Denkmalschutz Unterer Batterieweg 125-129

Register of monuments · Basel-Stadt

Document

Number
P240380
Kind
Register of monuments
Canton
Basel-Stadt
Level
Cantonal
Approved by
RRB
Adopted
Mar 26, 2024
In force since
Apr 15, 2024

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Beschluss und RechtskraftbescheinigungOpen in a new tab

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Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 30.03.2024 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000887 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel

Genehmigung der Verträge betreffend Eintragung der Liegenschaften Unterer Batterieweg 125, 127, 129 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 26.03.2024 P240380 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Regierungsrat Conradin Cramer Staatsschreiberin Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 26. März 2024

Genehmigung der Verträge betreffend Eintragung der Liegenschaften Unterer Batterieweg 125, 127, 129 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis P240380 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: ://: 1. Die Verträge vom 7. Februar 2023, 9. Mai 2023 und 4. Mai 2023 betreffend Eintragung der Liegenschaften Unterer Batterieweg 125, 127 und 129 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegen die genehmigten Verträge bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. 2. Infolgedessen werden die Liegenschaften Unterer Batterieweg 125, 127, 1292, unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Kantonale Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. 3. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. Basel, 26. März 2024 Im Namen des Regierungsrates Regierungsrat Conradin Cramer Staatsschreiberin Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

1

SG 497.100. Schutzumfang gemäss Verträgen vom 7. Februar 2023, 9. Mai 2023 und 4. Mai 2023 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege). 3 SG 497.300. 2

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Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

Staatskanzlei

lie. iur. Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41 61 267 85 60 E-Mail: [email protected] www.bs.ch

Basel, 15. April 2024 Rechtskraft zum RRB vom 26. März 2024 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalver-

zeichnis der Liegenschaften Unterer Batterieweg 125,127,129, Basel Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen den im Kantonsblatt vom 30. März 2024 publizierten Beschluss des Regierungsrates vom 26. März 2024 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaften Unterer Batterieweg 125, 127 und 129 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse

t IA-/V\^/I^ Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin