Überbauungsplan Gründen, Netstal
Plan d'utilisaziun spezial · Glarus
Document
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- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Glarus
- Chantun
- Glarus
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- DBU
- Decidì
- 11-05-2021
- En vigur dapi
- 15-06-2021
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Glarus
Karte
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Datotecas
SNP-1632-20210511-E-UeP+Gruenden.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
kantonglarus
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Telefon 055 646 64 00 E-Mail: [email protected] www.gl.ch
Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus
Einschreiben Gemeinde Glarus Gemeinderat Gemeindehausplatz 5 8750 Glarus
Glarus, 11. Mai 2021 / ps Unsere Referenz: 433-1
Verfügung Genehmigung nach Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG)
Gemeinde:
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Glarus
Vorhaben:
Überbauungsplan «Gründen»
Das Departement Bau und Umwelt zieht in Erwägung: 1.
Sachverhalt
1.1
Die Gemeinde Glarus hat mit Schreiben vom 22. Februar 2021 die Genehmigung des neuen Überbauungsplans «Gründen» gemäss Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) beantragt.
1.2
Für die Genehmigung wurden folgende Dokumente eingereicht: Überbauungsplan «Gründen», Situationsplan 1 :2'000 Überbauungsplan «Gründen», Sonderbauvorschriften Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 10.2.2020/19.2.2021 Technischer Bericht Kalksteinabbau im Gebiet «Gründen» vom 10.12.2015 Bericht zur Umweltverträglichkeit, Hauptuntersuchung vom 10.12.2015 Hauptuntersuchung UVB: Fachbereich Landschaft, Erholung und Freizeit vom 18.11.2015 - Anhang Umweltverträglichkeitsbericht: Fachbereiche Luftreinhaltung, Lärm und Erschütterungen vom 23.9.2015 Erschliessung «Gründen», Ergänzung zum UVB vom 31.8.2017 Logistische Erschliessung, Variantenvergleich vom 22.11.2013 Grundlagenerhebung Boden vom 18.5.2015 Grundlagenerhebung ausgewählte Tiergruppen vom 10.6.2015 Gefahrenbeurteilung Sturzprozesse, Vorstudie Schutzmassnahmen vom 30.11.2015 Konzept zur Bekämpfung invasiver Neophyten vom 30.10.2014 Protokollauszug Gemeinderat vom 9.7.2020 Protokollauszug Gemeindeversammlung vom 27.11.2020 Einspracheentscheide; Beschlüsse Gemeinderat vom 9.7.2020
1.3
Für die geplante Erweiterung des Abbaugebiets der Kalkfabrik Netstal AG wurde im Rahmen der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus eine Abbauzone festgelegt. Diese Abbauzone wurde am 22. Oktober 2018 vom Departement Bau und Umwelt (DBU) genehmigt. Die Erweiterung der Abbauzone wurde gestützt auf den Bericht zur Umweltverträglichkeit vom 10.12.2015 als umweltverträglich beurteilt. Gleichzeitig wurde mit der Genehmigung der Abbauzone die entsprechende Rodungsbewilligung durch das DBU erteilt.
1.4
Nach Art. 21 der Bauverordnung besteht in Abbauzonen eine Überbauungsplanpflicht. Mit dem vorliegenden Überbauungsplan werden die Rahmenbedingungen für den Gesteinsabbau sowie für die Rekultivierung festgelegt.
1.5
Das Mitwirkungsverfahren nach Art. 7 RBG wurde vom 1. Februar bis 1. März 2016 durchgeführt.
1.6
Der Überbauungsplan «Gründen» wurde durch die kantonalen Stellen nach Art. 24 RBG vorgeprüft. Dazu liegt ein Vorprüfungsbericht vom 2. November 2018 vor.
1. 7
Gestützt auf Art. 25 RBG wurde der Überbauungsplan vom 6. März bis 6. April 2020 öffentlich aufgelegt. Gegen den Überbauungsplan ist eine Einsprache mit fünf Unterzeichnenden eingegangen. Der Gemeinderat Glarus hat den Überbauungsplan am 9. Juli 2020 erlassen. Gleichzeitig mit dem Erlass hat der Gemeinderat Glarus über die Einsprache entschieden, Der Entscheide wurden den fünf Einsprechenden einzeln mit Versanddatum vom 3. August 2020 eröffnet. Gegen die Einspracheentscheide des Gemeinderats sind beim Departement Bau und Umwelt keine Beschwerden eingegangen.
1.8
Innert der Referendumsfrist vom 6. bis 20. August 2020 kam das fakultative Referendum mit 391 gültigen Stimmen zustande. Die Gemeindeversammlung hat dem Überbauungsplan «Gründen» am 27. November 2020 zugestimmt.
2.
Erwägungen
2.1
Im Rahmen der Genehmigung von Baureglementen, Nutzungs- und Sondernutzungsplänen nach Art. 28 RBG prüft das Departement Bau und Umwelt die Einhaltung der kantonalen und übergeordneten Rechtsvorschriften sowie die Vereinbarkeit mit den übergeordneten Plänen (kantonaler Richtplan, Sachpläne des Bundes).
2.2
Die Unterlagen wurden den betroffenen zuständigen kantonalen Amtsstellen zur Prüfung unterbreitet. Es wurden folgende Stellungnahmen eingereicht: - Abt. Jagd und Fischerei (9. März 2021) - Abt. Tiefbau (26. März 2021) - Abt. Umweltschutz und Energie (10. März 2021) - Abt. Wald und Naturgefahren (28. April 2021) Da die Stellungnahmen der kantonalen Amtsstellen für die nachfolgenden Planungsund Bewilligungsverfahren teilweise relevant sind, legen wir dieser Genehmigungsverfügung orientierungshalber die Kopien der Stellungnahmen bei.
2
2.3
Gemäss Stellungnahme der Abt. Wald und Naturgefahren vom 28. April 2021 liegt für das Trassee der Materialseilbahn keine Rodungsbewilligung vor. Eine solche ist deshalb im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu erteilen.
2.4
Nach Art. 5 RPG regelt das kantonale Recht einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach dem RPG entstehen. Abgabepflichtig sind u.a. Sondernutzungsplanungen, mit welchen gegenüber der Regelbauweise eine Mehrnutzung zugelassen wird (Art. 33b Abs. 2 Bst. c. RBG). Die Mehrwertabgabe wurde bereits im Rahmen der Nutzungsplanung und der damaligen Rodungsbewilligung bundes- und kantonsrechtskonform geregelt. Mit dem Überbauungsplan entsteht keine ausgleichspflichtige Mehrnutzung.
2.5
Insgesamt ist festzustellen, dass gemäss der Beurteilung der kantonalen Amtsstellen keine Widersprüche zum übergeordneten Recht sowie zu den übergeordneten Planungen von Bund und Kanton erkennbar sind. Für den Überbauungsplan «Gründen» kann somit die Genehmigung nach Art. 28 RBG erteilt werden.
2.6
Der Überbauungsplan «Gründen» betrifft einen Geobasisdatensatz nach Bundesrecht, der Inhalt des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKataster) bildet. Die katasterverantwortliche Stelle des Kantons (Abt. Raumentwicklung und Geoinformation) hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens den Geolink erstellt (https://oereblex.gl.ch/api/geolinks/324.html) und wird die massgebenden Rechtsvorschriften (sign. Überbauungsplan, Sonderbauvorschriften und Genehmigungsverfügung) für die Verknüpfung mit den Geodaten im Dokumentenverwaltungssystem OEREBlex integrieren. Die Gemeinde als für die Nutzungsplanung zuständige Stelle hat nach Inkrafttreten des Überbauungsplans «Gründen» die Geodaten (inklusive Geolink und in Kraft-Datum) nachzuführen und im Abnahmesystem vor der Publikation (Mitteilung der Fachstelle Geoinformation) zu prüfen. Mit der Abnahme erteilt die Gemeinde der Fachstelle Geoinformation die Freigabe für die Publikation der Informationen im ÖREB-Kataster.
und verfügt sodann:
3
1.
Der Überbauungsplan «Gründen» bestehend aus dem Überbauungsplan «Gründen» Situationsplan 1 :2'000 und den zugehörigen Sonderbauvorschriften wird unter Vorbehalt der nachfolgenden Ziffer 2 genehmigt.
2.
Für die innerhalb des Überbauungsplans "Gründen" liegende Waldfläche für den Korridor der Materialseilbahn, die nicht durch die Ausnahmebewilligung zur Rodung von Wald vom 4. September 2018 abgedeckt wird, ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Rodungsgesuch einzureichen und öffentlich aufzulegen.
3.
Die nachgeführten Geodaten sind der Fachstelle Geoinformation nach Inkrafttreten des Überbauungsplans zuzustellen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begründung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu unterzeichnen.
a~ ~ Regierungsrat
Beilagen: Überbauungsplan «Gründen», Situationsplan 1 :2'000 ( 4-fach) Überbauungsplan «Gründen», Sonderbauvorschriften (4-fach) - Stellungnahme Abt. Jagd und Fischerei vom 9. März 2021 Stellungnahme Abt. Tiefbau vom 26. März 2021 Stellungnahme Abt. Umweltschutz und Energie vom 10. März 2021 Stellungnahme Abt. Wald und Naturgefahren vom 28. April 2021
versandt am:
1 2. MAI 2021
Kopie an: - Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Genehmigungsunterlagen)
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Basas legalas
GS VII B/1/1 · RBG · Chantun
GS VII B/1/2 · Chantun
GS VII B/1/4 · Raumentwicklungs- und Baugesetzgebungsvollzugsverordnung, RBGVV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun