10169 - B-Linienplan Niederholzstrasse

Building, road and path lines · Riehen

Document

Kind
Building, road and path lines
Commune
Riehen
Canton
Basel-Stadt
Level
Communal
Approved by
GdRB
Adopted
Sep 7, 2005

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Text

Beschluss

Gemeinde Riehen Gemeinderat Niederholzstrasse Abschnitt im Bereich der Parzellen RD 2987 und 214; Änderung des Linienplans, ändern der Baulinie auf Parzelle RE 2987; Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 12. Juli 2005 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999, den Linienplan Inventar Nr. 10'169 zur Änderung der Baulinie auf der Parzelle RD 2987 fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re­ kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt schriftlich beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurren­ te oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu ent­ halten hat.

Riehen, 12. Juli 2005

Im Namen des Gemeinderats Der Vizepräsident:

Christoph Bürgenmeier

Der Gemeindeverwalter:

Andreas Schuppli www.riehen.ch

Genehmigung

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Riehen, Niederholzstrasse 141 /151 Genehmigung des Linienplans

Beschluss vom 7. September 2005 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 12. Juli 2005 genehmigte Linienplan, Inventar Nr. 10'169, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'169 der Gemeinde Riehen genehmigt.

3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Baudepartement Die Vorsteherin:

Barbara Schneider