Denkmalschutz Freie Strasse 4

Register of monuments · Basel-Stadt

Document

Number
P231329
Kind
Register of monuments
Canton
Basel-Stadt
Level
Cantonal
Approved by
RRB
Adopted
Sep 19, 2023
In force since
Oct 5, 2023

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Beschluss und RechtskraftbescheinigungOpen in a new tab

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Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 23.09.2023 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000805 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel

Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Freie Strasse 4 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 19.09.2023 P231329 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 19. September 2023

Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Freie Strasse 4 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis P231329 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: ://: 1. Der Vertrag vom 10. Mai 2023 betreffend Eintragung der Liegenschaft Freie Strasse 4, Basel, in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegt der genehmigte Vertrag bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. 2. Infolgedessen wird die Liegenschaft Freie Strasse 42, Basel, unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Kantonale Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. 3. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. Basel, 19. September 2023 Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

1

SG 497.100. Schutzumfang gemäss Vertrag vom 10. Mai 2023 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege). 3 SG 497.300. 2

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^^ l Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Staatskanzlei

lic.iur. Marco Greiner Vizestaatsschreiber

Marktplatz 9, Postfach

CH-4001 Basel Tel.: +41612678636 E-Mail: [email protected] www.bs.ch

Basel, 5. Oktober 2023

Rechtskraft zum RRB vom 19. September 2023 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Freie Strasse 4 in Basel Sehr geehrte Damen und Herren Gegen den im Kantonsblatt vom 23. September 2023 publizierten Beschluss des Regierungsrates vom 19. September 2023 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Freie Strasse 4 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen.

Freundliehe Grüsse s

IM/ MarcoQrei ler Vizesta^ ssfchreiber