Seltisberg, Stellihübel - Furtboden

Forest reserves · Basel-Landschaft

Document

Number
2442
Kind
Forest reserves
Canton
Basel-Landschaft
Level
Cantonal
Authority
Landeskanzlei
Approved by
RR
Adopted
Dec 8, 1998
In force since
Dec 8, 1998

Map

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2442

vom 8. Dezember 1998

Aufnahme der Gebiete „Stellihübel-Furtboden“, Seltisberg, in das Inventar der geschützten Naturobjekte

Die Waldgebiete „Stellihübel-Furtboden“ befinden sich am östlichen Talhang des Oristales im Gemeindebann von Seltisberg in einer Höhenlage zwischen 390 und 490 m. ü. M. Den tektonischen Verhältnissen des Tafeljuras entsprechend, steht im oberen Hangbereich des Oristales der weit verbreitete Hauptrogenstein an (Alter ca. 170 Mio. J.). Am Hangfuss bilden die mergeligen Gesteinsschichten des unteren Doggers den geologischen Untergrund. Die muldenförmig ausgebildeten Seitentälchen am Talabhang wie z.B. der „Furtboden“ sind mit verlehmtem Gehängeschutt gefüllt. Das Siedlungsgebiet von Seltisberg befindet sich hingegen auf den Schichten des oberen Doggers (Callovien) und auf dem Plateau kommen stellenweise auch isolierte Moränenreste der Risseiszeit vor. Bei den neu unter Schutz gestellten Waldgebieten handelt es sich aufgrund der geologischen Verhältnisse um vorwiegend mässig bis schlecht wüchsige Standorte. Die Muldenlagen mit den lehmreichen, tiefgründigen Böden fallen hingegen in die Ertragsklassen gut bis sehr gut. Auf den flachgründigen Hangbereichen stocken deshalb typisch ausgebildete Weisseggen-Buchenwälder. Diese lichte, naturschützerisch wertvolle Waldgesellschaft ist hier typisch ausgebildet, was aufgrund der Höhenlage sowie der Exposition des Talhanges aussergewöhnlich ist. In den Muldenlagen kommen Lungenkraut-Buchenwald oder sogar der Aronstab-Buchenwald vor. Besonders schön ausgeprägt sind diese Standortgegensätze im „Furtboden“. Stellenweise zeigt die Vegetation auch wechselfeuchte Verhältnisse an. Aus naturschützerischer Sicht hat das Gebiet regionale Bedeutung. Die lichten, z.T. extensiv genutzten Buchenmischwälder sind sehr artenreich ausgebildet und weisen stellenweise einen hohen Totholzanteil auf. Hervorzuheben sind insbesondere das häufige Auftreten von Lichtholzarten wie Eichen, Waldföhren und Mehlbeerbäumen sowie die Vorkommen verschiedener Orchideen-Arten und der Herzblättrigen Kugelblume. Die ehemaligen Steinbrüche und Abbaustellen bilden wertvolle Trockenstandorte. Auffallend ist ferner der Reichtum an Tagfaltern. Aus diesen Gründen ist das Gebiet auch im kantonalen Waldinventar enthalten. Die geschützten Waldgebiete bilden ferner eine räumliche bzw. ökologische Einheit mit der Talaue des Oristales. Wichtigste Schutzziele sind: − Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften samt deren Lebensgemeinschaften, insbesondere des Seggen-Buchenwaldes; − Förderung lichter Waldbestände als Lebensräume für licht- und wärmeliebende Arten, insbesondere Eichen; − Förderung des Alt- und Totholzanteils; − Erhaltung und Förderung der Steinbrüche und Gruben als Fels- und Pionierstandorte sowie als Reptilien- Lebensräume;

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− Förderung von stufig aufgebauten Waldrändern. Der von der Naturschutzfachstelle, dem Forstamt beider Basel sowie der Grundeigentümerin gemeinsam erarbeitete Pflege- und Nutzungsplan enthält die detaillierten Schutzziele und Pflegemassnahmen. Er dient als Grundlage für Pflege und Unterhalt des Naturschutzgebietes für den Zeitraum von 25 Jahren. Danach wird der Plan mit allen beteiligten „Parteien“ überprüft und bei Bedarf in gegenseitigem Einvernehmen angepasst. Die Minderertragsentschädigung wird gemäss Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald vom 16. Juni 1998 geregelt. Perimeter und Schutzziele sind auch in den Zonenvorschriften Landschaft enthalten. Das neue Naturschutzgebiet „Stellihübel-Furtboden“ weist eine Gesamtfläche von 36,23 ha auf (alles Waldareal) Es umfasst Teilflächen der Parzellen Nr. 821 und 822, welche der Bürgergemeinde Seltisberg gehören. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist im beiliegenden Plan eingetragen. Die Bürgergemeinde, als Grundeigentümerin, und die Einwohnergemeinde sind mit der Aufnahme des Gebietes in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung des Gebietes erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Orts- und Regionalplanung sowie des Forstamtes beider Basel.

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Gestützt auf §12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das im beiliegenden Plan eingetragene Gebiet „Stellihübel-Furtboden“, Seltisberg, bestehend aus Teilflächen von Parzelle Nr. 821 und 822, beide im Eigentum der Bürgergemeinde Seltisberg, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen. Die Gesamtfläche beträgt 36,23 ha.

2.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§17 und 18 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 festzulegen und zu Lasten des Budgets 1998 dem Konto 2355.56570-002 zu verbuchen.

3.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

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Verteiler:

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Bürgergemeinde Seltisberg, 4411 Seltisberg Gemeinderat Seltisberg, 4411 Seltisberg Revierförster B. Recher, Bürgergemeinde Bubendorf, 4416 Bubendorf Dr. K.M. Tanner, Hauptstrasse 28, 4411 Seltisberg Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Forstamt beider Basel Justiz-, Polizei-, Militärdirektion Landeskanzlei (Publikation) Amt für Orts- und Regionalplanung Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz (3) Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Bau- und Umweltschutzdirektion (2)