Teilrevision Via Spluga

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Andeer

Document

Numer
17.751
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Andeer
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
29-08-2017

Karte

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

II Governo del Cantone dei Grigioni

30. August 2017

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29. August 2017

Protokoll Nr.

751

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Andeer beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 29. März 2017 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Via Spluga.

Ein auf den 29. März 2017 datierter Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) ge-

mäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das

Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 2. September 2016 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 29. März

2017 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 7. April 2017. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 8. Mai 2017 ersuchte der Gemeindevorstand Andeer um Geneh-

migung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Via Spluga

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde

Andeer bildet die geplante neue Fuss- und Wanderwegsverbindung entlang des Lai

da Seara, zwischen dem Wasserkraftwerk Bärenburg und der Roflaschlucht. Dieser

neue Wegabschnitt dient als Ergänzung zur heute bestehenden Wegverbindung über

die östlich des Sees gelegene Anhöhe „Sogn Steafan" und „Punteglias Sura". Weil

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im südlichen Bereich des Sees das Gelände entlang der Kantonsstrasse teilweise

steil und unwegsam ist, soll der Weg in diesem Bereich über eine neue Fussgänger-

brücke auf der anderen Seeseite geführt werden. Damit wird einerseits der imposan-

te Blick auf die Schluchtsituation ermöglicht und andererseits eine von der Kantons-

strasse getrennte und zugleich touristisch attraktive Wegführung bis zum Gasthaus

Roflaschlucht sichergestellt.

Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung schafft die Gemeinde die nut-

zungsplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung des erwähnten Wegab-

schnittes. Im Rahmen der Bauprojektierung sind seitens der Gemeinde Andeer das

Tiefbauamt (zwecks Koordination mit der Sanierung der Kantonsstrasse H13), das

Amt für Wald und Naturgefahren (zur Abklärung des allfälligen Rodungserfordemis-

ses) und die Kraftwerke Hinterrhein AG (zur Abklärung des genauen Brückenver-

laufs) miteinzubeziehen.

Im Übrigen gibt der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Via Spluga vom 29. März 2017 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass, er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Via Spluga vom 29. März 2017

2.

Der Gemeindevorstand Andeer wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wird genehmigt.

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

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4.

5.

3

Der Gemeindevorstand Andeer sorgt für die Nachführung der Nutzungsplan-

daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung. Mitteilung an:

Die Präsidentin:

B. Janom Steiner

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin