55/QP/9/0_Quartierplan Stockacker

Building lines · Reinach (BL)

Document

Number
1778
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Reinach (BL)
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Dec 13, 2016
In force since
Dec 13, 2016

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1778

vom 13. Dezember 2016

Gemeinde Reinach, Quartierplanvorschriften „Stockacker“

1. Erläuterungen A. Der Einwohnerrat Reinach hat am 27. Juni 2016 die Quartierplanvorschriften „Stockacker“ beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Situations- und Schnittplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzelle Nr. 747 mit einer Gesamtfläche von 8‘917 m2. Als zulässige Nutzung sind 10‘300 m2 BGF festgelegt. Mit dem vorliegenden Beschluss werden gleichzeitig die Bau- und Strassenlinienpläne „Colmarerweg“ (Inventar-Nr. 55/BSP/34/0), „Rainenweg (Teilstück Ost)“ (Inventar-Nr. 55/BSP/38/0) und „Reinacherhof-West“ (Inventar-Nr. 55/BSP/39/0) mutiert. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 18. November 2016 unterbreitet der Gemeinderat Reinach die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde gleichzeitig eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

2. ://:

Beschlüsse 1. Die vom Einwohnerrat Reinach am 27. Juni 2016 beschlossenen Quartierplanvorschriften „Stockacker“ werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 55/QP/9/0, 55/ZPS/2/1, 55/LES/2/2, 55/BSP/34/2, 55/BSP/38/1 und 55/BSP/39/1 (Quartierplan „Stockacker“ und Mutationen zum Zonenplan Siedlung, zum Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan und zu den Bau- und Strassenlinienplänen „Colmarerweg“, „Rainenweg (Teilstück Ost)“ und „ReinacherhofWest“) und 55/QR/9/0 (Quartierplanreglement „Stockacker“) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Reinach, 4153 Reinach – Technische Verwaltung Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach – Stierli + Ruggli AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – BUD, Umwelt und Energie – Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber:

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RRB Nr. 1778 vom 13. Dezember 2016

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