Denkmalschutz Elsässerstrasse 128, 130, 132

Register of monuments · Basel-Stadt

Document

Number
P210528
Kind
Register of monuments
Canton
Basel-Stadt
Level
Cantonal
Approved by
RRB
Adopted
May 11, 2021
In force since
May 25, 2021

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Beschluss und RechtskraftbescheinigungOpen in a new tab

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Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 15.05.2021 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000449 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel

Beschluss des Regierungsrates betreffend Eintragung der Liegenschaften Elsässerstrasse 128, 130, 132 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 11.05.2021 P210528 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

Beschluss des Regierungsrates betreffend Eintragung der Liegenschaften Elsässerstrasse 128, 130, 132 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Vom 11. Mai 2021 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 16 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: Die nachfolgenden Liegenschaften: Elsässerstrasse 128, Elsässerstrasse 130, Elsässerstrasse 132 werden unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Kantonale Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19812 aufgenommen. Der Schutzumfang umfasst: A. Gesamter Baukörper - Aussen (Vorderhäuser): Gesamte Aussenhaut inkl. Brandmauern und Dächer, Dachaufbauten, dekorative Gestaltungselemente, Balkone mit schmiedeeisernen Geländern, Eingangstüren - Innen (Vorderhäuser): Grundriss- und Erschliessungsstruktur sowie ursprüngliche Baukonstruktion, Treppenanlagen aus Holz inkl. Staketengeländer, bauzeitliche Ausstattungen, namentlich Bodenbeläge (Fischgrätparkett Eiche), Sockel- und Laibungstäfer der Fenster, Türen inkl. originale Beschläge und Türrahmen, Wohnungsabschlüsse mit Verglasungen, Einbauschränke, Stuckprofildecken und Stuckrosetten B. Zulässige bauliche Veränderungen In Absprache mit der Kantonalen Denkmalpflege sind möglich: - Subtiler Ausbau des Dachgeschosses bei Elsässerstrasse 128, 130, 132 - Erneuerungen von Bädern und Küchen - zonenkonforme Ersatzneubauten der hofseitigen Werkstattgebäude bei Elsässerstrasse 128 und 130: - Subtiler Umbau des Erd- und ersten Obergeschosses (inkl. Grundrissänderungen), - vor die Fassade gestellte Balkonanlagen auf der Hofseite in Kombination mit einer Liftanlage bei Elsässerstrasse 132: - Lift-Einbau auf Zwischenpodest, Zusammenlegung der Zweizimmerwohnungen Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren.

1 SG 497.100. 2 SG 497.300.

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

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Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

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Staatskanzlei

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41 61 267 85 60 E-Mail: [email protected] www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei

Basel, 25. Mai 2021 Rechtskraft zum RRB vom 11. Mai 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Elsässerstrasse 128, 130, 132 in Basel Sehr geehrte Damen und Herren Gegen den im Kantonsblatt vom 15. Mai 2021 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 11. Mai 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Elsässerstrasse 128, 130, 132 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse

t~~ Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin