BP 203 Campus Schällemätteli

Development plan · Basel

Document

Number
13/02/06G
Kind
Development plan
Commune
Basel
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GRB
Adopted
Jan 9, 2013
In force since
Feb 24, 2013

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

203 Basel Hochschulareal St. Johann / Campus Schällemätteli / Schanzenstrasse / Spitalstrasse / Pestalozzistrasse / Klingelbergstrasse GRB vom 9. Januar 2013 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf §§ 101 und 105 Abs. 1 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 12.1242.01 vom 14. August 2012 sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 12.1242.02 vom 3. Dezember 2012, beschliesst: I.

Zonenänderung

Der Zonenänderungsplan Nr. 13’661 2) des Hochbau- und Planungsamts vom 14. Juni 2012 wird verbindlich erklärt. II. Aufhebung Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 102 Biozentrum, Klingelbergstrasse, Pestalozzistrasse aus dem Jahr 1967 wird aufgehoben. III. IV. V. Festsetzung eines Bebauungsplans Der Bebauungsplan Nr. 13’660 (a und b) vom 14. Juni 2012 wird verbindlich erklärt. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: 1. Bebauung Teil I 1.1 Bauliche Nutzung, Bebauung a)

b)

Die zulässige oberirdische Bruttogeschossfläche innerhalb der Baufelder 1 bis 3 beträgt 103’000 m2; diese ist der Lehre und Forschung vorbehalten. Die maximalen oberirdischen Bruttogeschossflächen verteilen sich wie folgt: Baufeld 1: 34’000 m2 Baufeld 2: 27’500 m2 Baufeld 3: 41’500 m2 Nutzungsübertragungen zwischen den Baufeldern sind zulässig, soweit dadurch auf keinem Baufeld die zulässige Bruttogeschossfläche um mehr als 10 % überschritten wird und eine gute städtebauliche Lösung erreicht wird.

1) SG 730.100.

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2) Ziff. I: Die korrekte Nummer des Zonenänderungsplans lautet 13'662.

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730.150

1.2 Bauhöhen Baufelder 1, 2 und 3 Es gelten folgende maximalen Gebäude- und Wandhöhen: a) Baufeld 1: Die maximale Gebäudehöhe ist 333,00 m ü. M. b) Baufeld 2: Die maximale Wandhöhe ist unter Berücksichtigung eines 45° Lichteinfallswinkels 283,50 m ü. M. entlang der Klingelberg- und Schanzenstrasse; sonst gilt eine maximale Gebäudehöhe von 297,00 m ü. M. c) Baufeld 3: Die maximale Gebäudehöhe ist unter Berücksichtigung eines 50° Lichteinfallswinkels zur Klingelbergstrasse 299,50 m ü. M. 1.3 Besondere Bestimmungen a) b)

c)

Baufeld 1: Im gekennzeichneten Bereich ist eine flächige, unterirdische Bebauung zulässig. Baufeld 2: Die Gebäudeecke Schanzen-/Klingelbergstrasse darf im bezeichneten Bereich ab einer minimalen Höhe von 4,5 m über das Baufeld herausragen. Für eine allfällige Auskragung ist ein oberirdisches Überbaurecht über Allmend einzuräumen. Baufeld 2/3: Zwischen Baufeld 2 und 3 sind im bezeichneten Bereich ober- und unterirdische bauliche Verbindungen möglich. Die Verbindungen dürfen nur als untergeordnete Bauteile in Erscheinung treten. Die Erdgeschossebene ist für Durchfahrten bis zu einer Höhe von 4,5 m freizuhalten.

1.4 Generelle Bestimmungen a) b) c) d)

Für die Bebauung der Baufelder 2 und 3 sind jeweils Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Technische, witterungsgeschützte Dachaufbauten sind innerhalb der Mantellinien anzuordnen. Dachflächenbegrünungen können als ökologischen Ausgleich angerechnet werden. Ausserhalb der Baufelder sind Unterstände und Kleinbauten zulässig. Deren maximale Höhe beträgt 4,5 m. Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Baufeldränder dürfen allseitig auf unbeschränkter Länge durch Vordächer und untergeordnet in Erscheinung tretende Auskragungen um maximal 2 m überschritten werden.

1.5 Grünräume und Bepflanzung Für gemäss Baumschutzgesetz geschützte Bäume, die gefällt werden müssen, sind Ersatzpflanzungen vorzusehen. Neue Bäume, die unmittelbar angrenzend an diesen Bebauungsplan auf Allmend gepflanzt werden, dürfen als Ersatzpflanzungen angerechnet werden. 1.6 Erschliessung, Parkierung a) b)

c)

d) e)

Die maximal zulässige Zahl auf der Parzelle 238/1 für ober- und unterirdische Parkplätze ist beschränkt auf 200. Ein Teiltransfer auf die Parzelle 240/1 ist möglich. Die Erschliessung für Anlieferung und zur unterirdischen Einstellhalle ist nur im gekennzeichneten Bereich zwischen Schanzen- und Klingelbergstrasse zulässig. Vorübergehend ist sie im Bereich der Pestalozzistrasse zulässig. Die minimale Zahl für Veloabstellplätze beträgt aufgrund der vorgesehenen Entwicklungen gesamthaft 830. Die Zahl reduziert sich im Umfang nicht realisierter Entwicklungen. Die Abstellplätze können verteilt auf die jeweiligen Baubereiche ober- und unterirdisch angeordnet werden. Falls diese dort nicht angeordnet werden können, dürfen sie auf einem anderen Baubereich oder ausnahmsweise mit guter Gestaltung auf Allmend erstellt werden. Zwischen Schanzenstrasse und Pestalozzistrasse ist in der Mitte des Areals eine durchgehende, öffentliche Fuss- und Velowegverbindung vorzusehen. Im Bereich der Pestalozzi-/Klingelbergstrasse soll eine Haltestelle für den Busverkehr geprüft werden. 165

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Für die unterirdische Erschliessung ist im gekennzeichneten Bereich eine Untertunnelung der Pestalozzistrasse zulässig.

2. Geringfügige Abweichungen, Ausnahme Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. VI. VII. Publikation und Referendum Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 3)

3) Wirksam seit 24. 2. 2013.

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