Bretzwil, Lauwil, Ämmenegg-Ulmet
Forest reserves · Basel-Landschaft
Document
- Number
- 1968
- Kind
- Forest reserves
- Canton
- Basel-Landschaft
- Level
- Cantonal
- Authority
- Landeskanzlei
- Approved by
- RR
- Adopted
- Dec 16, 2014
- In force since
- Dec 16, 2014
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1968
vom 16. Dezember 2014
Aufnahme des Gebiets "Ämmenegg-Ulmet", Bretzwil und Lauwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Im Jahre 2002 wurde das Gebiet "Ämmenegg-Ulmet" zusammen mit 6 weiteren naturkundlich wertvollen Waldgebieten im Gemeindebann von Bretzwil und Lauwil als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002). Im Rahmen der Erweiterung des Naturschutzgebiets "Binzenberg-Chüeweid" sowie aufgrund der Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) wurde es notwendig, den eingangs erwähnten Sammel-Regierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung ist auch zweckmässig im Hinblick auf spätere Mutationen der einzelnen Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten, das Gebiet "Ämmenegg-Ulmet" betreffenden Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss aufgehoben. Mit der Unterschutzstellung im Jahre 2002 wurde das Naturschutzgebiet von ca. 3 ha (Nordhang der "Ämmenegg") auf 42.02 ha (davon 32.36 ha Waldareal) erweitert. Die nachfolgende Flächenangabe ist an die digitale Plan- und Datenerfassung angepasst worden. Das Naturschutzgebiet "Ämmenegg-Ulmet" weist neu eine Gesamtfläche von 40.95 ha auf (davon 32.03 ha Waldareal). Diese Flächenanpassung erfordert auch eine Änderung von § 1 der zugehörigen Schutzverordnung. Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzellen des Grundbuchs Bretzwil und Lauwil:
Parzellen-Nr.
Gemeinde Eigentümer/in
1597 (Teilfläche) 388 (Teilfläche) 421 416 (Teilfläche) * 417 (Teilfläche) * * Wegparzelle Total
Bretzwil Lauwil Lauwil Lauwil Lauwil
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Bürgergemeinde Bretzwil Peter + Urs Schneider, Lauwil Peter + Urs Schneider, Lauwil Einwohnergemeinde Lauwil Einwohnergemeinde Lauwil
Naturschutzgebiet "Ämmenegg-Ulmet"
Fläche (in ha) 18.15 ha 21.97 ha 0.45 ha 0.27 ha 0.11 ha
Wald (in ha) 18.15 ha 13.05 ha 0.45 ha 0.27 ha 0.11 ha
40.95 ha
32.03 ha
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1.
Beschreibung
1.1
Unterschutzstellung und Erweiterung des Gebiets im Jahre 2002
Bereits 1979 wurden 9 Naturschutzgebiete im Gemeindebann Bretzwil vom Regierungsrat in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Es war dies das erste Mal, dass im Baselbiet eine Gemeinde gleichzeitig mehrere Gebiete unter Naturschutz stellen liess. Dies ist auch aus heutiger Sicht eine echte Pionierleistung im Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzes. Weil sich aber in den beiden vergangenen Jahrzehnten die Verhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft grundlegend verändert haben, drängte sich eine Anpassung der damals erlassenen Schutzvorschriften auf. Ausgehend von diesen Bestimmungen und gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Bretzwil im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die bestehenden Naturschutzgebiete sowie für weitere, naturschützerisch wertvolle Waldstandorte. Auch für die Gebiete "Ulmet" und "Aleten" wurde ein solches Schutzkonzept entwickelt. Darauf basierend wurden im Jahre 2002 die Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Riedberg-Stierenberg" (alle Gemeinde Bretzwil) sowie die Gebiete "Ramstein-Aleten" und "Ämmenegg-Ulmet" (Gemeinden Bretzwil und Lauwil) in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen bzw. die bestehenden Schutzbestimmungen und Schutzgebietsperimeter den heutigen Erfordernissen angepasst. Die flächenmässig stark erweiterten 6 Gebiete umfassen alle 9 obgenannten Naturschutzgebiete – mit Ausnahme des im Jahre 1998 durch Regierungsratsbeschluss Nr. 1232 vorgängig geschützten Gebietes "Eichen".
1.2 Beschreibung des Naturraumes Die Naturschutzgebiete befinden sich verteilt rund um das Dorf Bretzwil in einer Höhenlage zwischen ca. 700 bis 1050 m ü. M. Die Gemeinden Bretzwil und Lauwil liegen in der Südwest-Ecke des Oberbaselbietes, am Nordfuss des Falten- oder Kettenjuras. Die Faltenbündel haben sich hier mehrere Kilometer weit über den flachen Tafeljura geschoben. Die drei das Dorf Bretzwil im Norden und Osten flankierenden Berge "Brand" (bzw. "Brang"), "Binzenberg" und "Balsberg" bestehen aus derartigen Überschiebungsmassen, deren Wurzelzone ein bis zwei Kilometer weiter südlich im Bereich des "Riedberges" und des "Aletenkopfes" liegen. Dies erklärt die geologische Verwandtschaft dieser Gebiete, welche alle aus den gleichen Gesteinsschichten aufgebaut sind. Sie bestehen hauptsächlich aus dem bekannten Hauptrogenstein (Dogger), welcher viele der imposanten Flühe des Falten- und Tafeljuras bildet und auch hier am "Riedberg" und "Aletenkopf" als eines der ersten markanten Felsbänder des nördlichen Kettenjuras in Erscheinung tritt. Erst weiter südlich zeigt sich der Faltencharakter des Kettenjuras deutlich. Der "Riedberg" bildet zusammen mit der ebenfalls aus Hauptrogenstein bestehenden "Ämmenegg-Schattholz" eine Mulde (Synklinale), welche südlich anschliessend in eine ausgedehnte, zuoberst wegerodierte Falte übergeht (= UlmetAntiklinale). In der Mulde zwischen den harten Kalken des "Riedberges" und der "Ämmenegg" liegen die jüngeren, weicheren Tone und Mergel des Callovien und Oxfordien (Dogger und Malm). Diese bilden den geologischen Untergrund des fruchtbaren Hochtälchens am "Stierenberg" und der teilweise als Ackerland genutzten "Aleten". Dem abwechslungsreichen Aufbau des Faltenjuras mit seinen über 1000 m hohen Bergketten, den markanten Felswänden, den bewaldeten Hängen, den mageren Wiesen und Wei-
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den, den vielfältigen Taleinschnitten und den fruchtbaren Talkesseln, in welchen die Dörfer liegen, verdanken Bretzwil und Lauwil die besondere Schönheit des Landschaftsbildes. Auch die Vielzahl an schützenswerten Naturobjekten ist darauf zurückzuführen. Alle diese Naturobjekte sind schon im Naturschutzgutachten 1971 als wertvoll erkannt und im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Darauf gestützt und ergänzt durch einen ausführlichen Bericht mit Beschreibung und Plänen der – damals meist noch kleinflächigen – Gebiete erfolgte im Jahre 1979 die eingangs erwähnte Unterschutzstellung durch den Regierungsrat. Später wurden auch alle Objekte ins kommunale Naturinventar 1985 der Gemeinde Bretzwil aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft als – nun meist grossflächigere – Naturschutzzone ausgeschieden. Einige der Naturschutzgebiete sind im kantonalen Wald-Inventar 1994 als Objekte von regionaler Bedeutung aufgeführt, im Ornithologischen Inventar beider Basel als Wertgebiet eingestuft, im Reptilien-Inventar beider Basel als Reptilien-Lebensräume ausgewiesen und/oder im Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte enthalten. Ausserdem sind die innerhalb der Gebiete liegenden Magerwiesen und Magerweiden vertraglich gesichert. Die Naturschutzgebiete südlich des Siedlungsgebietes von Bretzwil befinden sich innerhalb der Landschaft von nationaler Bedeutung "Belchen-Passwang-Gebiet" (BLN-Objekt Nr. 1012).
1.3
Beschreibung des Naturschutzgebiets "Ämmenegg-Ulmet"
Das Gebiet "Ämmenegg-Ulmet" liegt an der Grenze zwischen Bretzwil und Lauwil in einer Höhenlage zwischen ca. 850 und 1050 m ü. M. Der langgezogene Bergzug aus Hauptrogenstein bildet den Südschenkel einer Mulde (Synklinale), welche in die sogenannte Ulmet-Antiklinale (Falte) übergeht (siehe Einleitung). Deren Kuppe ist wegerodiert, so dass die darunter liegenden, älteren und weicheren Schichten des unteren Doggers, des Opalinus-Tones, des Lias und des Keupers zu Tage treten. Sie bilden den Untergrund der fruchtbaren Mulde bzw. des bekannten "Sattels" der Ulmethöhe, welche als Flugroute des herbstlichen Vogelzuges nationale Bedeutung hat. Die markante Krete der "Ämmenegg-Schattholz" wird unterbrochen durch die beiden eingangs erwähnten tektonischen Bruchlinien. Diese bilden zwei kleine Sättel westlich und östlich des "Ulmethölzli", die gegen Norden ihre Fortsetzung in den beiden Schluchten des "Chrachen" und des "Chalchofen" am Fusse des "Aletenkopfes" finden. Der nord- -und südexponierte Bergrücken zeigt eine beispielhafte Abfolge standorttypischer und teils seltener Waldgesellschaften. An der gegen Süden exponierten Felsfluh der "Ämmenegg" hat sich in ausgesprochen schöner und typischer Ausbildung der seltene KretenFöhrenwald entwickelt, welcher stellenweise in den Blaugras-Buchenwald übergeht. Zahlreiche gefährdete und seltene Arten wie Wacholder, Heidelbeere, Silberdistel, Ästige Graslilie, Langblättriges Waldvögelein (Orchideen-Art) und Reptilien kommen hier vor. Die Felsgesellschaften weisen botanische Besonderheiten auf wie Berg-Steinkraut, Hügel-Waldmeister, Kugelschötchen, Berg-Baldrian, Frühblühender Thymian, Scheiden-Kronwicke, Gestreifte Nadelschnecke, Kleine Achatschnecke und Ungenabelte Kristallschnecke. Am Südhang stockt auf aktivem Gehängeschutt der Alpendost-Buchenwald mit niedrigen, mehrstämmigen und knorrigen Buchen sowie zahlreichen licht- und wärmeliebenden Gehölzen und Krautpflanzen, darunter Orchideen. Im Alt- und Totholz sind wertvolle Spechthöhlen vorhanden. Zur Förderung der lichtliebenden Arten wurden die Felsbänder des Südhanges im Winter 2000/2001 ausgeholzt. Der Nordhang besteht aus einem jüngeren Tannen-Buchenwald mit stellenweise typischer Krautschicht aus Grauem Alpendost, vielen Farnen und der Quirlblättrigen Weisswurz.
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Das benachbarte "Ulmethölzli" und das "Schattholz" sind ähnlich ausgebildet, wenn auch weniger ausgeprägt, da das markante Felsband gegen Osten hin rasch ausläuft. Deshalb wird der Föhren-Gratwald von einem langgezogenen, schmalen Streifen des Blaugras-Buchenwaldes (in der seltenen Ausbildung mit Eichenfarn) abgelöst. Umso bedeutender sind hier die auf der Südseite angrenzenden, artenreichen Magerwiesen und -weiden mit mehreren Orchideen- und Enzian-Arten. Hervorzuheben sind folgende Arten: Silberdistel, Gelber -, Gefranster - und Deutscher Enzian, Gemeiner Wundklee, Stattliche Orchis, Geflecktes Knabenkraut, Helm-Orchis, Langspornige Handwurz, WiesenZweiblatt, Rostkovs Augentrost, Nickendes Leimkraut u.a.. Zudem weist die Magerweide im "Schlatt" wertvolle Vernässungen mit Blaugrüner Binse, Sumpfdotterblume, Spierstaude und Ross-Minze auf. Stellenweise sind hier auch schöne geologische Aufschlüsse von Schilfsandstein, Bunten Mergeln und Rhät zu finden. Der Waldrand am Südhang des "Schattholzes" eignet sich ausgezeichnet zur Aufwertung und damit als Ergänzung zu den Magerweiden, welche auch als Lebensräume für Reptilien bedeutsam sind. Zahlreiche Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume und Büsche auf den Magerweiden tragen zum Reichtum dieses Lebensraumkomplexes bei. Durch die Neuanlage von Kleinstrukturen für Reptilien (wie Steinhaufen) in den waldrandnahen Offenlandbereichen zwischen "Ämmenegg" und "Ulmethölzli" lässt sich dieser Wert noch erhöhen.
2.
Bedeutung und Schutzziele
Aufgrund der bedeutenden Naturwerte wurde die "Ämmenegg" ins kommunale Naturinventar der Gemeinden Bretzwil (1985) und Lauwil (1985) aufgenommen und auch in den kommunalen Zonenplänen Landschaft der beiden Gemeinden als Naturschutzzone ausgeschieden. Das Gebiet ist im Ornithologischen Inventar beider Basel enthalten und Teil des grossen, bis zur "Wasserfallen" reichenden ornithologischen Wertgebietes. Im kantonalen Wald-Inventar 1994 ist das Gebiet "Ämmenegg" als Objekt von regionaler Bedeutung aufgeführt. Die Südhänge des ganzen Gebietes sind als Lebensraum für Reptilien im Reptilien-Inventar und als Objekt von nationaler Bedeutung ausgewiesen. Ebenfalls nationale Bedeutung haben die Magerwiesen und -weiden. Sie sind im Bundesinventar "Trockenwiesen und -weiden der Schweiz" (TWW) erfasst. Die Nutzung der Magerweiden ist – soweit nötig – bereits durch Bewirtschaftungsvereinbarungen geregelt. Insgesamt hat das Naturschutzgebiet somit nationale Bedeutung. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Ämmenegg-Ulmet“ sind: a. Erhaltung und Förderung der Magerweiden und Reptilien-Lebensräume von nationaler Bedeutung mit deren spezifischen Lebensgemeinschaften; b. Erhaltung und Förderung von Staudenfluren, insbesondere der Vernässungen; c. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; d. Erhaltung von unerschlossenen und ungenutzten Waldgebieten als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; e. Förderung lichter und strukturreicher Waldbestände als Lebensräume licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Reptilien; f. Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaften; g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
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h. Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume, Büsche und Steinhaufen; i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Reptilien, Enziane, Orchideen und Felspflanzen. Prioritäre Arten aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere die Reptilien, Orchideen und Enziane sowie die spezifischen Arten der Felsstandorte und Magerweiden. Das Nutz- und Schutzkonzept für das Naturschutzgebiet "Ämmenegg-Ulmet" vom 14.09.2000, mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung, bildet die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im neuen Naturschutzgebiet. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkonzepte zu überprüfen. Die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen für die nächste Periode sind neu zu ermitteln und dementsprechend zu entrichten.
3.
Gefährdung und Schutz
Eine Gefährdung des Schutzgebietes besteht durch die Erholungsnutzung sowie potentiell durch eine Intensivierung oder Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung. Um die ReptilienLebensräume erhalten zu können, muss deren Verwaldung verhindert werden. Da das Gebiet "Ulmet - Stierenberg" ein beliebtes Wanderziel ist, sind einzelne Lenkungsmassnahmen nötig, um die Schutzziele zu gewährleisten. Eine weitere Zunahme der Erholungsnutzung sowie Freizeitaktivitäten in naturschützerisch besonders sensiblen Gebieten, wie z.B. in den Magerweiden, den unberührten Fels- oder Wald-Bereichen, hätten eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes bzw. den Verlust seltener und geschützter Arten zur Folge. Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung von Objekten mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt und Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Absatz 1, Buchstabe a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt. Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen und die Jagd folgt im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip. Dies führt zu einer lediglich extensiven Bejagung des Gebietes. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen der verschiedenen Naturschutzgebiete. Die fachgerechte Bejagung z.B. des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen – und insbesondere der seltenen – Baumarten.
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4.
Unterschutzstellung
Die Bürgergemeinde Bretzwil und die Herren Peter und Urs Schneider (Hof Ulmet) als Grundeigentümerschaft sowie die Gemeinderäte von Bretzwil und Lauwil waren seinerzeit im Jahre 2002 mit der Aufnahme des Gebiets "Ämmenegg-Ulmet" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel. ://:
1.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Ämmenegg-Ulmet", bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1597, im Grundbuch Bretzwil, sowie der Parzelle Nr. 421 und Teilflächen der Parzellen Nr. 388, 416 und 417, alle im Grundbuch Lauwil, als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
2.
Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 40.95 ha.
3.
Die zugehörige Schutzverordnung legt die Nutzung sowie die Schutz- und Pflegemassnahmen gemäss § 12 Absatz 3 des NLG für das Naturschutzgebiet fest. Die Änderung dieser Verordnung vom 15. Januar 2002 über das Naturschutzgebiet "Ämmenegg-Ulmet", Bretzwil, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.
4.
Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gelten folgende Beschlüsse als aufgehoben: Regierungsratsbeschluss Nr. 2751 vom 18. September 1979 betreffend die Aufnahme verschiedener Naturschutzgebiete in Bretzwil in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsverordnung vom 18. September 1979 über 9 Naturschutzgebiete in Bretzwil; Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Ramstein-Aleten", "Riedberg-Stierenberg" und "Ämmenegg-Ulmet", Gemeinden Bretzwil und Lauwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte.
5.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten.
6.
Die Einwohnergemeinden Bretzwil und Lauwil werden angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.
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7.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Verteiler: (alle mit Plan) Bürgergemeinde Bretzwil, 4207 Bretzwil Gemeinderat Bretzwil, 4207 Bretzwil Gemeinderat Lauwil, 4426 Lauwil Peter und Urs Schneider, Hof Ulmet, 4426 Lauwil André Minnig, Revierförster, Gemeindeverwaltung, 4418 Reigoldswil Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil IG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 19, 4415 Lausen IG Mountainbike Schweiz, Saskia Schenker, Lindenstrasse 2, 4452 Itingen ROLV Nordwestschweiz, Rémy Gröflin, Präsident, Duttli 13, 4446 Buckten Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Zivilrechtsverwaltung, Grundbuchamt, Domplatz 9, 4144 Arlesheim Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD, Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BKSD, Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie BUD, Bereich GSB, Rechtsabteilung BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion
Der Landschreiber:
Legal bases
570 · kWaG · Cantonal
790 · Cantonal
790.455 · Cantonal
921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal