Ausscheidung Grundwasserschutzareale 2009
Groundwater protection areas · Poschiavo
Document
- Number
- 93
- Kind
- Groundwater protection areas
- Commune
- Poschiavo
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Feb 3, 2009
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Poschiavo with its building zones.Open the full map
Files
GR_B_2009_Grundwasserareale_RB93.pdfOpen in a new tab
Text
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Governo ANU
liT
Nr.
c s w A | B |L | N D /
Sitzung vom
3. Februar 2009
Show the full text
Mitgeteilt den
1 & ^fbt2ß§9 Nr.
93
Das Gewässerschutzgesetz vom 8. Oktober 1971 verpflichtete die Kantone, das ganze Kantonsgebiet nach der Gefährdung der ober- und unterirdischen Gewässer in Gewässerschutzbereiche einzuteilen. Die Regierung kam diesem Auftrag nach und erliess mit mehreren Beschlüssen zwischen 1974 und 1978 die Gewässer schutzkarte des Kantons Graubünden im Massstab 1:25'000. Mit weiteren Beschlüs sen von 1983 bis 1986 erfolgte schrittweise eine Teilrevision, in der im Wesentlichen die neuesten Erkenntnisse der Grundwasseruntersuchungen im Rheintal, Domleschg und Prättigau berücksichtigt wurden. Bei der Revision des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 wurde die Verpflichtung in Art. 19-21 beibehalten. Die dritte Auflage der Gewässerschutzkarte wurde mit dem Regierungsbeschluss Nummer 1513 am 19. September 2000 genehmigt. Die Gewässerschutzkarte dient dem planerischen Schutz der ober- und unterirdi schen Gewässer und enthält Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen, Grundwasserschutzareale, Grundwasseraustritte, -fassungen und -anreicherungs anlagen. Von 2004 bis 2008 wurde die dritte Revision der Gewässerschutzkarte des gesamten Kantons vorbereitet. Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 sieht für die Gewässerschutzbereiche die Unterteilung in besonders gefährdete und die übri gen Bereiche vor. Die besonders gefährdeten Bereiche umfassen dabei neu die Ge wässerschutzbereiche Au und Ao sowie die Zuströmbereiche Zu und Zo. Diese Zo nen lösen die Gewässerschutzbereiche Zone A, B und C aus der dritten Auflage der Gewässerschutzkarte ab. Die Grundlagen für die Überarbeitung bildeten neben den gesetzlichen Grundlagen, der Wegleitung Grundwasserschutz des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) sowie dem hydrogeologischen Fachwissen eine Schrift der Ost-
schweizer Kantone, in welcher eine Harmonisierung der Gewässerschutzkarten über die Ostschweizer Kantone angestrebt wird. Zur Erarbeitung der neuen Gewässerschutzbereiche in den verschiedenen Regionen wurden die folgenden geologischen Büros oder Bürogemeinschaften durch das zu ständige Amt für Natur und Umwelt beauftragt: Region Misox: • Rüegg Ingenieurgeologie/Hydrogeologie, Chur Region Rheintal-Domleschg: • Bürogemeinschaft Kobel-Bernasconi-vonMoos, Malans Region Prättigau - Davos - Schanfigg - Lenzerheide: • Bürogemeinschaft Aemissegger-Böhm- Geotest, Chur Region Zernez - Unterengadin - Müstair: • Bürogemeinschaft Aemissegger-Böhm, Chur Region Oberengadin - Bergeli - Poschiavo: • Bürogemeinschaft SC+H, CSD, RIH, Chur Region Surselva - Safien - Hinterrhein - Mittelbünden: • Baugeologie Chur Auf die definitive Festlegung der Zuströmbereiche wurde verzichtet. Sie wurden auf grund von hydrogeologischen, theoretischen Kriterien und Berechnungen ausge schieden, sind jedoch in ihrer Ausdehnung noch ungenügend gesichert und verifi ziert. Die detaillierten Grundwasserschutzzonen beziehungsweise die summarischen Grundwasserschutzzonen werden im separaten Verfahren beziehungsweise im Rahmen einer Ortsplanungsrevision durch die Regierung genehmigt. Diese Schutz zonen wurden seit der letzten Revision der Gewässerschutzkarte laufend im Geo graphischen Informationssystem (GIS) nachgeführt.
Im Januar 2008 folgte die Vernehmlassung der überarbeiteten Gewässerschutzkarte bei den Gemeinden. Die Resultate der Vernehmlassung wurden durch das Büro für angewandte Geologie B. Aemissegger, Fläsch, im Auftrag des Amtes für Natur und Umwelt bereinigt. Das Amt für Natur und Umwelt hat anschliessend die Gewässerschutzkarte des ge samten Kantonsgebietes zum Druck vorbereitet. Die Plots wurden im Folgenden durch das GIS-Kompetenzzentrum des Amtes für Landwirtschaft und Geoinformation erstellt. Nach Einsichtnahme in die überarbeiteten Kartenblätter der Gewässerschutzkarte des Kantons Graubünden, Massstab 1:25'000, Ausgabe Dezember 2008 und ge stützt auf Art. 19-21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991, auf Art. 30 der Gewässerschutzverordung vom 28. Oktober 1998, auf Art. 23 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 8. Juni 1997 sowie auf An trag des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes
beschliesst die Regierung: 1. Die Einteilung des Kantonsgebietes in Gewässerschutzbereiche sowie die Aus scheidung der Grundwasserschutzareale sämtlicher 50 Kartenblätter im Mass stab 1:25'000, Ausgabe Dezember 2008, die das Kantonsgebiet abdecken, werden genehmigt. Die Grundwasserschutzzonen, Grundwasserfassungen, -austritte und anreicherungsanlagen werden zur Kenntnis genommen. 2. Die detaillierten und summarischen Schutzzonen werden laufend in der digitalen Gewässerschutzkarte im GIS durch das Amt für Natur und Umwelt nachgeführt. 3. Die Daten sind in aktualisierter Form auf der Geodatendrehscheibe im Internet bereitzuhalten. Sämtliche Daten können Interessierten auch analog oder digital unter Berücksichtigung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren beim Vollzug der Umweltschutz- und der Gewässerschutzgesetzgebung vom 27. Ok tober 1998 abgegeben werden.
4
4. Das Amt für Natur und Umwelt wird beauftragt, das Erscheinen der4. Auflage der Gewässerschutzkarte im Kantonsamtsblatt bekanntzugeben. 5. Das Amt für Natur und Umwelt wird beauftragt, das Bundesamt (BAFU) und die Nachbarkantone St. Gallen, Glarus, Tessin und Uri mit entsprechenden Exemp laren der Gewässerschutzkarte zu dokumentieren und die Gemeinden mit dem RB und einem Ausdruck (Plot) des Ausschnitts der Gemeinde zu informieren. 6. Mitteilung an alle Departemente, an das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation und an das Amt für Natur und Umwelt (elektronisch) unter Beilage der Akten und an das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement im Doppel.
o
Namens der Regierung Der Präsident: Der Kanzleidirektor:
H. Trachsel
o
i.V. lic.iur. W. Frizzoni