10181 - B-Linienplan Chrischonaweg
Building, road and path lines · Riehen
Document
- Kind
- Building, road and path lines
- Commune
- Riehen
- Canton
- Basel-Stadt
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde Riehen
- Approved by
- GdRB
- Adopted
- Mar 30, 2010
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Text
Beschluss
Gemeinde Riehen Gemeinderat
Chrischonaweg Abschnitt Gänshaidenweg bis Langoldshaldenweg/Schlossgasse, Ändern des Linien plans; Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 30. März 2010 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge setzes vom 17. November 1999, den geänderten Nutzungsplan/Linienplan Inventar Nr. 10'181 vom 4. Februar 2010 für den Nutzungsplan „Chrischonaweg" fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An träge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Riehen, 30. März 2010
Im Namen des Gemeinderats
Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter:
Andreas scnuppn
Genehmigung
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Riehen, Chrischonaweg, Mühlestieg- und Bettingerstrasse Genehmigung der Linienpläne
Beschluss vom 11. Mai 2010
://: 1. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 30. März 2010 ge nehmigten Linienpläne Inventar Nr. 10'180 und Nr. 10'181 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 werden die Pläne Inventar Nr. 10'180 und 10'181 der Gemeinde Riehen ge nehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Dr. Hans-Peter Wessels Departementsvorsteher