52_Q_31_ Quartierplan Zentrale Pratteln

Special-use plan · Pratteln

Document

Number
1279
Kind
Special-use plan
Subkind
Neighbourhood plan
Commune
Pratteln
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Sep 14, 2021
In force since
Sep 14, 2021

Map

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Text

RRB_1279_20210914_anonym.pdf

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2021-1279

vom 14. September 2021

Gemeinde Pratteln, Quartierplanvorschriften «Zentrale Pratteln»

1.

Erläuterungen

A. Der Einwohnerrat Pratteln hat am 3. Mai 2021 die Quartierplanvorschriften «Zentrale Pratteln» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan «Situation und Schnitte» im Massstab 1:500. Die Quartierplanung umfasst das ca. 43'000 m2 grosse Areal des ehemaligen Coop-Verteilzentrums beim Bahnhof Pratteln. Als zulässige Nutzung sind 78’400 m2 BGF festgelegt. Mit dem vorliegenden Beschluss wird gleichzeitig der Baulinienplan vom 20. Juni 1925 mutiert. B. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zum Rückzug der Einsprache der ( ), , . C. Mit Schreiben vom 29. Juli 2021 unterbreitet der Gemeinderat Pratteln die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Mit den Genehmigungsakten wurde gleichzeitig der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen. § 10 Abs. 2 Quartierplanreglement, verbindliches Mitspracherecht Die Gemeinde ist Planungsbehörde und kann entsprechend ihre Interessen, Forderungen und Randbedingungen in eine Planung einbringen. Dies muss jedoch in erster Linie auf Stufe Nutzungsplanung erfolgen und nicht auf Stufe Bauprojekt. Die Festlegung eines förmlichen oder gar verbindlichen Mitspracherechts des Gemeinderates in einem Reglement ist daher nicht zulässig. Denn RBG und die Verordnung dazu (RBV) regeln abschliessend, welche Bauten und Anlagen einer Bewilligungspflicht unterliegen und wer für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung zuständig ist. Für die Gemeinde besteht hierzu keine weitergehende Regelungskompetenz. Im Sinne einer redaktionellen Korrektur wird das Wort «verbindliches» in § 10 Abs. 2 Quartierplanreglement gestrichen. 2.

Kommunikation und Bulletintext

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Angabe der Kommunikationsmassnahmen: ☐

Medienkonferenz

☐

Medienmitteilung

☒

Kurzmitteilung Regierungsbulletin Dienstag (RB Di)

☐

Kurzmitteilung Regierungsbulletin Mittwoch (RB Mi)

☐

keine Kommunikation gemäss IDG (mit Begründung)

Angabe des Textes für das Regierungsbulletin/Begründung keine Kommunikation gemäss IDG: 17 /BUD

Genehmigung Gemeindebeschluss Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Pratteln am 3. Mai 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Zentrale Pratteln» im Sinne der Erwägung genehmigt.

3.

Beschluss

://:

1. Die vom Einwohnerrat Pratteln am 3. Mai 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Zentrale Pratteln» werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägung genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 52/QP/31/0, 52/ZPS/2/48, 52/LES/2/4, 52/gBS/0/6 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung, Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan, Mutation zum Baulinienplan vom 20. Juni 1925) und 52/QR/31/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen. 4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Erwägungen zu übernehmen.

Verteiler: – Gemeinderat Pratteln, 4133 Pratteln – Planpartner AG, Obere Zäune 12, 8001 Zürich – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Baubewilligung ([email protected]) – BUD, Bereich Raumplanung ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2021-1279 vom 14. September 2021

2/2

Quartierplanvorschriften

Kanton Basel-Landschaft

EXf;lvi PLAR

AMT FÜR R,AUIVPLANUNG

Gemetnde pfOfieln

P

Quartierplan u ng <<Zentrale Prattel n > Qu a rtie rp I a n reg I em e nt

Stand: 23.7.2021

Exemplar Genehmigung

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lnventar-Nr.52/ 0R/ 31 /

Beschluss des Gemeinderates:

23. Juni 2020

Beschluss des Einwohnerrates:

3. Mai 2021 7. Mai bis 2. Juni 2021

Referendumsfrist: Urnenabstimmung: Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr:

22vom 3. Juni 2021 4. Juni bis 5. Juli 2021

Planauflage: Namens des Gemeinderates

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Der Präsident

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Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr vom ..1.$,.Sep. 2ü21 Die Landschreiberin

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Die Landschreiberin:

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0

2

INHALT

3060 1

-05A-2

1

0720-QP-Regl.docx

Erlass

3

A

3

Allgemeine Bestimmungen

B' Art und Mass der Baulichen Nutzung

4

G

Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten

7

D

Nutzung und Gestaltung des Aussenraums

11

E

Verkehr

14

F

Umwelt

17

G

Realisierung, Ausnahmen

18

H

Schlussbestimmungen

20

Planpartner AG

ERLASS

3

ERLASS Die Gemeinde Pratteln erlässt - gestützt auf SS 2-7 und SS 37 tf des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom B. Januar 1998 - die Quartierplanvorschriften <Zentrale Pratteln>, bestehend aus dem Quartierplanreglement (QPR) und dem Quartierplan (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500.

A S Gesamtkonzept

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1

Gesamtkonzept

Die Quartierplanung basiert auf dem Richtprojekt <Zentrale Pratteln>. Das im Anhang des Planungsberichts dokumentierte Richtprojekt bildet somit die Grundlage und hat wegleitenden Charakter. S

Zweck und Ziele

Die Quartierplanung <Zentrale Pratteln> bezweckt eine geordnete, haushälterische Nutzung des Bodens und soll eine u mweltgerechte, wohn hyg ien isch, arch itekton isch u nd städ, tebaulich sowie erschliessungsmässig gute, in die Umgebung eingepasste Überbauung gewährleisten.

Zweck

Zielsetzung

2

2

Mit der Quartierplanung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

a) Transformation des Areals in hochwertige Mischnutzung b) Hohe Qualität der Bebauung und Freiräume

c) Nutzungsverdichtung in Beachtung der guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr

d) Erhalt identitätsstiftender Bauten e) Sicherstellung einer energieeffizienten Bauweise

f) Optimierter Lärmschutz entlang der Bahngleise g) Klimaangepasste Siedlungsentwicklung, ökologischer Ausgleich und Förderung der Biodiversität

h) Sicherstellung einer Durchgängigkeit für Fussgänger

i) Sicherstellung von sicheren Veloverbindungen OstWest

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Planpartner AG

B ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

S

3

4

Geltungsbereich und lnhalt

Die Quartierplanvorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters. Planelemente ausserhalb des Quartierplanperimeters haben lediglich orientierenden Cha-

Geltungsbereich

rakter. f]P-lnhalf

Die Vorscht'iften r"egeln insbesondere:

a) die Art und das Mass der baulichen Nutzung b) die Lage, die Grösse und die Gestaltung der Bauten c) die Nutzung und Gestaltung des Aussenraums d) Verkehr und Umwelt e) Realisierung, Ausnahmen und Schlussbestimmungen

B S

Nutzungsarten

1

ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

4

Art der baulichen Nutzung

Zulässig sind:

a) Handels- und Dienstleistungsbetriebe aller Art sowie höchstens mässig störende gewerbliche und kulturelle Betriebe und Gastronomie

b) Sportplätze ohne Tribüne c) Wohnnutzung in den Baubereichen/GebäudenB,C1,C2, C3, C4, D1,D2 und E

d) Schulen sowie Turn- und Sporthallen im Baubereich D1 e) oberirdische Parkierungsanlagen im Quartierplanperimeter Teilgebiet ll Nutzungseinschränkung 2 Baubereich C5

lm Baubereich C5 sind nur der ganzen Bebauung dienende Nutzungen und publikumsorientierte Nutzungen zulässig.

Wohnnutzung Dachausbau 42

3

lm Baubereich A2 ist für ein Voll- oder Attikageschoss, welches das bestehende Dach ersetzt, Wohnnutzung zulässig.

Maximaler Wohnanteil

4

Der Wohnanteil bezüglich Bruttogeschossfläche über alle Baubereiche innerhalb des Quartierplanperimeters beträgt gesamthaft maximal B0%.

MaximalerGewerbeanteil 5

Der Anteil an Handels- und Dienstleistungsbetrieben aller Art sowie höchstens mässig störenden gewerblichen und kulturellen Betrieben und Gastronomie über alle Baubereiche innerhalb des Quartierplanperimeters beträgt gesamthaft maximal40Yo.

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Planpartner AG

B ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

Quartierladen 6

Verkaufsflächen für Güter des täglichen Bedarfs sind zulässig bis zu einer maximalen Nettoladenfläche von insgesamt

400 m2. Einrichtungen mit sensiblen Nutzungen

7

n nerhalb des Konsu ltationsbereichs gemäss Störfallverordnung sind Gebäude für Primarschulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alters- und Pflegehei me (empfi nd iche Einrichtungen) nicht zulässig. I

I

Nebenbauten 8

S

Als Nebenbauten gelten eingeschossige unbeheizte Bauten, welche nicht der Wohnnutzung oder Handels- und Dienstleistungsbetrieben aller Art dienen. Mit Ausnahme von Überdachungen im Freiraumbereich <Sheddach> beträgt die maximale zulässige Grundfläche jeweils 50 m2, die Summe aller Grundflächen insgesamt höchstens 600 m2 und die maximale Gebäudehöhe 3,0 m ab gestaltetem Terrain. Für Überdachungen im Freiraumbereich <Sheddach> sind die maximal zulässige Grundfläche sowie die First- und Fassadenhöhe bis zur maximalen Höhe von 300,50 m ü. M. frei.

5

Mass der baulichen Nutzung

Definition Bruttogeschossfläche (BGF)

Das Mass der baulichen Dichte wird durch die max. zulässigen anrechenbaren Bruttogeschossfläche (BGF, Definition gemäss $ 49 Abs. 2 und 3 RBV) ausgewiesen und ist in Abs. 3 verbindlich festgelegt.

Nicht zur BGF wird gerechnet: 2

Nicht zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche zählen im Rahmen dieses Quartierplans:

Zum Zeitpunkt des lnkrafttretens des Quartierplans bestehende Geschosse mit einer maximalen Höhenkote von 291,30 m ü.M. (Oberkante fertig Boden darüber liegendes Geschoss) Flächen von neuen Zwischengeschossen und zusätzliche Erschliessungsflächen beim bestehenden Gebäude B (Zuckersilo) Lichthöfe und Lufträume Gemeinschaftsräu me in Wohnsiedlungen

Dachgeschossflächen, deren lichte Höhe weniger als 1,50 m beträgt Der Gemeinschaft dienende Nutzungen und publikumsorientierte Nutzungen im Baubereich C5

zu Wohnungen gehörende Reduits und Abstell-, Keller, Estrich- oder Trockenräume sowie Waschküchen Einstellräume für Motorfahrzeuge, Velos, Kinderwagen USW.

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1

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Planpartner AG

B ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

o

Bastelräume sowie Lager- und Archivräume in Geschossen, welche nicht mehr als 1,50 m in Erscheinung treten

Korridore, Treppen und Lifte, die ausschliesslich nicht anrechenbare Räume erschliessen Maschinenräume für Lift-, Ventilations- und Klimaanlagen B re n nstoff la g erlHe izrä u me

Gebäudeaussenwandstärken von mehr als 25 cm überdeckte offene Dachterrassen und Sitzplätze ganz oder teilweise verglaste, unbeheizte Balkone oder Loggias Mindestens einseitig offene ein- und vorspringende Balkone, sofern sie nicht als Laubengänge dienen

Flächen von Laubengängen, die über eine Breite von 1,20 m hinausgehen Verladerampen bei den Gebäuden/Baubereichen A1, A2 und B Überdachungen von Hauseingängen offene Erdgeschosshallen Nebenbauten gemäss $ 4 Abs. B Mass der bautichen Nutzung

3 Die maximale zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt insgesamt 78'400 m2 BGF. Diese Gesamtfläche verteilt sich wie folgt auf die Baubereiche bzw. Gebäude:

Baubereich Gebäude A1 Baubereich A2 Gebäude B Baubereich C1 Baubereich C2 Baubereich C3 Baubereich C4 Baubereich C5 Baubereiche D1 und D2 Baubereich E

Nutzungstransporte

4

4'200 m2

9'900 m2 2'000 m2 17'300 m2 1 1'900 m2 13'400 m2 6'800 m" 0m2 insgesamt 8'900 m2 4'000 m2

Nutzungsverschiebungen zwischen den Baubereichen C1, C2, C3, C4, D1 und D2 sind möglich, sofern das Gesamtkonzept durch die geänderte Nutzungsanordnung keine Beeinträchtigung erfährt.

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Planpartner AG

C LAGE, GRöSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN

c

7

LAGE, GRöSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN

S Lage und Höhe der Bauten

1

6

Baubereiche, Gebäudehöhen

Die im Quartierplan festgelegten Baubereiche bestimmen die maximale Ausdehnung der oberirdischen bebaubaren Flächen und die zulässige Geschosszahl/Gebäudehöhe.

Geschosszahl 2

Als Geschosse gelten Voll-, Attika- und Dachgeschosse. Zulässig ist zusätzlich ein Sockelgeschoss. Als Sockelge-

schoss gelten Geschosse bis zu einer maximalen Höhenkote von 291,30 m ü.M. (Oberkante fertig Boden darüber liegendes Geschoss). Unterhalb des gewachsenen bzw. abgegrabenen Terrains ist die Zahl der Untergeschosse frei. Gebäudehöhen 3

Die zulässigen Gebäudehöhen sind in Meter über Meer (m ü. M.) im Quartierplan (Situation und Schnitte) im Mass-

stab 1:500 verbindlich definiert. Messpunkt ist OK Dachrandabschluss (Bauten, Bauteile und bauliche Anlagen gemäss $ B Abs. 6 ausgenommen). Baubegrenzung mit Baubereichen

4

Alle oberirdischen Bauten und baulichen Anlagen, mit Ausnahme der in Abs. 7 oder $ 8 Abs. 7 erwähnten Objekte, sind innerhalb der Baubereiche zu erstellen. Unterhalb des gewachsenen Terrains dürfen die Baubereiche überschritten werden.

Baubereich Schule und Sport

5

lm Baubereich <Schule und Sport> sind in Ergänzung zum Baubereich D1 Bauten, Bauteile und bauliche Anlagen mit Schul- oder Sportzweck mit bis zu vier Geschossen und bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 15,0 m ab gestaltetem Terrain zulässig.

Baubereich Sockelgeschoss 6

lm Baubereich <Sockelgeschoss> sind Sockelgeschosse zulässig. Voll-, Attika- und Dachgeschosse sind nicht zulässig.

Bauten und Anlagen ausserhalb Baubereiche

7

Folgende Bauten, Bauteile und bauliche Anlagen dürfen Baubereiche überragen bzw. ausserhalb der Baubereiche platziert werden. Sie müssen jedoch in das Gesamtkonzept eingepasst und integriert sein.

a) Nicht abgestützte Laubengänge im 2. und 3. OG dürfen den Baubereich A2 nordseitig um maximal 2,00 m überragen.

b) Auf einem Drittelder Fassadenlänge dürfen Balkone, Erker und dergleichen die Baubereiche um maximal 1,50 m überragen.

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1

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Planpartner AG

C LAGE, GRÖSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN

I

c) Vordächer bis zu einer Auskragung von 1,50 m und Vordächer bei den Gebäuden/Baubereichen A1, A2 und B im, zum Zeitpunkt des lnkrafttretens des Quartierplans, bestehenden Ausmass.

d) Jeweils auf einer Länge von 4,50 m dürfen eingeschossige Eingänge den Baubereich C4 südseitig um maximal 1 50 m iiberraoen.

e) Verladerampen bei den Baubereichen/Gebäuden A1, A2 und B.

f) Zufahrtsbauwerke für unterirdische Parkierungsanlagen g) Nebenbauten gemäss $ 4 Abs. 8 h) Ballfänge S

7

Bestehende Gebäude

Dem Gebäude A1 kommt als Einzelobjekt ein hoher Stellen-

Kommunal geschÜtztes Gebäude 41

wert zu. Es ist vor Zertall zu schützen und darf nicht abgebrochen werden. Bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz und der Struktur zulässig und haben mit aller Sorgfalt zu erfolgen. lm lnnern sind bauliche Veränderungen soweit möglich, als dadurch wertvolle Bauteile nicht beeinträchtigt werden oder verloren gehen. Dem gestalterischen Übergang zwischen dem bestehenden

2

Gebäude A1 und dem Gebäude im Baubereich C1 ist im Rahmen der Projektierung besondere Beachtung zu schenken. Bestehendes Gebäude B

Das bestehende Gebäude B (Zuckersilo) ist in seinem Charakter zu erhalten. Gebäude oder Gebäudeteile haben sich

3

bei Ersatz, Umbau oder Anbau am Kubus und an dem wesentlichen äusseren Erscheinungsbild des bestehenden Gebäudes zu orientieren. lm Freiraumbereich <Sheddach> ist das bestehende Sheddach zu erhalten, sofern dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Falls das Sheddach zurückgebaut wird, ist als Witterungsschutz im Baubereich C5 ein angemessener Ersatz zu schaffen.

Sheddach 4

S Schutz gegenüber der Bahnlinie

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1

I

Bauweise Gebäude 41 und Gebäude im Baubereich ,A2 sind als Schutz gegenüber der Bahnlinie in geschlossener Bauweise ohne offene Durchgänge zu erstellen.

Planpartner AG

C LAGE, GRÖSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN

9

Geschlossene Bauweise Baubereiche C1, C2, C3 und C4

2

ln den Baubereichen C1, C2,C3 und C4 ist die Überbauung in geschlossener Bauweise zu erstellen.

Hofdurchgänge

3

Die Lage der Hofdurchgänge ist im Quartierplan (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500 schematisch festgelegt. Die Hofdurchgänge sind zweigeschossig zu gestalten und haben eine lichte Breite von mindestens 5,00 m aufzuweisen.

Bauweise über dem 6. Geschoss im Baubereich C2

4

lm Baubereich C2 ist die Bebauung über dem 6. Geschoss

in Baukörper zu gliedern. Zwischen den Baukörpern über dem 6. Geschoss sind in Längsrichtung mindestens 2 Abstände vorzusehen, wobei deren lichte Breite jeweils mindestens 6 m und in der Summe mindestens 1B m betragen MUSS.

Bauweise über dem 6. Geschoss in den Baubereichen D1 und D2

5

ln den Baubereichen D1 und D2 ist die Bebauung über dem 6. Geschoss auf eine Grundfläche von insgesamt höchstens 500 m2 beschränkt.

Gebäudelängen

6

Es gelten keine maximalen Gebäudelängen.

Zulässige Dachaufbauten

7

Folgende Bauten, Bauteile und bauliche Anlagen dürfen Baubereiche überragen. Sie müssen jedoch in das Gesamtkonzept eingepasst und integriert sein.

a) Dachaufbauten (Ausstiege, Abstellräume, Pergolen, Wintergärten) zur Nutzung der Dachflächen oder für gemeinschaftlich genutzte Räume bis zu einer max. Höhe von 3,50 m sind in den Baubereichen C1, C3, C4 und E bis zu einer maximalen Fläche von 120 m2 pro Baubereich und in den Baubereichen D1 und D2 bis zu einer

Fläche von insgesamt 120 m2 zulässig. Sie dürfen auf maximal zwei Seiten mit der darunter liegenden Fassade fassadenbündig angeordnet werden, wobei deren Breite insgesamt 113 der dazugehörenden Fassadenlänge nicht übersteigen darf. ln den Baubereichen D1 und D2 dürfen Dachaufbauten 319,00 m ü. M. nicht überragen. ln den Baubereichen C1, C3 und D1 dürfen Dachaufbauten entlang der nördlichen Fassade nicht fassadenbündig angeordnet werden. Die Rücksprünge der nicht fassadenbündigen Seiten müssen in einem Winkelvon 45' hinter der Hauptfassadenflucht liegen.

b) Liftüberfahrten sind bis zu einer max. Höhe von 3,50 m zulässig, sofern sie sich gestalterisch in das architektonische Gesamtbild einfügen.

c) Zur Belichtung von Räumen unter dem Dach sind Dacheinschnitte, verglaste Öffnungen, Oberlichter und dergleichen zulässig.

d) Abluftkamine

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1

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Planpartner AG

C LAGE, GRöSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN

10

e) Weitere bauliche Massnahmen wie Absturzsicherungen, technisch bedingte Aufbauten, Anlagen zur Versorgung mit Mobilfunkdiensten (Basisstationen), Anlagen zur Energiegewinnung und dergleichen müssen unter einem Winkel von 45' hinter die Gebäudeaussenkanten zurückversetzt werden. Ausgenommen si nd Abstu rzsicherungen, die als Bestandteil der Fassade konzipiert sind und die zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten" Bezüglich Hochwasser sehr sensible Nutzung

I

Werden im Gebäude A1 und im Baubereich A2 sowie in den Baubereichen C1-C4 sehr sensible Nutzungen unter Terrain angeordnet, sind diese mit geeigneten Massnahmen vor Überflutung zu schützen.

S Qualitätssicherung Baubereiche Dl und D2

Bauvorhaben im Baubereich D1 und D2 sind im Rahmen eines ns zu ermittel n.

1

Mitspracherecht 2

Nebenbauten 3

S Energie-Standard

Qualitätssicherung Baubereiche D1 und D2

q ual ifizierten Kon kurrenzverfahre

S Bauliche Einpassung

9

10

Materialien und Gestaltung

Die Materialien und die Gestaltung der Fassaden aller Bauten und Bauteile sind so zu wählen, dass ein ästhetisch ansprechender, harmonischer Gesamteindruck entsteht. Eine Differenzierung in Material- und Farbgebung für die Baukörper ist gestattet.

Die Fassadengestaltung und Fassadenmaterialisierung der Hauptbauten muss vor Einreichung des Baugesuchs mit der Gemeinde geklärt sein. Der Gemeinderat hat ein verpifdlisiehc Erv\'Sgunge n nRB ehes Mitspracherecht. Die Anordnung von Nebenbauten hat dem Gesamtkonzept zu entsprechen und ist im Baubewilligungsverfahren zusammen mit deren Materialisierung und Gestaltung aufzuzeigen.

11

Energie-Standard und Erzeugung

Die Bauten sind nach der zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden Anforderung an die Minergie-Kennzahl (MKZ) für Minergie zu realisieren. Die gesetzlichen Anforderungen sind mindestens einzuhalten.

Wärmeerzeugung

Die Wärmeerzeugung für Raumwärme und Warmwasser hat mit einem energiesparenden, umweltfreu ndlichen und klima-

-

neutralen Heizsystem zu erfolgen (2.8. Nutzung Abwärme Anschluss an einen Wärmeverbund - oder eine dezentrale einen Wärmeerzeugung; sofern ein Anschluss

an

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Planpartner AG

D NUTZUNG UND GESTALTUNG DES AUSSENRAUMS

11

Wärmeverbund realisiert wird, muss dieser nicht 100% erneuerbare Energien verwenden).

S

12

Dachflächen, Dachbegrünung

Nutzung Dachflächen

lnsgesamt höchstens ein Viertel der Dachflächen ist begehbar und als Aussenraum nutzbar.

Extensive Begrünung

Alle nicht begehbaren Dachflächen sind unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien extensiv zu begrünen, auch dann, wenn sie für Anlagen zur Energiegewinnung genutzt werden.

Dachbegrünung

Die Dachbegrünung ist vielfältig sowie mit vorwiegend einhei mischen u nd standortgerechten Arten auszufüh ren.

NUTZUNG UND GESTALTUNG DES AUSSEN. RAUMS

D

S Nachweis zur Umgebungsgestaltung

13

Grundsätze

lm Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist jeweils der Nachweis zu erbringen, dass die Vorgaben des Quartierplanreglements zur Umgebungsgestaltung eingehalten werden. Dieser Nachweis beinhaltet: Bestehendes und neu gestaltetes Terrain und Stützmauern

Die Gestaltung und Bepflanzung der Aussenräume Die Dachgestaltung und -begrünung Die Lage und Gestaltung von Flächen, die dem ökologischen Ausgleich und der Vernetzung dienen

Die Lage und Gestaltung von Wegen, Plätzen, Spielund Aufenthaltsräumen, Auto- und Velo-Abstellplätzen im Freien Die Lage und Gestaltung von Nebenbauten Standorte von Ver- und Entsorgungsanlagen

Die Lage und Materialisierung der Aussenbeleuchtung basierend auf einem Lichtkonzept Die Lage der öffentlichen Sammelstelle

Die Umgebungsgestaltung der jeweiligen Bauetappe muss in Übereinstimmung mit der Umgebungsgestaltung des gesamten Quartierplanperimeters stehen.

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Planpartner AG

D NUTZUNG UND GESTALTUNG DES AUSSENRAUMS

Bepflanzung 2

12

Für die Bepflanzung sind vorwiegend einheimische und standortgerechte Arten zu verwenden. Anpflanzungen mit Arten, die zu den invasiven Neophyten gezählt werden, sind nicht zulässig.

mittel- bis grosskronige Bäume

lm Quartierplanperimeter Teilgebiet I sind insgesamt mindestens 70 mittel- bis grosskronige Bäume zu pflanzen, in

J

ihrer Gesamtanzahl zu erhalten und fachgerecht zu pflegen' Ersatzpflanzungen sind rechtzeitig vorzunehmen. lm Quartierplanperimeter Teilgebiet ll sind insgesamt mindestens 5 mittel- bis grosskronige Bäume zu pllanzen und zu unterhalten. Übergang private Nutzungen

4

Die Ü bergan gsbereiche von öffentl ichen oder gemeinschaft-

lichen Aussenräumen zu angrenzenden privat genutzten Aussenräumen bzw. Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind sorgfältig zu gestalten (mit Bepflanzung, vertikalen Versätzen, Mauern o. ä.). Versickerbare Fläche 5

lm Quartierplanperimeter Teilgebiet I ist eine Fläche von insgesamt mindestens 6'500 m'?versickerbar zu gestalten. lm Quartierplanperimeter Teilgebiet ll ist mindestens die Hälfte der nicht mit Gebäuden überstellten Fläche versickerbar zu

gestalten. Kinderspielplätze 6

Auf einer Fläche von insgesamt 750 m2 sind Kinderspielplätze zu erstellen. Sie sind dezentral, in Nähe der Eingänge

anzuordnen sowie kleinkindgerecht zu gestalten, mit Sitzmöglichkeiten auszustatten und dauerhaft zu unterhalten'

lm Quartierplanperimeter Teilgebiet ll ist mindestens ein

Freiraum Quartierplanperimeter Teilgebiet ll

7

Quartierplaninterne Erschliessung

8

Der Bereich für die quartierplaninterne Erschliessung dient der Durchwegung gemäss $ 15 Abs.4 und hat eine hohe Aufenthalts- u nd Gestaltu ngsqual ität aufzuweisen.

I

20 o/o der Gesamtfläche des Quartierplanperimeters ist als ökologische Ausgleichsfläche anzulegen und dauerhaft zu erhalten. An die ökologische Ausgleichsfläche kann ange-

Ökolog ischer Ausgleich

Drittel der nicht mit Gebäuden überstellten Fläche entsprechend der Art der Überbauung als Freizeit-, Erholungs-, Aufenthalts- oder Spielfläche mit hoher Aufenthalts- und Gestaltungsqualität herzurichten.

rechnet werden:

a) Begrünte Flächen mit einer hohen ökologischen Qualität wie z. B. extensive Wiese (Blumenwiese), Ruderalflächen, Krautsaum, Altgrasstreifen, Reptil ienlebensraum, Wildhecken etc. zu 100 %; b) Extensiv begrünte Flachdächer und Begrünung von vertikalen Bauteilen (Obstspaliere, Fassadenbegrünung mit einheimischen Arten etc.) zu 50 %;

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Planpartner AG

D NUTZUNG UND GESTALTUNG DES AUSSENRAUMS

13

c) Pionierflächen (Kiesflächen, offener Boden, Chaussierung, Schotter etc.; kein Herbizideinsatz), wenig genutzt (2. B. Randstellen, wenig begangene Flächen etc.) und mit Anschluss an eine Grünfläche zu 100%;

d)Grosskronige Bäume (mittlerer Kronendurchmesser 8,0 m) und Obstbäume zu 25 m2 pro Baum, weitere kronenbildende Bäume (Feldgehölze etc.) zu 10 m2 pro Baum

e) Hecken (unter Schnitt gehalten) zu 30o/o;

f) Kleinstrukturen wie Steinhaufen, Asthaufen etc. zu 10 m2 pro Element; g) Trockenmauern zu 5 m2 pro Laufmeter;

h) Nisthilfen zu 2 m2 pro Nisthilfe;

i) Stillgewässer (Weiher, Teiche, Gartenbiotope) zu 200% Beleuchtung

10

S

Allgemein

Freiraumbereich

<Gartenland>

Freiraumbereiche

Die Lage der Freiraumbereiche ist im Quartierplan (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500 festgelegt. Geringfügige Abweichungen sind möglich, sofern deren Funktion sichergestellt ist. Freiraumbereiche haben eine hohe Aufenthaltsund Gestaltungsqualität aufzuweisen.

2

lm Freiraumbereich <lnnenhof> sind Möglichkeiten für Erholung, Aufenthalt und Spielnutzung vorzusehen. Privat genutzte Aussenbereiche sind zulässig. Eine Fläche von insgesamt mindestens 5'000 m2 ist für alle Nutzer im Quartierplanperimeter zugänglich zu halten. Eine Fläche von insgesamt mindestens 2'400 mz darf nicht unterbaut werden.

3

Der Freiraumbereich <Sheddach> schafft die Verbindung zwischen Werkgasse und lnnenhof und dient dem Aufenthalt und der Begegnung. Er ist grösstenteils als gedeckter, witterungsgeschützter Aussenraum zu gestalten.

4

lm Freiraumbereich <Gartenland> sind Möglichkeiten zur Freizeit-, Erholungs-, Aufenthalts- und Spielnutzung vorzu, sehen. Ein 12 m breiter Bereich entlang der nördlichen Grenze des Quartierplanperimeters darf nicht unterbaut wer-

<Sheddach>

Freiraumbereich

14

1

<lnnenhof>

Freiraumbereich

Aussenbeleuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht übermässig beeinträchtigen. Die Beleuchtungsanlagen sind auf das Notwendigste zu beschränken und Lichtverschmutzung ist zu vermeiden.

den.

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E VERKEHR

14

Der Freiraumbereich <Werkgasse> dient als Hauptzugang der Überbauung wie auch dem Aufenthalt und der Begeg-

Freiraumbereich <Werkgasse>

nung. Freiraumbereiche

6

Die Freiraumbereiche <Baumhain> dienen als Eingangsbereich zum Quartierplanperimeter wie auch dem Aufenthalt und der Begegnung" Sie sind als baumbestandene PläIzezu gestalten und dürfen nicht unterbaut werden. An SchulnuG zungen angrenzende Freiraumbereiche <Baumhain> können als Pausenbereich genutzt werden.

7

lm Freiraumbereich <Gallenweg> ist eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen. Bei einer Flächeninanspruchnahme durch die Verbindung gemäss Strassennetzplan, ist diese sorgfältig zu gestalten und in den Freiraumbereich zu integ-

<Baumhain>

Freiraumbereich <Gallenweg>

rieren.

VERKEHR E S 15 Erschliessung Die Haupterschliessung des Quartierplanperimeters für den motorisierten lndividualverkehr erfolgt im Westen über den Gallenweg und die Wasenstrasse. Erschliessungen für die sind entlang der D1, D2 und Baubereiche Münchackerstrasse zulässig.

Erschliessung des Quartierplanperimeters

B,

E

Durchgangsverkehr

2

Durchgangsverkehr des motorisierten lndividualverkehrs zwischen dem Gallenweg bzw. der Wasenstrasse im Westen und der Münchackerstrasse im Osten ist mit geeigneten Mitteln zu verhindern.

Verbindungen gemäss StrassennetzPlan

3

An den im Quartierplan (Situation und Schnitte)im Massstab 1:500 schematisch bezeichneten Lagen sind die vorgegebe-

nen Verbindungen gemäss kommunalem Strassennetzplan zu gewährleisten. 4

Der Bereich für die quartierplaninterne Erschliessung dient dem Fuss- und Veloverkehr sowie Not-, Anlieferungs- und Servicezufahrten. Sie ist als öffentliche Durchwegung mit einer Mindestbreite von 3,00 m jederzeit zugänglich zu halten.

Durchquerung 5 Fuss- und Veloverkehr

Die Lage der Durchquerung Fuss- und Veloverkehr ist im Quartierplan (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500 schematisch festgelegt. Sie ist als öffentliche Durchwegung jederzeit zugänglich zu halten.

Tiefgaragenzufahrten 6

Die Erschliessung von unterirdischen Auto-Abstellplätzen,

Quartierplaninterne Erschliessung

insbesondere die tiefliegende Einfahrt im Bereich der Unterführung, ist mit jederzeit wirksamen Schutzmassnahmen vor Überflutung zu schützen.

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HH

| -r-\l

E VERKEHR

i '',j1

S NachweisAbstellplätze

16

tc

Ausmass der Parkierung

1

Die Ermittlung des notwendigen Grundbedarfs für Auto- und Velo-Abstellplätze hat nach den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien zu erfolgen. Der Nachweis der genauen Anzahl der erforderlichen Abstellplätze und deren Anordnung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Baubewilligungsverfahren in Beachtung folgender Bestimmungen.

2

Das Verkehrsgutachten der Firma Rudolf Keller & Partner, Verkehrsingenieure AG, bildet die Grundlage für die Ermittlung der Anzahl Abstellplätze.

MaximumAuto-Abstellplätze 3

Die maximale Anzahl Auto-Abstellplätze für die Nutzung innerhalb des Quartierplanperimeters beträgt insgesamt 700.

BerechnungswerteWohnnutzung 4

Entsprechend dem Mobilitätsgutachten gemäss S 70 Abs. 2bis RBV der Firma Pestalozzi & StäheliGmbH werden für die Berechnungswerte der Wohnnutzung ein Oberwert von 0,70 Stamm-PP pro Wohnung und ein Unterwert von 0,50 Stamm-PP pro Wohnung festgelegt.

Bei Verwendung des Oberuuerts von 0,70 Stamm-PP pro

Oberwert (0,70 Stamm-PP pro Wohnung)

Wohnung ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens der Nachweis folgender Massnahmen zu erbringen und umzusetzen:

Car-Sharing-Angebot mit insgesamt mind. 1 Fahrzeug pro insgesamt 300 Wohnungen innerhalb des Quartierplanperimeters Mind. 2,50 Velo-Abstellplätze pro Wohnung für Bewohner und Besucher Unterwert (0,50 Stamm-PP pro Wohnung)

b

Bei Verwendung des Unterwerts von 0,50 Stamm-PP pro Wohnung ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens der Nachweis folgender Massnahmen zu erbringen und umzusetzen:

Car-Sharing-Angebot mit insgesamt mind. 1 Fahrzeug pro insgesamt 150 Wohnungen innerhalb des Quartierplanperimeters Mind. 3,00 Velo-Abstellplätze pro Wohnung für Bewohner und Besucher Sharing-Angebot für E-Bikes und Cargo-Bikes innerhalb des Quartierplanperi meters Velowerkstatt

i

n nerhalb des Quartierplan

peri meters

Umfassende lnformationen für neue Mieter zu den Mobilitätsangeboten auf dem Areal und in der Gemeinde Pratteln

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E VERKEHR

Berechnungswert zwischen Ober- und Unterwert

AusnahmeAlterswohnen

Ausnahme autofreies Wohnen

7

I

e

16

lm jeweiligen Baubewilligungsverfahren kann der Berechnungswert von 0,50 bis 0,70 Stamm-PP pro Wohnung frei gewählt werden. Für Werte zwischen dem Unterwert und dem Oberwert sind die erforderlichen Massnahmen anteilsmässig umzusetzen. Für Alterswohnen kann der Berechnungswert ohne weitere Massnahmen auf 0,30 Stamm-PP pro Wohnung reduziert werden. Für höchstens 100 Wohnungen, deren Bewohner vertraglich dazu verpflichtet sind, kein Auto zu besitzen, sind keine Stamm-PP erforderlich. Zusätzlich sind die Massnahmen für

den Unterwert gemäss Abs. 6 nachzuweisen. Besucher-PP und Kunden-PP

10

Besucher-PP und Kunden-PP sind zu bewirtschaften.

Controlling und Sicherstellung

11

Bezüglich der Parkplätze für Wohnnutzung sind ein Controlling und die Sicherstellung zu gewährleisten.

Minimum

12

Der Unterwert von 0,50 Stamm-PP pro Wohnung darf über den gesamten Quartierplanperimeter nicht unterschritten werden (ausgenommen davon sind Alterswohnungen). Dies gilt auch, wenn ein Anteil an autofreien Wohnungen gemäss Abs. 9 realisiert wird.

Parkierung für Hilfsdienste 13

Pro 200 Wohnungen ist an geeigneten Orten ein Parkplatz für Hilfsdienste (Spitex etc.) freizuhalten.

14

Es sind Parkierungsfelder für Motorräder / Roller zu schaffen

Stamm-PP pro Wohnung

Parkierung für Motorräder/Roller

S

17

Lage der Parkierung

lnnerhalb des Quartierplanperimeters Teilgebiet I sind sämtliche Auto-Abstellplätze unterirdisch anzuordnen, mit Ausnahme der oberirdischen Auto-Abstellplätze gemäss Abs. 4.

UnterirdischeAuto-Abstellplätze'l

2

Die Erschliessung von unterirdischen Auto-Abstellplätzen ist an den im Quartierplan (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500 bezeichneten Lagen zulässig.

Erschliessung unterirdische 3 Auto-AbstellPlätze Baubereiche B, Dl, D2 und E

Die Erschliessung von unterirdischen Auto-Abstellplätzen der Baubereiche B, D1,D2 und E ist zusätzlich zulässig. Deren Rampen sind in Gebäude zu integrieren.

OberirdischeAuto-Abstellplätze 4

Die Lage der oberirdischen Auto-Abstellplätze ist im Quartierplanperimeter Teilgebiet I (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500 schematisch festgelegt. Sie sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu konkretisieren. Sie dürfen die Fussverkehrsbeziehungen nicht stören. Regenwasser ist nach Möglichkeit zu versickern.

5

Jeder Baubereich für Hauptbauten verfügt über ausreichend gedeckte Abstellräume für Velos (inkl. Velounterstände),

Erschliessung unterirdische Auto-Abstellplätze

Abstellflächen für Velos, Kinderwägen und dgl.

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F UMWELT

17

Kinderwagen und Ahnliches. ln der Nähe der Haupteingänge sind für die Besucher und für das kurzfristige Abstellen oberi rd ische, fah rend erreich bare Velo-Abstel plätze vorzusehen, wovon ein angemessener Anteil witterungsgeschützt auszubilden ist. I

UMWELT

F

S

18 Ver- und Entsorgung Containerstandorte sind an dafür geeigneten Standorten innerhalb der Gebäude oder ausserhalb, wenn sie sich gestal-

Containerstandorte

terisch in das Gesamtkonzept einfügen, vorzusehen. lm Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein Entsorgungskonzept vorzulegen.

lm Bereich entlang des Gallenwegs bzw. des Bügels Wasenstrasse ist eine öffentliche Wertstoff-Sammelstelle unterflur zu errichten.

Wertstoff-Sammelstel le

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

.1

S LES III

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19

Lärmschutz

Für den Quartierplanperimeter gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (LES) lll. lm Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind die entsprechenden Nachweise für den Lärmschutz gemäss Art. 31 und Art. 32 LSV zu erbringen.

S Fassadengestaltung Gebäude A1 und B sowie Baubereiche 42, C1 und E

Für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind die gesetzlichen Bestimmungen und entsprechenden Reglemente der Gemeinde massgebend.

20

Störfall

Bei den Gebäuden A1 und B sowie in den Baubereichen A2, C1 und E sind für gleiszugewandte Fassaden und für seitliche Fassaden innerhalb des Konsultationsbereichs gemäss Störfallverordnung keine brennbaren Fassadenmaterialien zulässig und der Anteil der Fassadenöffnungen ist auf dasjenige Mass zu beschränken, welches für die dahinterliegende Nutzung erforderlich ist. Für Neubauten und Bauvorhaben, deren Eingriffstiefe Unterhalt und Modernisierung übersteigen, sind weitere risikomindernde Massnahmen soweit umzusetzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Dabei handelt es sich um:

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G REALISIERUNG, AUSNAHMEN

18

Feste Verglasung (keine sich öffnende Fenster, wenn dies aufgrund der Nutzung vertretbar ist) Einsatz von Materialien mit hoher Hitze- und Druckresis-

lenz Verwendung von Brandschutzanstrichen Einsatz einer massiven Bauweise, bei der tragende Bauteile nicht zu knapp dimensioniert sind

Einsatz von Verbundssicherheitsglas

Fluchtwege nicht entlang der gleiszugewandten Fassade Notausgänge Gebäude A1 sowie Baubereiche 42 und E

2

Notausgänge sind beim Gebäude A1 sowie im Baubereich A2 gleisabgewandt und beim Baubereich E nicht gleiszugewandt anzuordnen.

Erdgeschoss und Sockelgeschoss Gebäude A1 und Baubereich ,A2

3

Beim Gebäude Al und im Baubereich A2 ist die bestehende Höhenkote OK Erdgeschoss von ca.291 m ü. M. zu erhalten und die Fassade des Sockelgeschosses ist mehrheitlich geschlossen zu halten.

Schlafzimmer Baubereich A2

4

Schlafzimmer für Wohnnutzungen im Baubereich A2 gemäss $ 4 Art. 3 sind gleisabgewandt anzuordnen.

SBB-Strecke Pratteln-Stein Säckingen

5

lnnerhalb eines Bereiches von 50 m ab der Achse der SBBStrecke Pratteln-Stein Säckingen

a) dürfen an den gleiszugewandten Fassaden keine Einund Ausfahrten von unterirdischen Auto-Abstellplätzen vorgesehen werden. Seitlich sind solche Ein- und Ausfahrten zulässig.

b) dürfen an den gleiszugewandten Fassaden keine Zuluftöffnungen vorgesehen werden. Seitlich sind solche Zuluftöffnungen zulässig. Zuluftöffnungen sind möglichst hoch zu platzieren.

S

21

Vogelschutz

Vogelschutz Glasfassaden und transparente Bauteile sind vogelsicher zu gestalten.

G S

22

REALISIERUNG, AUSNAHMEN Parzellierung

Anforderungen Eine allfällige spätere Anpassung der Parzellenstruktur des Areals ist zulässig, sofern die Verwirklichung und die Zielsetzung

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G REALISIERUNG, AUSNAHMEN

19

der Quartierplanung nicht verändert bzw. in Frage gestellt werden.

S

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Etappierung

Die etappenweise Bewilligung und Ausführung der Überbauung bzw. einzelner Baubereich ist zulässig. Sie setzt jedoch

Sicherstellung Bedarf und Realisierung

den Nachweis einer funktionsfähigen und städtebaulich sinnvollen Teil- bzw. Gesamtbebauung voraus. Nach Fertigstellung von Teilüberbauungen sind die noch nicht überbauten Baubereiche in zweckmässigem Ausmass provisorisch zu gestalten. Es dürfen keine dauernden Deponien und dergleichen eingerichtet werden. 2

Provisorische Ein-/Ausfahrten zu Parkierungsanlagen sind zulässig, sofern sie zur Funktionsfähigkeit und Optimierung während der Etappierung beitragen.

Parkplatzprovisorienzulässig 3

Für eine etappenweise Ausführung sind im Sinne von Provi-

Provisorische Ein-/Ausfahrten zulässig

sorien oberirdische Parkierungsanlagen und Auto-Abstellplätze ausserhalb der im Quartierplan (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500 festgelegten Bereiche zulässig.

S

Quartierplan-Vertrag

Die Grundeigentümer resp. Berechtigten haben sich gegenseitig alle für die Realisierung und die quartierplanmässige Funktionsfähigkeit der Überbauung erforderlichen Landabtretungen und Servitute einzuräumen.

Privatrechtliche Funktionalität sichern

MöglicheVertragsinhalte

24

2

ln einem Quartierplanvertrag sind insbesondere zu regeln: Öffentliche Geh- und Fahrrechte

Benützungsrechte im Zusammenhang mit Schul- und Sportbauten Erstellu n g der öffentl ichen Wertstoff-Sam melstel le

Landabtretungen bzw. -zuweisungen

Ausgestaltung des Controlling und der Sicherstellung gemäss $ 16 Abs. 11 Nutzungsrechte Parkierungsanlagen Baulicher und betriebl icher Unterhalt der Aussenflächen, soweit eine Benützung durch die Gemeinde notwendig ist

Beiträge an lnfrastrukturanlagen (u.a. Strassen und Schulen)

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H SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20

Pflanzung und Pflege der Bäume nach den Grundsätzen

der modernen Baumpflege (Bund Schweizer Baumpflege), so dass deren langfristiger Erhalt gesichert ist Qualitätssicherung der baulichen Nutzung, insb. in den Baubereichen D1 und D2 Angestrebte Einhaltung der Zielwerte gemäss (SlA-Effizienzpfad Energie> (SlA 2040) für Neubauten

S

25

Ausnahmen

ln Abwägung öffentlicher und privater lnteressen sowie in Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls kann

Ausnahmen allgemeiner Art

der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde schriftlich beg ründet Abweichu ngen von diesen Quartierplanvorschriften beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielsetzungen der Planung vorliegt. Charakter und Gesamtkonzept dürfen durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt werden. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten.

Voraussetzung für Ausnahmen

H S Geneh migu ngsvoraussetzu ng

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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Schlussbestimmungen

Die Genehmigung der Quartierplanvorschriften durch den Regierungsrat setzt voraus, dass der Quartierplanvertrag von der Grundeigentümerin unterzeichnet und öffentlich beurkundet ist.

Umweltverträglichkeitsbericht

Die Auflagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung sind im Rah men des Baubewi ll gu n gsverfahrens verbi nd ich. i

I

Überwachung des Vollzugs

Die Gemeinde überwacht die Anwendung dieses Reglements. Das Baubewilligungsverfahren gemäss SS 124ff. RBG bzw. SS BB ff. RBV bleibt vorbehalten.

Aufhebung früherer Beschlüsse

Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters als aufgehoben.

lnkrafttreten

Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

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