Denkmalschutz Starenstrasse 37

Register of monuments · Basel-Stadt

Document

Number
P230448
Kind
Register of monuments
Canton
Basel-Stadt
Level
Cantonal
Approved by
RRB
Adopted
Apr 18, 2023
In force since
May 5, 2023

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Beschluss und RechtskraftbescheinigungOpen in a new tab

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Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 22.04.2023 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000755 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel

Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Starenstrasse 37 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 18.04.2023 P230448 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 18. April 2023

Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Starenstrasse 37 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis P230448 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: ://: 1. Der Vertrag vom 9. März 2023 betreffend Eintragung der Liegenschaft Starenstrasse 37, Basel, in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegt der genehmigte Vertrag bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. 2. Infolgedessen wird die Liegenschaft Starenstrasse 372, Basel, unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. 3. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. Basel, 18. April 2023 Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

1

SG 497.100. Schutzumfang gemäss Vertrag vom 9. März 2023 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege). 3 SG 497.300. 2

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l

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

Staatskanzlei

lie. iur. Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41612678560 Fax: -41 61 267 85 72 E-Mail: [email protected] www.bs.ch

Basel, 5. Mai 2023

Rechtskraft zum RRB vom 18. April 2023 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalver-

zeichnis der Liegenschaft Starenstrasse 37 in Basel Sehr geehrte Damen und hlerren

Gegen den im Kantonsblatt vom 22. April 2023 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 18. April 2023 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Starenstrasse 37 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse

g /yw\\;tr^i^ IBarbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin