10221 - B-Linienplan Grendelgasse
Building, road and path lines · Riehen
Document
- Kind
- Building, road and path lines
- Commune
- Riehen
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde Riehen
- Approved by
- GdRB
- Adopted
- Jan 21, 2025
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Text
Beschluss
Gemeinde Riehen Grendelgasse: Grendelgasse Parzelle RB 1482; Anderung des Linienplans; Pla nfestsetzu n gsbesch I uss
Gemeinderatsbeschluss vom 21. Januar 2025 DerGemeinderatsetzt, gestütztauf die $$ 97,98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linienplan lnventar Nr. 10'221-1 vom 14. Oktober 2024 für die Grendelgasse fest.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemeindevenvaltung Riehen eingesehen werden.
Re c hts m itte I be I e h r u n g :
Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (S 113 Abs.3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von l0Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. lnnerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. lm Namen des Gemeinderats
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Die Präsidentin:
Der Generalsekretär:
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Christine Kaufmann
Patrick Breitenstein
Genehmigung
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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Riehen, Grendelgasse / Brühlweg bis Liegenschaft Nr. 14 Genehmigung LinienPlan Genehmigu ngsbeschluss
vom 23. April 2025
It: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 21. Januar 2025 genehmigte Linienplan lnventar Nr. 10'221-1 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.
2. Gestützt auf $114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan 321.05.001 der Gemeinde Riehen genehmigt.
3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
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Keller Departementsvorsteheri n