Tenniken, Tenniker Fluh - Sangeten
Forest reserves · Basel-Landschaft
Document
- Number
- 1836
- Kind
- Forest reserves
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Cantonal
- Authority
- Landeskanzlei
- Approved by
- RR
- Adopted
- Sep 15, 1998
- In force since
- Sep 15, 1998
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1836
vom 15. September 1998
Aufnahme der Gebiete „Tenniker Fluh - Sangeten“, Tenniken, in das Inventar der geschützten Naturobjekte
Die Waldgebiete „Tenniker Fluh - Stockenrain - Sangetenrain“ befinden sich am östlichen Talhang des Diegter-Tales im Gemeindebann von Tenniken in einer Höhenlage zwischen 460 und 600 m ü. M.. Im Gebiet „Sangeten“ grenzt das neue Naturschutzgebiet an das BLNGebiet Nr. 1106 „Chilpen“ - eine Landschaft von nationaler Bedeutung. Den geologischen Untergrund bildet grösstenteils der im Baselbiet weit verbreitete Hauptrogenstein (Alter ca. 170 Mio. J.). Eine Besonderheit stellt das Tenniker-Muschelagglomerat auf der Tenniker Fluh dar. Dieser Kalkstein entstand während einer kurzen Meeresüberflutung des Tafeljuras vor ca. 20 Mio. J. (Miozän, Tertiär). Der wegen seiner Frostbeständigkeit früher als Baustein sehr geschätzte „Gisiberger-Stei“ besteht zu einem grossen Teil aus Bruchstücken von Muschel- und Schneckenschalen. Bei den unter Schutz gestellten Waldgebieten handelt es sich aufgrund der geologischen Verhältnisse um vorwiegend mässig wüchsige Standorte. Deshalb dominieren unter den Waldgesellschaften Seggen-Buchenwälder und die verwandten Lungenkraut-Buchenwälder mit kriechendem Liguster. Ausgesprochene Spezialgesellschaften mit zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten befinden sich im Bereich der „Tenniker Fluh“ (Flaumeichenwald und Linden-Ahornwald), „Stockenrain“ (Orchideen-Föhrenwald) und in der Umgebung des „Buchmattweihers“ (Ahorn-Eschenwald). Aufgrund dieses Standortmosaiks weist das Gebiet eine hohe Anzahl seltener Arten auf. Hervorzuheben sind: Berg-Kronwicke, Märzenglöckchen, diverse Orchideen, Berglaubsänger, Zaun- und Mauereidechsen sowie Geburtshelferkröte. Naturschützerisch von Bedeutung sind auch die Altholzbestände sowie der geologische Aufschluss des Tenniker Muschelagglomerates. Die „Tenniker Fluh“ und der „Stockenrain“ sind deshalb im kantonalen Waldinventar als Waldgebiete von regionaler Bedeutung ausgewiesen. Der „Buchmattweiher“ steht bereits seit 1972 unter kantonalem Schutz (RRB Nr. 1210 vom 18. April 1972) und verschiedene Waldbestände des Gebietes sind im Zonenplan Landschaft als Naturschutzzonen bezeichnet. Das neue kantonale Naturschutzgebiet verdankt seine Entstehung der Initiative der Gemeinde Tenniken. Im Rahmen des Europäischen Naturschutzjahres realisierte die Gemeinde drei verschiedene Naturschutzprojekte. Eines davon ist das „Naturschutzkonzept Wald Tenniker Fluh-Sangeten“ vom 15.11.1996. Dieses Konzept basiert auf sorgfältigen Grundlagenerhebungen. Es definiert für die verschiedenen Waldbestände die Schutzziele sowie die erforderlichen Schutz- und Pflegemassnahmen. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 60,96 ha. Es umfasst folgende Parzellen:
2
Nr.
Eigentümer
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Fläche
1354 1358 1443 1447 1479 1483 1484 1508 1509 1510 1511 1512 1532 1533 1535
Einwohnergemeinde Einwohnergemeinde Bürgergemeinde Bürgergemeinde Einwohnergemeinde Einwohnergemeinde Bürgergemeinde Bürgergemeinde Bürgergemeinde Bürgergemeinde Bürgergemeinde Bürgergemeinde Einwohnergemeinde Bürgergemeinde Bürgergemeinde
17’068 m2 2 1’345 m 2 108’634 m 2 3’323 m 2 14’238 m 2 4’274 m 2 72’090 m 2 69’456 m 85’862 m2 2 49’947 m 108’387 m2 41’133 m2 2 15’502 m 2 3’387 m 7’140 m2
Die Bürgergemeinde und die Einwohnergemeinde Tenniken sind als Grundeigentümerinnen mit der Aufnahme des Gebietes in das Inventar der geschützten Naturobjekte einverstanden. Die Unterschutzstellung des Gebietes erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Orts- und Regionalplanung und des Forstamtes beider Basel.
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1.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, wird das im beiliegenden Plan eingetragene Gebiet „Tenniker Fluh - Sangeten“, Tenniken, bestehend aus den Parzellen Nr. 1443, 1447, 1484, 1508, 1509, 1510, 1511, 1512, 1533 und 1535, alle im Eigentum der Bürgergemeinde Tenniken, sowie Parzellen Nr. 1354, 1358, 1479, 1483 und 1532, alle im Eigentum der Einwohnergemeinde Tenniken, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Die Gesamtfläche beträgt 60,18 ha.
2.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§17 und 18 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 festzulegen und zu Lasten des Budgets 1998 den Konti 2355.56200-002 und 2355.56270-002 zu verbuchen.
3.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1210 vom 18. April 1972 wird aufgehoben.
4.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.
3
Verteiler:
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Bürgergemeinde Tenniken, 4456 Tenniken Gemeinderat Tenniken, 4456 Tenniken Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Revierförster M. Krähenbühl, Bürgergemeinde Diegten, 4457 Diegten Forstamt beider Basel Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Landeskanzlei (Publikation) Amt für Orts- und Regionalplanung Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz (3) Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Legal bases
570 · kWaG · Cantonal
790 · Cantonal
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921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal