wert muss auf die Beziehung des Fussgängerraumes zu den anstossenden Wohnungen gelegt werden, indem einerseits der Kontakt · \r zwischen Wohnungen und Fus~ ~gängerraum bestehen \ soll, anderseits die gegenseitigen Störungen möglichst gering gehalten werden müssen.
RICHTLINIEN
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Zub1Linge.1Ldie.n1,:t Der Fussgängerraum soll im allgemeinen so ausgebildet sein, dass er auch für Notfahrzeuge (Feuerwehr, Ambulanz, Zügelwagen) benutzt werden kann, allerdings muss durch entsprechende Massnahmen eine Durchfahrtsmöglichkeit vermieden werden (Stichstrasse).
Un:te1Lge.01tdne.te FuJ.i J.i gä.ng e.1tv e.1tbin dung en
Die untergeordneten Fussgängerverbindungen sind interne Verbindungen im Quartier, d.h. in den einzelnen Bauetappenbereichen. Diese sollen sich möglichst auf den übergeordneten Fussgängerrpum beziehen. Da diese Fussgängerverbindungen keinen zentralen Charakter haben, sollen sie sich in der Ausstattung und Nutzung unterscheiden.
Vi66e.1tenzie1tung Der Fussgängerraum soll differenziert gestaltet sein. Er ißt als Folge von Räumen zu verstehen, die Abwechslung bringen und eine Identifikation mit der nächsten Wohnungsumgebung erlauben.
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Benutzung
Durch seine Gestaltung und die Einrichtungen soll er von allen Altersgruppen benutzt werden können; Er soll Kinderspielmöglichkeiten(Spielstrasse), Einrichtungen für Jungendliche und ältere Leute enthalten.
Ang e.g .ti e d e.Jtt e Nutzungen
Gemeinschaftseinrichtungen(wie Kindergarten, Bastelräume, etc.) müssen dem Fussgängerraum angegliedert werden.
An 1, c.h.tui, i, a.n Pa..1tk.p.tä.tz e Ra.umbeg.1tenzung
Die Parkplätze müssen über das Fusswegnetz direkt erschlossen werden. Der Fussgängerraum wie er hier gefordert wird, ist nicht ein Weg in der grünen Wiese, sondern ein durch die angrenzenden Baukörper, resp. die ihnen vorgelagerten privaten und halböffentlichen Aussenräume gebildeter Raum. Er ist in seinen Dimensionen beschränkt und ist der Gegenpol zur anderen Form des öffentlichen Aussenraumes, dem parkähnlichen Erholungs-und Spielqebiet . Damit.er als Raum erlebt wird, soll er auch dort klare Abgrenzungen erhalten, wo er nicht durch Bauten abgeschlossen wird.
RICHTLINIEN
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Die verschiedenen Typen von Fussgängerräumen
Vie Haupt6u~~gänge~ve~bindung Auf ihn treffen alle eingangs erwähnten Beschreibungen zu.
Vie ~ekundähen Fu~~gängehvehbindungen Diese Fusswege sind Verbindungswege von den Erschliessungsstrassen, also vom Quartierrand ins Quartierinnere auf die Hauptfussgängeraxe. Die Ausstattung darf bescheidener sein als bei der Hauptfussgänger verbindung, diese Weg~ müssen, sofern erforderlich mit Notfahrzeugen befahren werden können.
RICHTLINIEN
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Fu-0-0wege im Gnilnnaum Diese Fusswege verstehen sich als einfache Verbindungen, welche aber mit Kinderwagen befahren werden können.
Fu-0-0wege entlang den Quantien-0tna-0-0en Entlang von allen neu zu erstellenden Quartierstrassen sind mindestens einseitig Gehwege zu erstellen. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen im geringeren Ausmass. Der Fussweg nimmt hier Weg- respektive Strassenbegleitcharakter an.
RICHTLINIEN
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2.22 DER GRUENRAUM
Als Wichtigstes für den Charakter und die Eigenart des Landschaftsbildes gilt die Erhaltung der Gehölzegruppe und der Hecken als natürliche Zäsur zwischen Siedlungsteilen und zwischen Siedlung und Landschaft. Das Feldgehölze F1 und die Hecken H1, H2, und H3 müssen erhalten und gepflegt werden. Durch die Gestaltung und Bepflanzung der Grünräume soll die bestehende, übergeordnete Strukturierung ergänzt, und die einzelnen Quartiere bezw. Siedlungsteile begrenzt werden. Die Bepflanzung der Grünräume ist gemäss Etappenfolge möglichst früh, vor Wohnungsbezug vorzunehmen.
Bedeutung der Hecken und Feldgehölze
Heeken und andene Flungehölze en6üllen wiehtige Funktionen ~n ökologi-0ehen und land-0eha6t-0ä-0theti-0ehen Hin-0ieht: - Sie bnem-0en den Wind, hemmen daduneh die Windeno-0ion und -0ehützen die Kultunp6lanzen - Sie -0etzen die Vendun-0tung de~ Bodenw~-0-0en-0 henab und tnagen zun Enhöhung den Boden6euehtigkeit, den Taubildung und den Nieden-0ehläge bei - In ihnem Wunzelbeneieh halten -0ie da-0 Nieden-0ehlag-0wa-0-0en längen zunüek und geben e-0 lang-0am duneh die Blätten wieden ab, wa-0 zun Enhöhung den Lu6t6euehtigkeit und damit den Tau bildung beitnägt (kleinen Wa-0-0enknei-0lau6) - Sie -0ind Tnägen einen gno-0-0en planzliehen und tieni-0ehen Antenv~el6alt und bilden 6ün viele Ongani-0men Re6ugien und Stützpunkte in den inten-0iv kultivienten Agnanland-0eha6t Vie tieni-0ehe Antenviel6alt -0tabili-0ient da-0 ökologi-0ehe Gleiehgewieht; -0ie tnägt zun Venhindenung von Sehädling-0plagen bei - Bu-0ehgnuppen, Heeken und Feldgehölze ven-0ehönenn da-0 Land-0eha6t-0bild - Al-0 Zeugen 6nühenen Wint-0eha6t-06onmen -0ind tnaditionelle Heekenland-0eha6ten aueh heimatkundlieh wentvoll
RICHTLINIEN
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Bestehende Gehölzemulde Dieses grossflächige Feldgehölze, welches eine Geländemulde von ca. 4m Tiefe umsäumt, bezw. bedeckt, weist einen vielfältigen Artenreichtum auf. Dieses Gehölze bildet den natürlichen Abschluss für die Siedlung im Süden.
Feldgehölzegruppe F1 Bestehende Hecken Diese Hecken, welche markante Geländesprünge säumen, sind vor~ allem für die ersten Jahre der Siedlung von Wichtigkeit, weil sie das einzige markante Grün in der bebauten Landschaft darstellen .
RICHTLINIEN
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Hochstammbäume Diese werden vor allem für Alleen, bezw. als Strassenbegleiter oder entlang von Fusswegen verwendet, aber auch als Einzelbäume an markanten Punkten oder in Gruppen gepflanzt. Es sind einheimische, resp. ortstypische Arten zu verwenden.
Einzelbäume im Fussgängerbereich
2.23 DIE BEPFLANZUNG
Die Bepflanzung erfüllt eine wichtige Funktion in der Siedlungslandschaft. Sie soll ' etappenweise nach einheitlichem Konzept erfolgen. Bei der Ausarbeitung des Ueberbauungsplanes und der einzelnen Gestaltungspläne sind folgende Punkte massgebend: - Grundsätzlich muss die Bepflanzung aus einheimischen, standortgemässen Busch- und Baumarten (und Obstbäume) bestehen. - In der Nähe von Sitzgruppen keine "Bienennährgehölze" wie Kirsche, Zwergmispel, Haselnuss, Zierkirsche und Flieder anpflanzen. Gehölze mit toxisch wirkenden Früchten wie Eibe und Goldregen nicht in der Nähe von Kinderspielplätzen verwenden.
RICHTLINIEN
2.24 DAS HAUPTZENTRUM
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(Hauptzentrumsgebiet "Z")
Der im Richtplan ausgeschiedene Platz ("Dorfplatz"), zwischen den beiden Gebieten Strengenfeld und Reckholder ist als zentraler Platz duszubilden. Die Gesta.L tung soll_ es klar zum Ausdruck bringen. In diesem Bereich sollen den ganzen Quartier dienende Einrichtungen Platz finden. Dies wären: "Der notwendige Kindergarten, Versammlungslokale, Treffpunkte, Freizeitanlage für Erwachsene etc". ,
Diese,der Gemeinschaft dienenden Räumlichkeiten können in den platzumgebenden Wohnbauten untergebracht werden. Die dafür bestimmten und im Gestaltungsrichtplan gekennzeichneten Bauten dürfen jedoch erst in einer späteren Etappe realisiert werden, weil sich die Gemeinde Zwingen das Recht vorbehält eventuell als selbs•tändige Bauträgerin diese Bauten zu erstellen. 2.25 DIE QUARTIERAUSSTATTUNG Nebst Gemeinschaftsanlagen im Hauptzentrumsgebiet "Z'' sind im Bereich des Hauptfussgängerraumes, in möglichst zentraler Lage (Zentrumsbereiche "ZB'') Einrichtungen von Gemeinschaftsräumen anzustreben, die sich für öffentliche und private Nutzung verwenden lassen, als Intensivierung und Belebung des öffentlichen Bereiches. Hier soll je nach Bedarf ein Bastelraum, ein Treffpunkt oder ein Atelier seinen Platz finden können. Es werden funktionsungebundene Räume benötigt die sich verschiedenen Bedürfnissen anpassen können. Privat zu vermietende Nebenräume innerhalb der Wohnbauten Als pr~vat zu vermietende Nebenräume ist ein Raumangebot vorzusehen, dass von den Bewohnern zur Befriedigung privater Bedürfnisse in .Ergänzung zu ihren Mietwohnungen genutzt werden kann. Diese Räume müssen separat zugänglich sein und über eine ausreichende,natürliche Belichtung und Belüftung verfügen. 2.26 DIE PARKIERUNG
Die Art der Parkierung prägt wesentlich den Charakter einer Siedlung. Rein quantitativ ist das schon daraus zu ersehen, dass bei dreigeschossiger Bauweise und bei einer Annahme von 25 m2 Autoabstellfläche je 100 m2 Wohnfläche die Parkierung 3/4 der von Wohngebäuden überbauten Fläche ausmacht. Ausserdem ist das Auto eine Station beim täglichen Weg von und zur Wohnung. Kontakte, Begegnungen können auf dem Weg vom Auto zur Wohnungstüre entstehen, und gerade sie sind für das gemeinsame Leben im Quartier von grosser Wichtigkeit.
RICHTLINIEN
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Im weiteren bildet der motorisierte Verkehr einen Gefahrenherd und muss möglichst von den Fussgängerräurnen getrennt geführt werden. Alle oberirdischen Parkplätze sind im strassennahen Bereich anzuordnen um Immissionen/Gefahren zusammenzufassen. Dabei sind Parkflächen räumlich (bauliche und pflanzliche Massnahmen) von den Fussgänger- bezw. den angrenzenden Grünbereichen, deutlich abzugrenzen. Die einzelnen Parkplatzanlagen dürfen keine zu grossen Dimensionen annehmen, damit auch hier die Massstäblichkeit gewahrt bleibt. Einheiten von 1o bis 12 Autos bilden die obere Grenze. II Ahnliches gilt für Autoeinstellhallen/ die nicht den Charakter von unüberblickbaren Unterwelten erhalten dürfen. Offene Parkplätze müssen einen Baumbestand aufweisen oder können mit berankten Pergolen abgedeckt werden, damit eine gewisse Abschirmung der Parkflächen geboten ist.
Mit Pflanzen abgeschirmter und vom Fussgängerbereich getrennter Parkplatz. (Weitere Beispiele im Anhang VII, Seite 45)
KONZEPTE
3,
- 21 -
KONZEPTE ZUM üBERBAUUNGSPLAN MIT SONDERBAUVORSCHRIFTEN
3.1 DAS NUTZUNGSKONZEPT Die Qualität einer Siedlung als Lebensbereich hängt im Besonderen auch von der Vielfalt und der Anordnung ihrer Nutzu ngen ab. tine Durchmischung von Wohnungen mit ruhigen Arbeitsplätzen, sowie einzelnen zentralen, kulturellen und versorgungsmässigen Einrichtungen sind anzubieten. Grünanlagen und Freiflächen sind in die Ueberbauung zu integrieren. Verkehrsanlagen und Fussgängerräume haben die einzelnen Teile der Siedlung miteinander zu verbinden und die Ueberbauung zu strukturieren. Merkmale des Nutzungskonzeptes: - Ausgehend von den zwei bestehenden, viergeschossigen Wohnbauten am Westrand des Planungsgebietes, geht quer durch das Quartier eine dreigeschossige Bebauung in Gruppen, als Siedlungskern. - Den Siedlungsabschluss am Rande der Wohn- bezw. der Bauzone bilden verdichtete Einfamilienhausbauten im Osten, das bestehende Feldgehölze (F1) mit angrenzenden Familiengärten (FG) im Süden und die freistehenden Einfamilienhäuser im Weidenacker. - Konzentration der intensiven Nutzung (Quartierladen, Restaurant, Ateliers etc.) im Hauptzentrumsgebiet "Z". - Schaffen einer durchgehenden Hauptfussgängerverbindung als Erlebrtisträger und Verbindungsaxe. - Schaffen grossflächiger Grünräume; Ermöglichen einer differenzierten Freizeitnutzung. Schaffen von zwei Rasenspielfeldern mit der Grösse von ca. 20 x 30m.
- 22 LEGENDE : ÜBERGEORDNETE FESTLEGUNGEN
( RICHTPLAN )
1••••3 PERIMETER PLANUNGSGEBIET 1 BEST. ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
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BAUBEREICHE FÜR GEBÄUOEGRUPPEN
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VERDICHTETE BAUWEISE -t ANZAHL GESCHOSSE
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GRÜNFLÄCHE ( FAMILIENGÄRTEN l
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PERIMETER
FREIHALTEFLÄCHE
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VERFASSER : MARKUS JERMANN
ARCHITEKT -t PLANER HTL BVS
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KONZEPTE
- 23 -
3.2 DAS ERSCHLIESSUNGSKONZEPT Im Richtplan ist das Erschliessungskonzept für den Fahrverkehr, den ruhenden _ Verkehr, die Hauptfussgängerverbindung, sowie die Anschlusspunkte für die sekundäre Fussgängerverbindung dargestellt. Merkmale des Erschliessungskonzeptes:
E~-0chtie-0-0uung-0-0t~a-0-0en - Im Gebiet Strengenfeld bestimmt das bestehende Strassennetz die Erschliessung weitgehend. Als Ergänzung ist die Verlängerung des Strengenfeldweges, als einspurige Stichstrasse. Mit, dieser Verlängerung wird das südliche Strengenfeldgebiet und die kleineren Einzelparzellen im Weidenacker erschlossen. - Das Zentrum, sowie das Reckholdergebiet wird per Stichstrasse erschlossen, mit Anschluss an die Strengenfeldstrasse, bezw. direkt an die Hauptverkehrsstrasse T18. - Die östliche Randbebauung in den Weiden, sowie die Südöstliche im Reckholder werden per Stichstrasse erschlossen. Dieser Stich wird in der Schlussetappe einspurig, d.h. als Fahrweg (Belagsunterschied gegenüber der Zweispurstrasse) weitergeführt.
Haupt6u-0-0gänge~ve~bindung - Diese übergeordnete Fussgängerverbindung dient einerseits als Hauptfussgängerbereich in der Siedlung StrengenfeldReckholder, und andererseits als Fussgängerverbindung zum Dorf (Schule, Bahnhof, Zentrum) bezw. zum angrenzenden Gewerb~gebiet"in den Weiden". - Die Dimensionierung (Ausbaustandart) hat so zu erfolgen, dass diese Fusswege als Notzufahrten für Ambulanz, Feuerwehr und dgl. benutzt werden können, aber eine freie Durchfahrt verunmöglicht wird. - Die Oberfläche des Hauptfussgängerbereiches hebt sich gestalterisch und farblich von den anderen Fussgängerverbindungen wesentlich ab; d.h. sie wird deutlich attraktiver (Abwechslungsreiche Gestaltung mit schattenspendenten Hochstammbäumen, eine einheitliche Ausstattung mit Beleuchtungskörpern, Sitzelementen, Abfalleimer etc.).
- 24 LEGENDE
ÜBERGEORDNETE FESTLEGUNGEN
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PERIMETER PLANUNGSGEBIET
SEKUNDÄRE FUSSGÄNGERVERBINOUNG
BEST. ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
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FUSSGÄNGERWEGE IM GRÜNRAUM
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ÖFFENTLICHE QUARTIERPARKIERUNG
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e1„ VERFASSER : MARKUS JERMANN
ARCHITEKT + PLANER HT L BVS
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KONZEPTE
-
25 -
3.3 ETAPPIERUNGSKONZEPT Die Realisierungsgeschwindigkeit der Ueberbauung ist heute nicht bekannt und auch in Zukunft nicht bestimmbar, da der Wohnung-s bedarf von Entwicklungen im Laufental, sowie in der gesamten Agglomeration Basel abhängt. Es ist zu erwarten, dass über eine längere Zeit gebaut werden wird. Daher muss in Etappen realisiert werden können. Merkmale der Etappierung:
/
Beide Gebiete "Strengenfeld/ Reckholder- in den Weiden" sind in Etappen eingeteilt. - Die einzelnen Etappen entsprechen den jeweiligen Gestaltungsplänen, oder werden mit diesen präzisiert. - Die Etappenfolge ist für beide Gebiete unabhängig, die Gesamtsiedlung soll jedoch mit der jeweiligen zweiten Etappe zusammenwachsen und sich als Ganzes weiterentwickeln. - Die Etappen sind so vorgesehen, das~ Vorleistungen auf spätere Etappen minimal gehalten werden. - Das Hauptzentrum wird mit den jeweiligen zweiten Etappen realisiert, also dann, wenn mit einer ausreichenden Bevölkerung gerechnet werden kann. - Auf Grund der bestehenden Grundeigentümerverhältnisse (Bauland~mlegung aus dem Jahre 1974) ist das gesamte Planungsgebiet in zwei separate Etappierungsgebiete eingeteilt.
- 26 -
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LEGENDE
ÜBERGEORDNETE FESTLEGUNGEN
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PERIMETER PLANUNGSGEBIET
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VERFASSER : MARKUS JERMANN
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KONZEPTE 3.4
-
27 -
VERSORGUNGS-/ENTSORGUNGSKONZEPT
3.41 WASSERVERSORGUNG/ KANALISATION Die Wasserversorgung/Kanalisationerfolgtgemäss nachfolgendem Planausschnitt. Die endgültige Festlegung der Leitungsführung erfolgt im Ueberbauungsplan . . Das Ableiten des Meteorwassers in offenen Gerinnen ist anzu streben und wo immer möglich zu realisieren . 3.42 ELEKTRIZITAETSVERSORGUNG Das Versorgungsnetz ist im Besitz der Bernischen Kraftwerke AG (BKW). Die Lage und die notwendigen Landflächen für die · Trafostationen, sowie die Linienführung und Dimensionierung der Versorgungsleitungen erfolgt im Ueberbauungsplan.
'
3.43 GEMEINSCHAFTSANTENNENANLAGE
Die nötigen Vorkehrungen für den späteren Ausbau einer Gemeinschaftsantennenanlage werden im Ueberbauungsplan festgehalten.
3.44 KEHRICHTENTSORGUNG
Im Konzeptplan Erschliessung sind di~ Bereiche der notwendigen Containerstandplätze dargestellt. Standorte werden im Ueberbauungsplan festgehalten.
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- 28-
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LEGENDE : ÜBERGEORDNETE
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VERFASSER : MARKUS JERMANN
ARCHITEKT + PLANER HTL BVS
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HUSTERLEGENDE
- 29 -
4, MUSTERLEGENDE ZU DEN GESTALTUNGSPLANEN Die nachfolgende Legende beinhaltet die Minimalangabe für die Gestaltungsplanleger.den • . Diese einzelnen Punkte müssen auf die SBV zu den Gestaltungsplänen Bezug nehmen. 4.1 MINIMALLEGENDE ZU DEN GESTALTUNGSPtAENEN
...........
Wirkungsbereich Gestaltungsplan Fortlaufende Bezeichnung der Baukörper mit Angabe der Geschosszahl Gestaltungsbaulinie Baulinie Bauflächen für Nebenbauten
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Firstlinie
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Bereich für unterirdische Einstellhallen mit Aufgängen
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Einfahrten Einstellhallen und Garagen rT-rTT7 1 ',
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Gedeckte Autounterstände/Garagen Autoabstellplätze/ davon Besucher P Hauszugänge Bereich für Velounterstände
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Standorte für
Kehrichtcontainer
MUSTER LEGENDE
- 30 -
Basiserschliessung · Detailerschliessung Versatzflächen
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Obergeordnete Radwegve~indung
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Hauptfussgängerbereich (Detailerschliessung)
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Fusswege Private Aussenräume Bereiche für Kinderspiel
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da~on Spielrasen Mergelchaussierung Hartflächen überdeckt
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Familien~ärten , Bestehende Hecken, geschützt Bepflanzung mit hochstämmigen Bäumen Bepflanzung mit Büschen und Hecken
-·-·-
Wichtige Abgrenzung gegen den öffentlichen und halböffentlichen Raum Meteorwasserführung in offenen Rinnen
ANHANG
5,
-
I
31 -
ANHANG zu DEN RICHTLINIEN
Der Anhang zu den Richtlinien zeigt anhand von Beispielen, mit welchen Mitteln die geforderte Wohnungs-, Siedlungs- und Aussenraumqualität erreicht werden kann. Er dient zur Bearbeitung und Ueberprüfung der Gestaltungspläne, als Unterlage zur Interpretation und Anwendung der Richtlinien.
I,
LANDSCHAFT
Hecke (H1). Die das Reckholdergebiet prägende Hecken sind von grosser ökologischer und ästhetischer Bedeutung.
Das Feldgehölze (F1) und die Hecken (H1,2,3) eine grosse Artenvielfalt aus.
zeichnen sich durch
ANHANG
I
-
32 -
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Anstelle grosser Rasenflächen sind für interessierte Mieter Kleingärten einzurichten, bezw. anzubieten. Ebenso sind Schrebergärten/ Familiengärten im Planungsgebiet zu fördern. Sie bilden Inseln der Freiheit, dienen der sinnvollen Freizeitbeschäftigung, der Selbstversorgung und der geselligen Gemeinschaft zugleich, lockern aber auch das Siedlungsbild auf. Solche Gärten sind als Uebergangsbereich Siedlung-Landschaft ideal.
ANHANG
I
'''
Gestaffelte Reihen-Einfamilienhäuser am Hang mit gemeinsamer Parkierung. Gut gelungene Einordnung in die Landschaft, durch die massstäbliche Abtreppung und die Rücksichtnahme auf die gegebene Topografie (ohne Stützmauern und ohne auffallende Terrainveränderung.
-
33 -
ANHANG
II
-
34 -
II. SIEDLUNGSQUALITÄT
Doppeleinfamilienhäuser{irn Strengenfeld) die sich durch ihre Einfachheit, den natürlichen Materialien und den guten Proportionen von Haupt- und Uebenbauten auszeichnen und sich in die Landschaft integrieren.
Einfache Reihenhaussiedlung mit einheitlicher Hülle und individuell wählbarem Grundriss. Konsequente Materialwahl. Eine gemeinsame Parkierung in offenen Unterständen als Lärmschutz gegenüber Garten- und Wohnbereich
ANHANG
II
G~~ gestalteter Neubau, bezüglich Baumasse, kubischer G:~ederung, Fassadengestaltung und Farbwahl. Ve~wendung natürlicher Materialien.
-
35 -
ANHANG
V.
V
- 36 -
WOHNQUALITÄT WOHNEN
II
OrrENTJ...ICHER BEREICH
WOHNEN
Schwellenbereiche Hauseingangspartien oder auch Eingangspartien zu Siedlungsteilen als Kommunikations- und Kontaktbereiche. Offene Hallen oder unterstände dienen auch als Schlechtwetterspielbereiche für Kinder.
ANHANG
V
-
37 -
Privat-Aussenräume sind eine direkte Fortsetzung der Wohnung nach Aussen. Deshalb sollen Aussenräume vor Erdgeschosswohnungen so gestaltet werden, dass sie von den Bewohnern privat benutzt werden können.
Private Aussenräume als ein wertvolles Stück "Wohnraum" im Freien.
ANHANG
-
V
Räumliche Abgrenzungen gegenüber dem öffentlichen Aussenraurn, dem Nachbarsgarten und bei Erdgeschosswohnungen auch gegen die darüberliegenden Wohnungen müssen vorhanden sein.
öffentlicher Bereich Fuss0ängerraum, Spiel-
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ANHANG
V
-
39 -
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Privater Aussenraum im Reihenoder Einfamilienhaus, in Verbindung mit dem Gemüsegarten.
G~~sti0er riegelförmiger Aufbau von Schutzpflanzunoen. uie lärr.~indernce ~ir~ung der Pflanzunq hä~9t von Pflanzenhöhe, Pflanzenart, Blattdichte 3odenwuchs und Wetterverhältnissen ab.
Sichtschutz durch 7re~nelement aus Holz, ~·'.3 .:e rwerk oder Hecken.
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Einsichtsschutz und zugleich Windschutz durch pflanzliche Massnahmen.
Einsichtsschutz durch pflanzlicheoder technische Massnahmen. Die Art und Gestaltung privater Aussenräume kann natürlich ausserordentlich verschieden sein in Grösse, Charakter und Art der Abgrenzung. Wesentlich ist die Wahrung einer möglichst grossen Privatheit.
ANHANG
- 40 -
V
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Bei der geschlossenen Bauweise ist der Garten direkt vom Aussenraum her zu erschliessen. Damit sind eine ganze Reihe von Vorteilen verbunden die dem Bauherrn oft erst bewusst werden, wenn er auf sie verzichten muss.
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ANHANG
-· 41 -
V
Die halböffentlichen Aussenräurne sind diejenigen Aussenräurne, welche den Uebergang bilden zwischen dem privaten Bereich der Wohnung oder dem Haus und dem öffentlichen Bereich des Fussgängerraurnes, bezw. den öffentlichen Grünanlagen.
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Ausschnitt aus der Gestaltungsrichtplan-Studie ''Strengenfeld"
ANHANG
- 42 -
V
Veränderungs-,An- und Umbaumöglichkeiten. Das Eigenheim soll Wandlungen der Bedürfnisse der Bewohner "mitmachen" können. Hierzu gehört insbesondere, dass es wachsen, das heisst erweitert werden kann. Zur Erweiterung bieten sich drei Wege an: die vertikale Erweiterung durch Aufstocken die horizontale Erweiterung durch Anbauen dem Ausbau vorbehaltene, unüberbaute Flächen (Ausbauzone).
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Entwurf eines Reihenhaussystems, das
durch Aufstocken und Anbauen sowie eine zusätzliche Ausbauzone im rückwärtigen Grundstückbereichs nahezu beliebig erweitert werden kann. (Arch.: Zwick, Wien)
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Entvurf für ein "Wachsendes Haus" (Arch.: Ludwig Hilbersheimer, 1930/31)
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ANHANG
VI
-
43 -
VI, AUSSENRÄUME DER SIEDLUNG
Kinderspielplätze im Hauptfussgängerraurn. Nebst diesen ausgebauten Kinderspielbereichen benötigen Kinder auch Spielräume die ihrer Phantasie und spielerischer Kreativität freien Lauf belasseni Nischen zum austoben, zum hüttenbauen, bächestauen, feuermachen etc.
ANHANG
VI
- 44 -
Kostengünstiger Kinderspielplatz (Im Strengenfeld) "Robinsonspielplatz"
Biotope als Bereiche der Erholung im Inneren der Quartiere. Dies kann auch mit der offenen Führung des Meteorwassers, mit einfachen Mitteln erreicht werden. Ein neu geschaffener Weiher wird bald als Standort für Pioniervegetation dienen.
ANHANG
- 45 -
VII
VII, ERSCHLIESSUNG
fit
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Beschattete Parkplätze, getrennt vom Fussgängerbereich.
Offene Autounterstände als Sammelgaragen am Rande der Siedlung.
ANHANG
VII
-
46
Das Meteorwasser als offenes Gewässer ableiten und versickern lassen. Ein Gestaltungselement und ein Spielbereich für Kinder. Eine solche natürliche Versickerung des oberflächen Wassers entlastet die ARA, spart Baukosten und hat eine prägende Wirkung in der Aussenraurngestaltung.
ANHANG
VII
- 47 -
Abschluss des halbprivaten Wohnumfeldes. Schwelle zum eigenen Geviert.
Der Natur in kleinen Nischen ihre Chance lassen .....
Interessante Spielbereiche für Kinder.
ANHANG
-
II X
IIX, LAERMSCHUTZ Folgende Beispiele zeigen mögliche Ausbildungen des (in Art. 35. Baureglement Zwingen) geforderten Immissionsschutzes.
Damm mit Bepflanzung
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Gartenlaube bepflanzt
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Garagierung, Nebenräume
48 -
ANHANG
IX
- 49 -
IX, ENERGIE Die Nutzung der Sonnenenergie mit passiven Elementen ist eine Besinnung auf klimagerechtes Planen und Bauen. Historische Beispiele - in einer Zeit ohne Ueberangebot an technischen Hilfsmitteln entstanden - zeigen uns vielfach bereits jene Prinzipien, die wir leider vergessen haben und um die wir uns nun bemühen, sie als passive Nutzung der Sonnenenergie wieder entdecken. Die Anwendung von passiven Systemen im Wohnbau ist nicht nur auf südliche Breiten beschränkt, sondern in ganz Europa möglich.
Sechs Einheiten unter einem Dach. Eine Anlehnung an die grossvolumigen Baukuben unserer Dörfer. Der Baukörper zeichnet sich durch seine klare Gliederung, die originelle Materialwahl und die ablesbare, passive Nutzung der Sonnenenergie.
- 50 -
AREALSTATISTIK
6, AREALSTATISTIK
Die nachfolgenden Zahlen beruhen auf den Angaben der Erschliessungsplanung vorn 7.Novernber 1980, bezw. der Baulandumlegung (Beitragsplan Mai 1983). Jene Landflächen aus dem bestehenden Erschliessungsplan, welche durch die sparsamere Erschliessung anfallen, werden den Grünflächen zugeteilt.
Gebiet
Parz. Nr.
Strengenfeld
i AZ
iBGF rn2
IALF rn2
1
1
1
1
1
1
lBGF/E \ rn2/E
1351
22'358
0.6
13'415
Reckholder 1365 in den Weiden 1366 1367 1368 1369 (Teilw.W2)ca. 1002
11 1 7 52 4'663 7'500 1 1 1 08 3'570 6'340
0.6 0.6 0.4 0.4 0.4 0.4
7'051 2'798 3'000 443 1 1 428 2'536
1
T O T A L
: :
57'291
30'671
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Weidenacker* 11359 1360 1361 1362 1363 1364 (Teilw.W2)ca. 572 !TOTAL
1
1
Einwohner 298-335
40-45
156-176 62- 70 66- 75' 10- 1 1 32- 36 56- 63 680-766
i
1
1
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1
l l
710 873 1 1 361 1 '322 2'007 2'070 600
0.4 0.4 0.4 0.4 0.4 0.4 0.4
II
284 349 544 529 803 828 240
lt
" lt
" II
"
68121218185-
7 9 14 13 20 21 6
1
8'943
3'577 1
79- 90 1
Einwohnerzahl: 750 - 900 Abkürzungen: ALF= Anrechenbare .Landfläche AZ = Ausnutzungsziffer BGF = Bruttogeschossfläche BGF/E = BGF pro Einwohner im 0 *) Nicht Ueberbauungsplanpflichtig
;
1 1
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SCHLUSSBEMERKUNG UND AUSBLICK
-
51 -
;, SCHLUSSBEMERKUNG UND AUSBLICK Diese vorliegenden Richtlinien wurden in enger Zusammenarbeit mit der Kantonalen Baudirektion, dem Planungsgremium des Gemeinderates Zwingen und den verantwortlichen Grundeigentümern erarbeitet. Damit diese Richtlinien in den einzelnen Gestaltungsplänen und in den Baueingaben richtig zur Anwendung kommen, sollte im allseitigen Interesse eine fachliche Begleitung (durch den Planer) während der ganzen Realisierungszeit vorgesehen werden. Zur Prüfung von Voranfragen und Baugesuchen zieht die Gemeindebehörde, je nach Bedarf den Planverfasser als Sachverständiger im Sinne von Art. 28 BewD bei. Eine Kontaktnahme im Vorprojektstadium ist empfehlenswert.
Laufen/Zwingen im Dezember 1984
Markus Jermann Architekt & Planer L a u f e n
HTL BVS
- 52 -
GENEHMIGUNGSVERMERKE
Genehmigungsvermerke Richtlinien
Zweckmässigkeitsprüfung Art. 116 Bauv
Datum: Datum:
2··c{). fv/()1.
A"':V'~
1
1bt\.-
Beschlussfassung durch den Gemeinderat Zwingen Namens des Gemeinderates von Zwingen
~ Bereinigt mit der Kantonalen Baudirektion
Datum:
Genehmigung und Inkraftsetzung durch den Gemeinderat von Zwingen
Art. 117 BauV
Datum:
Oeffentliche Bekanntmachung im
--------------------
Art. 117 BauV
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Ilr:nl(littrlrI '/tt'inr¡()n Ourt rtir)rllluntI nU
Stn)nqctt fekl - lìr:t:lilttlkklr EXEMPLAR AMT TÜn RAUMPLANUNG 87
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SON DE R BAUVORSCHR IF T E N ZUM UBERBAUUNGSPLAN
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ARcHltEXl r PIANER |{ILTBVS ¿21] Dlltll{OEN , APRII F}5
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TNHALTSVERZEICHNIS
Art. Art. Art,.
Art. Art. ArE..
Arb. Art,.
1 Zweck 2 Wirkungsbereich 3 Stellung der Bauordnung 4 Richtllnien 5 Nutzung 6 C;estaltungspläne 7 Bnrttogeschossfläche
I BauU¡ier¡
Art. Art. Art. Art..
12
Art. Art. Art.
9
@LÉiudeabståinde /
10
Dachausbau
11
Dachgestaltwrg Architekton j-sche Gestaltung
Beschattungstoleranzen
Art,.
16
Art.
17
Art,.
18
Art..
19
Art,.
20
Detailerschllessung F\rssgåingersrege r¡rd -Anschlüsse Garagien:ng, Parkienrng Ltrgebuqsgestalürng Grünf}äche / faniliengåirten Best. FeldgehöIze w¡d Hecken ûnnissionsschutz HeÍzzentraler¡
21
Erschl iessungsvertrag
22
Ir¡krafttreter¡
23
Revisior¡
Art. Art. Art.
13 14 15
-3-
-t
Art. 1
ZWrcK
Der Ueberbauungsplan Strengenfeld-Reckholder bezweckt ei¡e Ueberbautrng rnit hohem lrlohnwert zu schaffen. Er ni¡nnt Rücksicht auf die besteher¡de landschaft, besti¡nnt die durchgetrende Gestaltwrg des öffentlichen Raures, die rationelle Erschliessung und Etappierung des Planungsgebietes. Er bildet zusamren mit den Richtli¡ien dÍe Grund"Iage für die Gestaltungsplanung.
ATb,. 2
WTRKUNGSBEREICH
1 *r Ueberbaur:ngsplan Strengenfeld-Reckholder mit Sonderbaurrcrschriften gilt für das jm PIan durch den Ueberbauungsplan¡:erineter bezeichnete Gebiet. Ausserhalb des Peri¡reters gilt er auch für die farblich dargestellter¡ Fussgåingenrerbirù:ngen.
-) Das Baugebiet ist i¡ je 3 Etappen (1, 1a, 2, 3 und I, II' III)
gegliedert. Die zweiten-, resp. dritten Etappen dürfen erst erschlossen bezw. überbaut werden, wenn die Vcrangetrenden fertig erstellt bez¡,¡. iiberbaut si¡d. Im weiterer¡ gelten die RichtU¡ien der Gerej¡de Zwingert (Richttect und Richtplåine Strengenfeld-Reckholder) i¡rsbescndere das IGpiLel Etappienmg.
ArT.. 3
STET;LT]NG ZUR BAUORDNTJNG
Soweit der Ueberbauungsplan mj-t den zugehörigen Sonderbauvorschriften (SBV) nichts anderes besti¡runt., gelten das Baureglenent und der Zørenplan der Genej¡de Zw5ngen.
In den
nlgen*SBPI köruren im Rahnen der Richtlinien weitere Abweichungen vom Baureglerent festgelegt werden.
AJTI. 4
RTCTTTLTNIEN
1
*r Gerei¡¡derat, erlässt für das Gebiet des Ueberbaur:ngsplanes besondere R:ichtlinie¡r, bestetrend aus ejnem Richtplan und Rlchtte><ten.
)Richtplar¡ r¡nd Richtto(t haben ve¡r¿altr¡ngsanr.æisende Wirlcung; sie bilden für die Gercind€betrörden bei der Beurbeilrng ei¡rzelner
Cesea¡.tungsplåå:re und Bauvorhaben j¡nerhalb des Ueberbauungsplan-
perineters verbjndliche Beurteilungsgrund"lagen.
-4"ì
ArI. 5
NUTZUNG 1
Das Planr:ngsgebiet ist aufgeteilt in
- die lrlohnzone fi.ir 3-geschossige Bauten - die !{ohnzone für 2-geschossj-ge Bauten - dÍe Grünfläche G In den lrlohnzonen si¡d zudem Bereiche ftir das Hauptzentnrm Z und
die beiden QuarL.ierzentren ZB ausgeschieder¡. 2 ,n d"t !{ohnzone sind nebst ttohnbauten auch Büros und Ateliers, die das gesunde !{ohner¡ nicht beei¡trächtj-gen' gestattet. Sie dtirfen gesarnthaft nru<. 108 der BGF ei¡er einzelnen EtaPpe
betragen.
3 ,r, do, Gebåiuden die an das Hauptzentrum angrenzen, können öffentliche und private DienstleÍsüngsbetriebe eingerichtet werden, u.a. auch ej¡ allfälliger Kindergarben.
' In den Quartierzentrr.rmsbreichen könr¡er¡ im Unrfang r¡on 2t der
L
BGF der erstellten Bauten zu der¡ üblichen Kellerräunen zusätzlich
privat vermietlcare Nebenråiune im Si¡ure der Richtlinien erstellt werden. Diese werder¡ an die Bmttogeschossfläche nicht angerechnet.
ATT. 6
GESTALTUNGSPT,AENE
1
*" Ueberbauungsplangebiet ist in Bauetappen ej¡geteilt, die zugleich die Perj¡reter der ejnzelnen C;estaltungsplåine darsteller¡.
Batrbewilligr-urgen diirfen nur aufgnrnd rechtskräftiger Gestalhrngspläne erteilt werden.
2 oi. ei¡zelnen Gestalhmgsplåine haben die vorlieger¡den Sonderbauvorschriften einzuhalten und die zugehörigen Richtlj¡ien zu beachten. 3
Die C,estaltungsplåine und jJlre Sonderbaur¡orschrifter¡ haben verbjndlich zu regeln:
- Lage, äussere Abnessr:ngen, @schosszahl und Abståinde der Gebåiude
- die Anordnung und C,estaltung der internen F\rssgåingen@te
(nrit Angabe der Befah¡rbarkeit, für Notfälle wie Sanitåit, Feus¡¡¡eh¡r usw. ) , der Zuliefen:ngsbereiche, der Spielplätze, der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen (KinderrJarten, Bastelräune, Treffpunkt usr¿.) sor¿ie der halböffentlichen
und prirzaten Aussenräune;
- dÍe Anordnung der notwer¡digen Autoabstellplätze und jhre Zuteilung;
- die Anordnung und Di¡rensicnierung der Familiengåirben - die Anordnr:ng und Cest¡Itung der zwei, ca. 20x30m grossen Rasenspielfelder
-5A
= Die Gestaltungsplåine míjssen die jer^,eiligen Etappen als Gesa¡ntes bej¡iha1ten, ei¡schliesslich der zugeordneten Grünfläche. tr
' Die C'estaltr:ngsplåine, r,velche den llauptzentnrmsbereich Z
tangieren, müssen irt gestalterischer und nutzungsnlissiger Hi¡sicht koordinierb vrerden. Der Hauptzentnur¡sbereich Z ist als Ej¡¡l¡eit zu planen. Mit Baukörpern, Båiunen und a¡¡deren raunbildenden Elenenter¡ m¡ss der "Dorfplatzcharakter" zur C'elürng gebracht uerden. 6 nir die Erarbeitung der C'estaltungspläne miL Sonderbauvorschriften m¡ss ej¡ von der C'eneinde Zwingen zu bestj¡nrender Planer als fachliche Begeleitrurg beigezogen werden. -7
' Zvr Prüfung rrcn Voranfragen und Baugesucher¡ ka¡rn die
Genei¡debetrörde ein Sachverståindiger jm Sj¡ne von Art,. 28 Bew.D
beiziehen.
Art.
7
BAUII0GESCITOSSFI,AffiIm{ (BGr) 1
' Die Verteilung der zulässigen Bmttoglescttossfläche r¡or¡ 30'671 rn2 ist im Ueberbauungsþlan festgehalten. t ' Die Kinderspielfläche m¡ss 203 der Bmttogeschossfläche aller
lvohnungen nLit 3 oder netrr Zi¡urern urnfassen. Die den Richtlinier¡ entsprectrend gestaltete ltrauptfussgåingerverbindung darf dazu gerechnet werden.
Gedeckte Spielfläche, wie offene Hallen, Iåuben' Pavillons etc. können als dolpelte Fläche zu den Kinderspielbereichen angerechnet werder¡.
3_ - Im weiteren gitt Art. 5.4 dieser Sorrderbaur¡orschrÍften für den Begriff Bmttogeschossfläche. ATb. 8
BAÍ.]LINIEN
Die Bauh¡¡ien umsctrrei-ber¡ den Bereich i¡nerhalb r,'elchem gebaut r,ærder¡ darf. Vordåicher därfen htlchstens 1.00 m äber die Baulìnie hinausragen. Die Bauh¡rien di.irfen auch von Neber¡bauter¡ nicht überschritten f,refden. Ausgenomren sind öffentliche Einrichttrngen wie gedeckte Spielr¡nd Aufentl¡altsbereiche und Tiefgaragen.
ATb.9
ffiBAEIJDEABSTAED{DE /BESCHAMUNGSIIOI;ERANZED{
Ftir die Gebåiudeabståinde gelten ausschliessU-ch die Bestirnn:ngen äber die nru<. zulässige Beschatüngsdauer genÉiss Arb.. 7e hu Y. /.\ i] r¡ r,: il i'i Ci * r 1 i
trri:ít¡i:ts [?iiscl-rlUss der
r-l;,
tiúiiìËiil lUÍ{ ilES KANT0NS BEBN
\.iorrì l å. f,rR, 196¡
-6ATt. 10 DACHAUSBAU Der Ei¡rbau von lrlohn- urd Arbeitsräunen im Dachraum ist, zulässig.
Art.
11 DACT{ffiSTALTI.JNG
' Ffir die tlauptgebåiude si¡d nur gleichgeneigte Satteldåicher
1
rnit ejner Neigrung von 30o bis 45o zuIässig. DÍe Dachgestaltung einzelner Etappen hat sich ej¡ùreitlich zu präsentieren. -) Für NebengebËiude si¡d nur geneigte Dìåicher r¡on rnindestens 15o zulässig.
3
el" Dacheindeckwrg sj¡d Tonziegel zu venpenden. Dachaufbauter¡ sind zulässig. Die C'estaltung wird i¡¡ den Sonderbaur¡orschriften zu den @staltungsplåinen geregelt. 4
or""*r*ntennen sind nictrt gestattet.
ATI. 12 ARCHITEKTONISCHE GESTALTUNG Die Fassaden sj¡d zu gliedern. Die Farþebring und die Cestalü:ng der Bauten unterstehen einer sorgfältigen ästhetischen Beurteilung durch die Baubetrörden (siet¡e auch Art. 6 Absatz 7) . AussenwËinde und Balkonbrüstungen sj¡rd j¡r verputztem Mauenrerk, Naturstei¡, Sichtbackstein, Beton oder Holz auszuführen. Untersagt si¡rd i¡sbesondere Stah¡Isketettbauten und vorrgehËingte Fassaden aus Glas (ausgenornen Wintergåirben), tttetail oder Kt¡r¡st-
stoff.
Es soller¡ nöglichst uienig verschieder¡e Materialien vq¡r,endet n¡erden.
ATT,. 13 DETATLERSCHLTESSUNG (Erschliessungsstrasse, Hauptfussgåingelraunr) 1
oi."" DetajLerschriessung inkl. der notr,vrer¡digen Bererrchtrrng, ÐrtmÊissenrng etc. wird ôurch die Gn¡ndeÍgentäner erstellt. Die r,andfläche¡r dieser Anlagen getren mit der durchzuführer¡den
Baulanù¡nle$ng kostenlos an die Gereinde tiber. Sie songt ftir Untert¡alt und Reinigng. 2 r^g., Di¡er¡siqr und Auslcildung ri-chten sich nach dem ueberbauungsplan. Für die Gestalttmg des Hauptfussgängerraunes sj¡rd
die Richtliníen nassgebend.
-7 ATT.. 14 FUSSGAED{GERIIIEffi I]ND -ANSCHLUESSE (Siene Art. 6.3)
' Diese Anlagen inkl. der notrter¡digen Beleuchtrrrrg, ÐrtwÊissentng etc. r,,erden durch die GrundeigentiÍrer erstellt. 1
Sie blejben im Eigentum der C'nrndeigenttirer. Diese sorgen für den Ûnterhalt. Die jer,veils beteiligten Gntndeigentifurer haben trnter sich privatrechtliche Vereillcanrngien äber der¡ Unterhalt abzuschliessen. Di-ese und åihnliche Akten wÍe Dienstbarkeiter¡r Benützungs- und Unterhaltsreglerent etc. sjnd der Gelrej¡¡de zur Einsicht rzorzulegen.
- Von den im Ueberbauungsplan angegebenen F\rssvæganschlüssen 2
kann bj-s nax. 20 m abgewichen werden. Zwischen den F\rss,æganschlüssen ist eine F\rssrrægverbindung zu erst€Ilen. Jì.i:.r:,.;i,¡illiI
Art.
15 C'ARAGIERIJNG , PARKIERL,NG
¡cnrüs:; [1.,-;¡chluss cjer KANT'NS BERN
Ïåu'*å'tÅåÌ{l'0ff Fitr die Berechnung des Parkplatzbedarfes ist Art. ?t Bau V. und Art. 35 Bau R. der Gerej¡de Zwingen nnssgebend. Auf ErscJ:liessungsstrassen dtirfen kej¡e Autos parkiert r^,erder¡. 1
-) Die lage der zulässigen Tiefgarageeinfahrter¡ ist im Ueberbau-
ungsplan festgelegt. Von diesen kann bis zu 10 m aþewichen nerden. Die Ejnfahrten sind npglichst zu überdecken. Nackr Mbglichkeít sjnd auch direkte Zugåinge aus dem Füssgåíngerraum jn ciie Tiefgaragen r¡orzuseher¡.
3 oi" 5rn Ueber:lcaur:ngsplan eingetragenen Ftächen für gedeckte Parkierung sind verlcindlich. Die Erstellung erfolgt gleiehzeitig rnitt dem Bau der Håiuser, sie r:r¡terstetrer¡ ejner sorgfältigen, ästtretischen Beurteilung der Bau-
bet¡örden (Art. 13/141 .
4 urrt"titdische Einzelgaragen
si¡d r:ntersagt.
5 Mjndestens 808 der im PIan vorgesetrenen Felder ftir gedeckte Parkierung müssen als solche ausgeführb r,verden. Ueberdeckte Tiefgarageej¡fahrten und Zugåinge können zu diesen Feldern mi-teingerechnet werder¡.
6 g" kör,rrer¡ t¡alboffene (mlt oder otrre hlandabschlüsse), oder
geschlossene Unterståinde enichtet werder¡. Vorfabrizierte @ragen sind nicht gestattet.
7 ,*dorte und Flächen fitr die offene Parki-erung sjnd i¡n Ueberbauungsplan festgelegt. Im Rahnen der Gestaltr.:ngsplarrung karun davor¡ i¡ begründeter¡ Fällen aþewichen werden. 8 oi. offenen Parkplätze sind durch schattenspendende Hochstannr båiune zu bepflanzen.
-8Art. 16 UT4GMUNGSGESTALTI]NG 1
Oi. Ungebungsgestaltung hat nach den Rj-chth¡rien zu erfolgen r¡nd ist mit den Gestaltr:ngsplåinen verbj¡dlÍch zu regeln. 2 pi" im Gestaltungsrichtplan dargestellter¡ Baumreihen, Ei¡rzelhÉiune und Hecl<en haben für die defj¡itve Festlegung i¡ der¡ ej¡zelnen C'estaltungsplËinen v¡egnreisenden Charakter.
ATt. 17 GRUmüFT¡¡\ACHE /
FAMILTB{GAERTB{
1
oi" Grünfläche bildet der¡ südlichen Siedlungsabschluss i¡n Gebiet Reckholder. In diesem Bereictr ditfen nur Klei¡bauten bis 10 m2 C'rundfläche' die der Bewirtschaftr:ng der Familiengåirben dienen, erstellt v'¡erderr.
't Im @staltungsplan 2 sind Gestalb¡ng und organisation der
Faniliengärten zu besti¡ruren. Ân den Famlliengärben sollen alle Ber,rot¡ner des Ueberbauungsplangebietes teilhaben können. DÍe Zugåinglict¡keit fiir Quartierbev¡ohner muss gewtihrleistet sei¡r.
Art. 18 BEST. FEDGEIIOtrZE UND HrcKEN
Die Beseitigiung oder Aenden:ng des Feldgehölze- r:nd Heclsenbestandes ist verboten. Ausgencnnen sjnd dÍe üblichen Pf legemssnahrren am Bestand.
Art. 19 IMMISSIOATSSCI{T]TZ
' htlang der Baselstrasse (T18) und der Oberen Strengenfeld-
1
strasse nuss dem l¡ír¡nschutz besondere Beachtr:ng gescitenkt r,verden. Drrch Anordnung vcn Autor¡nterståinden, ErdwÈillesr und anderen technischen Massnahren zwischen l^fohn- und Strassenbereich soll der Låirnpegel auf e5n erLrägliches l"Iass reduziert. r¡,erden.
') Die Låirngrenzwerte därfen an offeneur Fenstern von !,tohnräunen nrur. betragen:
mittleres C,rundgeräusch L 50 (06.00 ' 22.001 Nacht (22.00 - 06.00)
Tag
seltene Spitzen L 1 Tag
Nacht
50 Dezj-bel (A) 40 Dezi-bel (A) 60 Dezil¡el (A) 50 Dezibel (A)
Als lrlohnräune gelten alle Zi¡r¡rer, die einer !{bhnung zugehören r:nd als AufenLt¡alts-, Schlaf- oder Arbeitsraum gerrutzt werder¡ körrren.
-9Falls diese Massnakuren bezüglich Aesthetik und Kosten unver-
häItnisrÈissig werderr, sj¡rd auch bauliche Vorketrnrngen an den Gebäuden nnglich. Diese Låirngrenzwerte wrerder¡ durch das Ïr¡krafttreten neuer l<antor¡aler r:nd ei-dgenössischer Vorschriften ersetzt. 2
' Fiir die Baubewilligr.rrg ka¡¡n der Nachweis verlangt werden. ^' Die im Ueberbauungsplan eingezeichneterr lärmsctrutzbereiche sj¡d j¡n Sj¡ne rrcn Antrang I der RlchtU¡ie¡r ausztrbilden. -Ê Ertrang der östliche¡r Aþrenzung des peri¡reters zwischen T18
r¡nd Parzelle Nr.135 nuss zur Abschirmrng r¡qr Inrn:issionen aus der Gewerbezone "In der¡ l{eiden" und aus der Freifläche rraRA-Àreafrl ein bepflanzter Tnrnissions-schutzdanrm von genügender Höhe erstellt werden. Die Ausbilùng und Bepflana¡ng des Schutzdarrures ist aufgrund ei¡es fach¡r¡är¡nischen Gutachtens auszuftihren. Die Anlage und der Unterhalt des Schutzdannes ist vor¡ der¡ Eigentünern im Plangebiet des Ueberbaur:ngsplanes zu überneturen. Die nåiherer¡ Bestirnmngen erfolgen jn den entsprechenden
Gestaltungsplåinen.
ArI. 20 TMIZZEMTRALE\T 1
*i der WaL¡t und Organisation der Heizungseilrictrtungen ist
ejn Slrstem mit nËglichst geringer lJnnrueltl¡elastung zu wÈihlen.
2 t, d* ejnzelnen Gestaltungsplåinen ist das System r:nd die Organisation für das betreffende Gebiet verbj¡dlich festzulegen. 3 *i ei¡rer Realisi-erung der projektierben Gasleitung sind alle noch zu realisierenden Geh¡åiude an das Gasnetz anzuschliessen,
bezvr. ei¡e eber¡so umv,¡eltfreundliche Enerrgieversorgung vorzusehen.
ATI. 21 ERSCHLIESSIJNGSVERIBAG Zwischen der C,erei¡de und den trr:ndeigentÍ.inern ist ejn Erschliessungsverbrag abzuschliessen.
Art. 22 ]NKRAHTIRHIB{
Sonderbauvorsclnriften und Ueberbaur:ngsplan treten rnit der
C,enehmigung durch die kant. Baudirektíor¡ (Art.. 45 Bau G)
in l(raft. l4it dem Inkrafttreten des Ueberbauwrgsplanes wird der bestehende Baulinienplan vcrn 26. Noverber L971 aufgehoben.
-10t
Art. 23 RE\ÆSION
'l ' Ftir die geringfügÍge Aendenmg der Sonderbaur¡orschriften kqrrÌt das i¡ P,rt. AZZ Pe:uV vorgesetrene Verfahrer¡ zur Anwendrrng. 2
Oi" ZwecknÉissigkeitsprüfi:ng durch die kantonaler¡ Bar¡betrörder¡
genËiss Arr',. 6l BauG blejbt r¡orbetnlten
3
n¡r die Erteilung ejnzelner Ausnaturer¡ íst Art. ?,b(dF*ruC
anrr'endbar.
ar
AI:,nr;andert
n*t¡,otu Beschluss der
[lujinnirìóN DES KANToNS
vom ?. APR. lg8?
BEnN"
11Genehmigungsvernerke Sonderbauvorschrif ten
vorprüfung vorn . 9t{Uf!.19PÞ. Pr¡bhkation vom . . JJr.Ag!.190þ.... und vqr. 10,.'Iuui. J985.....irn AmtsbLøtt.
oeffentliche Auflage v€m . . JJr.Mqi. 190ã.... bis 10,.çIaaí. 1g85.... Persönliche Benachrichtigung der C,nrndeigentüner an 29,MqL. 198 5. Einspracheverhandlung am .. trT,.'Iwal. Jgg 6.
Erledigte Einsprachen
..1
Unerledigte Einsprachen
..4
nechtsverwalÌltrng
..1
.
....
Beschlossen durch den Geuei¡rderat am .4Q t. .¡(q?. .1.9.8. .5. . .. . Beschlosser¡ durch die Ei¡rwohner, geneinde Zwingen an . 2 8 .,1ur1 1, . 1 8 8 5 . .
Mit ..6.A. JA ...f.
NEIN
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinÍgt:
zwj¡sen, d*, ã. .1.. {.'. /.tf,{t"er Geneindepräsident: .
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Der Sekretär: Ç-,' C,enehmigt. durch die kantonale Baudire}<t.LÖn: ;.. i . .:
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