Teilrevision Baugesetz

Land-use plan, basic order · Zillis-Reischen

Document

Number
13.340
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Zillis-Reischen
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Apr 22, 2013

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Regierung Die Regierung Die Kantons Graubünden des Kantons des Graubünden '

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regenza La regenza La Grischun chantun Grischun dal chantun dal

Governo Il Governo II Grigioni dei Grigioni Cantone dei del Cantone del

Mitgeteilt den Mitgeteilt den

Sitzung vom Sitzung vom

22. April April 2013 22. 2013

23. April April 2013 23. 2013

Nr. Protokoll Nr. Protokoll

340 340

A. A.

Gemeinbeschlossen an Stimmberechtigten der Die Stimmberechtigten Die der Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen Zillis-Reischen beschlossen an der der Gemein-

EinOrtSpIanung. Im der Ortsplanung. Teilrevision der eine Teilrevision 2012 eine deversammlung vom deversammlung vom 14. 14. Dezember Dezember 2012 Im Ein-

zelnen wurden wurden folgende folgende Planungsmittel Planungsmittel verabschiedet: verabschiedet: zelnen

-— Baugesetz Baugesetz '

— Zonenpläne und und Generelle Generelle Gestaltungspläne GestaltunQSpläne 1:1000 und 1:10 1:10 000 000 Teilrevision Teilrevision — Zonenpläne 1:1000 und Legenden Legenden

Neben diesen diesen Planungsmitteln Planungsmitteln reichte reichte die Gemeinde Zillis-Reischen Zillis—Reischen die die folgenden folgenden Neben die Gemeinde

weiteren Unterlagen Unterlagen ein: ein: weiteren --—-

Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) Planungsund Mitwirkungsbericht (PMB)vom vomDezember Dezember2012 2012 gemäss gemäss Art.

Art. 47 47

der eidgenössischen eidgenössisChen Raumplanungsverordnung Raumplanungsverordnung (RPV) inkl. Anhang Anhang "Ergebnisse "Ergebnisse der (RPV) inkl.

kantonale Vorprüfung, Vorprüfung, Zusammenfassung" Zusammenfassung“ kantonale

Protokollauszug der Protokollauszug der Gemeindeversammlung Gemeindeversammlungvom vom14. 14.Dezember Dezember 2012 2012

Das Amt Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung (ARE) Das (ARE) verfasste verfasste mit mit Datum Datum vom vom 14. 14. September September 2012 2012

einen Vorprüfungsbericht Vorprüfungsbericht sowie ein ergänzendes ergänzendes einen sowiemit mitDatum Datumvom vom31. 31. Oktober Oktober 2012 2012 ein

Schreiben zur zur Vorprüfung Vorprüfung betreffend betreffend die Lagerung von Siloballen. Schreiben die Lagerung von Siloballen.

Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des desGemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlusses vom vom Die

14. Dezember Dezember 2012 2012 gemäss gemäss Art.

Art. 48 48des

desRaumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes für für den den Kanton Kanton 14.

Graubünden (KRG) Dezember 2012. 2012. Es Es gingen gingen keine keine Beschwerden Beschwerden Graubünden (KRG) erfolgte erfolgte am am 20. 20. Dezember ein. ein.

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Gemeinde Zillis—Reischen Mit vom 15. die Gemeinde Zillis-Reischen um um GeGeersuchte die 2013 ersuchte Januar 2013 15. Januar Schreiben vom Mit Schreiben

KRG. Rahmen von nehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art.

Art. 49

49 KRG. Revisionsvorlage im nehmigung der

B.

Baugesetz Baugesetz

der Teilrevision der vorliegenden Teilrevision der vorliegenden Rahmen der Zillis-Reischen hat Gemeinde Zillis-Reischen Die Gemeinde Die hat im im Rahmen Raumplanungsgesetzgekantonale Raumplanungsgesetzgedie kantonale auf die revidiert und Baugesetz revidiert Ortsplanung ihr Ortsplanung ihr Baugesetz und auf

HarInterkantonale Vereinbarung Die Interkantonale abgestimmt. Die KRVO) abgestimmt. und KRVO) (KRG und bung (KRG bung Vereinbarung über über die die Har-

(IVH wurde Baubegriffe (IVHB) monisierung der monisierung der Baubegriffe wurde ebenfalls ebenfalls berücksichtigt. berücksichtigt. Damit Damit verfügt verfügt die die

Gemeinde zeitgemässes Baugesetz. Gemeinde über über ein ein zeitgemässes Baugesetz.

Dezember 2012 14. Dezember am 14. Übrigen gibt Im Übrigen Im gibt das das am 2012 beschlossene beschlossene Baugesetz Baugesetz zu zu keinen keinen weiwei-

teren Bemerkungen Bemerkungen Anlass; es kann kann genehmigt teren Anlass; es genehmigt werden. werden. C. C.

Zonenpläne und und Generelle Zonenpläne Generelle Gestaltungspläne Gestaltungspläne 1:1000 1:1000 und und 11:10 000 000 Teilrevision Teilrevision

Legenden Legenden

Die Zonenpläne Zonenpläne und und Generellen Generellen Gestaltungspläne Gestaltungspläne 1:1000 1:1000 und 1:10 000 000 Teilrevision Teilrevision Die und 1:10

Legenden vom 14. Dezember Dezember 2012 Legenden vom 14. 2012 geben geben zu zu keinen keinen Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; sie sie könkön-

nen genehmigt genehmigt werden. nen werden.

D.

Weitere Planung Planung Weitere

Die Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen Zillis-Reischen wurde vom Departement Departement für für Volkswirtschaft Volkswirtschaft Die wurde bereits bereits vom und Soziales Soziales (Verfügung (Verfügung vom 24. Juli Juli 2012) 2012) sowie sowie vom vom ARE ARE (Vorprüfungsbericht (Vorprüfungsbericht und vom 24.

hingewiesen, dass darauf hingewiesen, 2012) darauf September 2012) 14. September vom 14. vom dass ihre ihre Ortsplanung Ortsplanung dringend dringend revirevi-

ihre ersucht, ihre Stelle ersucht, Gemeinde wird sionsbedürftig ist. sionsbedürftig ist. Die Die Gemeinde wird deshalb deshalb auch auch an an dieser dieser Stelle

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so Ortsplanung einer Revision Revision zu zu unterziehen unterziehen und und mit mit den den entsprechenden entsprechenden Arbeiten Arbeiten so Ortsplanung einer

beginnen. zu beginnen. bald wie möglich möglich zu bald wie KRG Gestützt

Art. 49 49 KRG

auf Art. Gestützt auf

Regierung: die Regierung: beschliesst beschliesst die genehmigt. wird genehmigt. Baugesetz wird beschlossene Baugesetz 2012 beschlossene Dezember 2012 14. Dezember am 14. Das am 1. Das 1.

Generellen Gestaltungspläne Gestaltungspläne 1:1000 1:1000 und und 1:10 1:10 000 000 TeilTeilund Generellen Zonenpläne und Die Zonenpläne 2. Die 2. 2012 werden werden genehmigt. genehmigt. Dezember 2012 14. Dezember vom 14. Legenden vom revision Legenden revision

geeigin geeigZillis-Reischen wird wird ersucht, ersucht, diesen diesen Beschluss Beschluss in Gemeindevorstand ZiIIis-Reischen Der Gemeindevorstand 3. Der 3. bekannt zu neter zu geben geben (ohne (ohne Rechtsmittelbelehrung) Rechtsmittelbelehrung). öffentlich bekannt Form öffentlich neter Form Genehmigungsverfahren werden das Genehmigungsverfahren Für das 4. Für werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. 4.

5. Mitteilung Mitteilung an: an: 5.

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Präsident: Der Präsident: Der

Namens der der Regierung Regierung Namens

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Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor: Der

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