66/BSP/6/0_Bau- und Strassenlinienplan Langmatt A-B

Building lines · Thürnen

Document

Number
889
Kind
Building lines
Subkind
Building lines
Commune
Thürnen
Canton
Basel-Landschaft
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Apr 27, 1982
In force since
Apr 27, 1982

Map

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Ram ana

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 889 vom 27. April 1982

Gemeinde Thürnen, Bau- und Strassenlinienplan "Langmatt", Änderungen des Strassennetz- und des Zonenplanes

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Thürnen hat am 10. Dezember 1981 den Bau- und Strassenlinienplan "Langmatt" [Strecke A - B] beschlossen. Gleichzeitig wurden die damit verbundenen

Mutationen zum Strassennetz- und zum Zonenplan gutgeheissen.

B. Die öffentliche Auflage fand vom 4. Januar bis 3. Februar 1982 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 51 vom 23. Dezember 1981 und im Gemeindeanzeiger Nr. 51 vom 18. Dezember 1981 bekanntgegeben. Der einzige auswärtige Grundeigentümer wurde mit eingeschriebenem Brief vom 18. Dezember 1981 [Postquittung] benachrichtigt. Einsprachen gingen

nicht ein.

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C. Mit Schreiben vom 8. April 1982 unterbreitet der Gemeinderat Thürnen die Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmi-

gung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die

nachfolgenden Erwägungen verwiesen.

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 ermächtigt, Zonen-, Strassennetz- sowie Bauund Strassenlinienpläne aufzustellen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes erwachsen solche Pläne nicht in materielle Rechtskraft, sondern sie sind unter Beachtung gewisser Prinzipien grundsätzlich jederzeit abänderbar [BGE 90 I 333]. Besondere Verfahrensvorschriften, die bei den Änderungen zu be-

achten wären, sind im Baugesetz nicht enthalten. Deshalb gel-

ten hiefür nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen die glei-

chen Regeln wie bei der erstmaligen Aufstellung. II.

Gemäss $S 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvorschriften der Gemeinden - und darunter fallen auch die erwähnten Pläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehmigungsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und auf eine Ermessenskontrolle aus

Gründen der Regionalplanung beschränkt. III.

Unter Berücksichtigung der erwähnten Kriterien hat die Prü-

fung folgendes ergeben:

l. Rechtmässigkeitskontrolle

Sowohl formell-rechtlich wie materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt. Es ist lediglich zu erwähnen, dass Mutationen zum Strassennetzplan nicht dem öffentlichen Auflageverfahren unterstellt sind. Es wird in diesem Zusammenhang auf $ 5 Absatz 1 des kanto-

nalen Baugesetzes verwiesen.

2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung Auch in dieser Beziehung sind die Beschlüsse nicht zu be-

anstanden.

3. Strassenbauprojekt

Der Gemeinderat Thürnen wird eingeladen, dafür zu sorgen, dass das Ausführungsprojekt inbezug auf die Einmündungspratie in die Kantonsstrasse rechtzeitig der Baudirektion

[Tiefbauamt] zur Genehmigung vorgelegt wird.

ı//: 1. Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Bauge-

setzes vom 15. Juni 1967 werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Thürnen vom 10. Dezember 1981 betreffend den Bau- und Strassenlinienplan "Langmatt" [Strecke A - B] und den Mutationen zum Strassennetz- und zum Zonenplan im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. .

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 66/BSP/ 6/0 [Bau- und Strassenlinienplan], 66/SP/0/5 [Mutation zum Strassennetzplan] und 66/Z2P/0/6 [Mutation zum Zonenplan] versehenen Exemplare der Pläne.

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu ver-

öffentlichen.

Mitteilung an Gemeinderat Thürnen, 4441 Thürnen [3]

Ingenieurbüro Arendt + Partner, Bahnhofstrasse 1, 4450 Sissach

Kreisgeometerbüro Sissach, Hauptstrasse 115, 4450 Sissach

Landeskanzlei [Amtsblatt] Vermessungsamt Baupolizeiamt [2] Tiefbauamt [3] Planungsamt [8]

Baudirektion [2]

Der Landschreiber:

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