Teilrevision Parzelle Nr. 468, Baute Nr. 65A

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Andeer

Document

Numer
17.DEP14
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Andeer
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
31-10-2017

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3701_B_TR_Parz_468_Baute_65A_17.DEP14.pdfIn neuem Tab öffnen

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ANITSSTRATUR AMT FOR RAUMENTWICKLUNG]

Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 14/17

7000 Chur, Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 14

Fax 081 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der Vorstand der Gemeinde Andeer beschloss an seiner Sitzung vom 24. Juli 2017 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Generellen Gestaltungsplan und

Generellen Erschliessungsplan 1:500 „Erschliessung Parzelle Nr. 468; Geschützte

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Baute Nr. 65A" umfasst.

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 18. September 2017 gemäss

Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für

Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 21. Juni 2017 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 24. Juli 2017

gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 17. August 2017. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 28. September 2017 ersuchte der Gemeindevorstand Andeer das

Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorla-

ge im Rahmen von Art. 49 KRG.

A. Gegenstand der Vorlage Inhalt des vom Gemeindevorstand Andeer beschlossenen Planungsmittels bilden

einerseits neue Strassenklassierungen im Bereich der Strassenparzelle Nr. 468, dies

wegen eines Umbauvorhabens im Bereich der Molkerei/Sennerei (Assek.-Nr. 29).

Die Verhältnisse bei der dortigen Abzweigung wurden wegen der Umbaumassnah-

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men bei der Sennerei/Molkerei soweit beengt, dass ein Befahren des Weges mit

Fahrzeugen (Autos) nur noch erschwert oder gänzlich verunmöglicht ist.

Andererseits wurde die Klassierung des ehemaligen Stallgebäudes (Assek.-Nr. 65A)

auf der Parzelle Nr. 583 von „wertvolle Stallbaute" in „geschützte Bauten (Baudenk-

mal)" geändert. Ausschlaggebend dafür sind die kürzlich gesprochenen finanziellen

Beiträge der kantonalen Denkmalpflege für ein Umnutzungs- und Erneuerungsvorhaben resp. die Departementsverfügung des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) vom 16. Januar 2017.

B. Vereinfachtes Verfahren

Vorliegend handelt es sich offensichtlich um eine Planänderung von untergeordneter

Bedeutung. Weil im Rahmen der Mitwirkung auch keine Einwendungen eingingen, ist die Vorlage dem vereinfachten Verfahren nach Art. 48 Abs. 3 KRG und einer Ge-

nehmigung durch das Departement für Volkswirtschaft und Soziales nach Art. 49 Abs. 1 KRG zugänglich.

C. Genereller Gestaltungsplan und Genereller Erschliessungsplan 1:500 „Er-

schliessung Parzelle Nr. 468; Geschützte Baute Nr. 65A"

Der Generelle Gestaltungsplan und Generelle Erschliessungsplan 1:500 „Erschliessung Parzelle Nr. 468; Geschützte Baute Nr. 65A" vom 24. Juli 2017 gibt zu keinen

Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

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Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales: 1.

Der Generelle Gestaltungsplan und Generelle Erschliessungsplan 1:500

„Erschliessung Parzelle Nr. 468; Geschützte Baute Nr. 65A" vom 24. Juli 2017 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Andeer wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3.

Der Gemeindevorstand Andeer sorgt für die Nachführung der Nutzungsplanda-

4.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

ten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

Chur, 31. Oktober 2017 mitgeteilt:

° 2.

V,

DEPARTEMENT FÜR VOLKS-

2017

WIRTSCHAFT UND SOZIALES

Der Vorsteher:

Dr. Jon Domenic Parolini, Regierungsrat