BP 245 F. Hoffmann - La Roche AG, Südareal
Development plan · Basel
Document
- Number
- 25/42/07G
- Kind
- Development plan
- Commune
- Basel
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Authority
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approved by
- GRB
- Adopted
- Oct 15, 2025
- In force since
- Dec 11, 2025
Map
2 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map
Files
BauvorschriftenOpen in a new tab
Text
Bauvorschriften
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
245 Basel Grenzacherstrasse / Solitude-Park / Solitude-Promenade (Roche Südareal) GRB vom 15. Oktober 2025 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 335), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 23.1509.01 vom 15. November 2023 sowie in den Bericht der Bau- und Planungskommission Nr. 23.1509.02 vom 28. August 2025, beschliesst: I. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 14’395 von Städtebau & Architektur vom 24.10.2022 wird genehmigt. II. Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 193 Der Grossratsbeschluss betreffend Festsetzung eines Bebauungsplans Grenzacherstrasse (Südareal), Areal F. Hoffmann-La Roche, Basel vom 20. Oktober 2010 wird aufgehoben. III. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 14‘393 von Städtebau & Architektur vom 24.10.2022 wird verbindlich erklärt. 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften: 2.1 Allgemeine Bestimmungen a) Die insgesamt zulässige Bruttogeschossfläche beträgt maximal 170’400 m2. b) Zulässig sind Arbeitsnutzungen sowie die zum Betrieb notwendigen weiteren Nutzungen wie Büro, Labor, Gastronomie und Logistik. c) Der Aussenraum zwischen den Baufeldern ist nach einem übergeordneten Konzept qualitativ hochwertig zu gestalten. Zulässig sind die zur Ausstattung von Grün- und Freiflächen üblichen Bauten und Anlagen sowie Erschliessungswege. d) Mindestens 50 % der Freifläche ist unter Berücksichtigung ökologischer und stadtklimatischer Aspekte als qualitativ hochwertige Grünanlage zu gestalten. Grünflächen über Untergeschossen sind mit einer Vegetationsschicht von mindestens 1,5 m zu überdecken. e) Die Gestaltung und Nutzung der Randzone gegen die Solitude-Promenade ist mit der Gestaltung der öffentlichen Grün- und Strassenräume abzustimmen. f) Mittels eines Energiekonzepts ist aufzuzeigen, wie die Energieversorgung des Südareals CO2Neutral erfolgt. Im Rahmen der Baubewilligungsverfahren ist das Konzept vorzulegen und die Umsetzung der darin definierten Massnahmen aufzuzeigen. g) Mittels eines Mobilitätskonzepts ist die umweltfreundliche Verkehrsmittelnutzung zu bevorzugen. Es ist jeweils im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens über den Stand der Umsetzung zu berichten. h) Von der gemäss Gesetzgebung und Norm vorgesehenen Aufteilung der Veloparkplätze in Kurz- und Langzeitparkplätze kann abgewichen werden. Es sind jedoch mindestens 5 % der zu erstellenden Veloabstellplätze als Kurzzeitparkplätze anzuordnen.
335)
SG 730.100
264
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
Show the full text
i) Die maximale Höhe darf in den Baufeldern A und B auch nicht durch technische und sicherheitsrelevante Anlagen überschritten werden. Die Baufeldgrenzen dürfen nicht durch vorragende Bauteile überschritten werden. j) Als massgebendes Terrain gilt der Niveaupunkt 257,86 m ü. M. 2.2 Baufeld A a) Im Baufeld A sind innerhalb der Mantellinien sowie innerhalb der definierten Lichteinfallswinkel maximal 77’000 m2 oberirdische Bruttogeschossfläche zulässig. Die maximale Gebäudehöhe des Hochhauses ist ab Niveaupunkt 180 m. Bei der Ausführung des Hochhauses müssen in Bezug auf die Aussenwirkung in gestalterischer Hinsicht, die im Ratschlag Nr. 10.1156.01 enthaltenen Projektstudien wegleitend berücksichtigt werden. b) Entlang der Grenzacherstrasse ist das Erdgeschoss gemäss dem schraffierten Bereich mindestens 2 m von der Parzellengrenze zurückzuversetzen. Stützen sind zulässig. c) Technische, witterungsgeschützte Aufbauten über dem obersten Vollgeschoss werden vollumfänglich an die zulässige oberirdische Bruttogeschossfläche angerechnet. 2.3 Baufeld B a) Im Baufeld B ist innerhalb der Mantellinien sowie innerhalb der definierten Lichteinfallswinkel gestützt auf ein qualitätssicherndes Verfahren ein Gebäude mit einer Bruttogeschossfläche von 81’000 m2 und einer Höhe von 221 m zulässig. Die Anzahl Vollgeschosse ist frei. Dachgeschosse sind keine zulässig. b) In Baufeld B ist innerhalb des im Plan schraffiert dargestellten Bereichs eine Auskragung ab einer minimalen Höhe von 10 m zum Rhein hin zulässig. 2.4 Bau 124 Zwischen den Baufeldern ist eine Nutzung mit einer Grundfläche von insgesamt maximal 1’500 m2 und einer BGF von insgesamt maximal 4’000 m2 zulässig. Zulässig sind publikumsorientierte Nutzungen für Besuchende und Mitarbeitende sowie die zum Betrieb des Gebäudes notwendigen weiteren Nutzungen. Die Lage orientiert sich an der im Plan dargestellten Fläche. Die Nutzung muss sich sehr gut in den Aussenraum und insbesondere in die Grünanlage einordnen. Abweichungen von der zulässigen Höhe sind gestützt auf das Resultat eines qualitätssichernden Verfahrens zulässig. 2.5 Baufeld C In Baufeld C darf der Kern von Bau 27 angeordnet werden. Es darf kein eigenständiger Neubau erstellt werden. Die zur Wiederherstellung von Bau 27 notwendigen baulichen Massnahmen sind zulässig. 2.6 Baufeld D Die Zulässigkeit baulicher Massnahmen im Baufeld D richtet sich nach den Vorgaben, die sich aus der Unterschutzstellung gemäss Denkmalverzeichnis ergeben. 2.7 Verhältnis zum Schutzvertrag Dieser Bebauungsplan ersetzt den Bebauungsplan Nr. 193 und tritt an seiner Stelle in Kraft. Sofern der Schutzvertrag vom 21. Juni 2022 auf den Bebauungsplan Nr. 193 verweist, gilt der vorliegende Bebauungsplan an seiner Stelle. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. IV. Änderung von Baulinien Der Linienplan Nr. 14’396 von Städtebau & Architektur vom 24.10.2022 wird genehmigt.
265
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
V. Abweisung von Einsprachen Die im Ratschlag Nr. 23.1509.01 in Kapitel 8 aufgeführten Einsprachen werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. VI. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle einer Volksabstimmung am fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft. 336)
336) In Kraft seit 11. 12. 2025 (KB 6. 12. 2025)
266
Plan Nr. 14'393 (2022)
Schema B, 1:2'000
max. +180.00 m
max. +180.00 m
max. +171.00 m
max. +171.00 m
Planungsperimeter
max. +157.64 m
in ke l4 fa lls
Show the full text
w
C
Li c
B
orientierende Lage Bau 124
C
D 3.00 m
EG ± 0.00 m = 257.86 müM
Rhein
A
ht ei n
A Grenzacherstrasse
B
BP 245
Baufeld A (Bau 1) Baufeld A (Versatz Erdgeschoss) Baufeld B (Bau 3) Baufeld B (Auskragung) Baufeld C (Bau 27) Baufeld D (Bau 21) Zu- und Wegfahrt
5°
Parzellengrenze
Parzellengrenze
Parzellengrenze
max. +221.00 m
Parzellengrenze
max. +221.00 m
Parzellengrenze
Schema A, 1:2'000
Solitude-Park
EG ± 0.00 m = 257.86 müM
U
A
Situation, 1:1'500 U
trasse Grenzachers
U
C A B
B
B
Solitudepark
0
25
50m
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Städtebau & Architektur
se nengas Aleman
Städtebau
Datum
e
A
nad rome de-P
Solitu
rr
hause
Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt
Schaff
g heinwe
Rhein
24.10.2022
Revision Format Massstab
Bebauungsplan
lrain
Stache
D
F. Hoffmann - La Roche AG Südareal
A3 1:1'500 / 1:2'000
Projektleiter
fe
Zeichner
bö
Archiv-Nr.
U
Plan Nr. Münsterplatz 11
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
14'393 [email protected]