BP 185 Areal Wildensteinerstrasse

Development plan · Basel

Document

Number
08/23/13G
Kind
Development plan
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GRB
Adopted
Jun 4, 2008
In force since
Jul 20, 2008

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

185 Basel Wildensteinerstrasse / Baldeggerstrasse / Bechburgerstrasse (Areal Wildensteinerstrasse) GRB vom 4. Juni 2008 Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, gestützt auf § 105 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 1) und §§ 22 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 16. April 1997 2) und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 07.1982.01 vom 11. Dezember 2007 sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 07.1982.02 vom 23. April 2008, beschliesst: I. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 13’261 des Hochbau- und Planungsamtes vom 1. Juni 2007 wird verbindlich erklärt. II. Bebauungsplan 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’259 des Hochbau- und Planungsamts vom 1. Juni 2007 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: a) Das im Blockrandbereich zulässige Volumen ist in Anlehnung an die im Situationsplan und in den Profilen dargestellte Volumenstudie zu realisieren. b) Im Bereich A dürfen Gebäudewände und Bauteile eine maximale Höhe von 14 m (Wildensteinerstrasse / Baldeggerstrasse 268,07 m ü. M.; Bechburgerstrasse 267,50 m ü. M.) nicht überschreiten. Unbeachtliche Bauteile bleiben vorbehalten. Von der als Bereich A bezeichneten Fläche dürfen höchstens zwei Drittel oberirdisch überbaut werden. c) Dachgeschosse müssen auf der Strassenseite mindestens 0,8 m gegenüber dem obersten Vollgeschoss zurückgesetzt werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über den Lichteinfall. Es sind nur Flachdächer erlaubt. d) Die im Blockrandbereich hofseitig nicht überbaute Fläche darf bis 1,5 m unter den massgeblichen Messpunkt (Wildensteinerstrasse / Baldeggerstrasse 254,07 m ü. M.; Bechburgerstrasse 253,50 m ü. M.) für die Wandhöhe abgegraben werden. e) Im Untergeschoss dürfen keine Wohn- und Schlafzimmer sowie Küchen und Wohnküchen angeordnet werden. Kochgelegenheiten in Ateliers oder ähnlichen Räumen sind erlaubt. f) Im Blockrandbereich an der Bechburgerstrasse ist gegenüber der Parzelle 1388 ein seitlicher Grenzabstand von mindestens 5 m einzuhalten. g) Gebäudewände und Bauteile dürfen nicht in den für anrechenbare Fensterflächen nötigen Lichteinfallswinkel der bestehenden Gebäude auf den Parzellen 706 und 1388 ragen. h) Die Gebäude müssen die Kriterien des Minergie®-Standards (Stand 1. Januar 2008) oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. 1) SG 730.100.

2) Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Finanzhaushaltgesetz vom 14. 3. 2012 (SG 610.100).

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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

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3. Das zuständige Departement kann geringfügige Abweichungen vom Bebauungsplan ausnahmsweise zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. III. IV. V. Publikation und Referendum Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 3)

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3) Wirksam seit 20. 7. 2008.

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