Teilrevision Ual da Reschen
Land-use plan, basic order · Zillis-Reischen
Document
- Number
- 12.DEP13
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Zillis-Reischen
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jul 24, 2012
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Graubünden Departement für für Volkswirtschaft Volkswirtschaft und und Soziales Soziales Graubünden Departement
r Departament Grischun daI Grischun d'economia publica publica ee fatgs fatgs socials socials dal Departament d’economia Dipartimento dell’economia pubblica ee socialitä socialita dei dei Grigioni Grigioni Dipartimento dell'economia pubblica
13/12 ARE ARE 13/12
35 Reichsgasse 35 Chur, Reichsgasse 7000 7000 Chur,
14 23 14 257 23 081 257 Tel. Tel. 081
71 21 71 257 21 081 257 Fax Fax 081
DEPARTEMENTSVERFÜGUNG DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der der Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen ZiIIis-Reischen beschloss beschloss an an seiner seiner Sitzung Sitzung vom vom 4. 4. Juni Juni Der Vorstand Vorstand der
2012 eine eine Teilrevision Teilrevision der der Ortsplanung, Ortsplanung, welche welche einen einen Zonenplan Zonenplan 1:500 1:500 Parzelle Parzelle Nr. Nr. 2012
445 und und 457 457 (Teilrevision) (Teilrevision) umfasst. umfasst. 445
Ein Planungs— und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht (PIVIB) Juni 2012 2012 gemäss gemäss Art.
Art. 47 47 der
der eideidEin Planungs(PMB) vom vom Juni
genössischen Raumplanungsverordnung Raumplanungsverordnung (RPV) (RPV) liegt liegt vor. vor. Das Das Amt Amtfür fürRaumentwickRaumentwickgenössischen lung (ARE) verfasste verfasste mit mit Datum Datum vom vorn 23. 23. Mai Mai 2012 2012'einen Vorprüfungsbericht. lung (ARE) einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindevorstandsbeschlusses Gemeindevorstandsbeschlusses vom vom 4. 4. Juni Juni 2012 2012 Die öffentliche
gemäss 48 des des Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes für für den den Kanton Kanton Graubünden Graubünden erfolgte erfolgte am am gemäss Art.
Art. 48 7. Juni
Juni 2012. 2012. Es Es gingen gingen keine keine Beschwerden Beschwerden ein. ein. 7.
Mit Schreiben vom vom 7. 7. Juni Juni 2012 2012 ersuchte ersuchte der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Zillis-Reischen Zillis—Reischendas das Mit Schreiben
Departement für Volkswirtschaft Volkswirtschaft und und Soziales Soziales um um Genehmigung Genehmigung der derRevisionsvorlaRevisionsvorla— Departement für
ge im Rahmen Rahmen von von Art.
Art. 49
49 KRG. KRG. ge im
Zonenplan 1:500 Parzelle Parzelle Nr. Nr. 445 445 und und 457 457 (Teilrevision) (Teilrevision) Zonenplan 1:500 Gegenstand der der Genehmigung Genehmigung bildet bildet eine eine Änderung Änderung der der bestehenden bestehenden Grundordnung Grundordnung Gegenstand
von untergeordneter untergeordneter Bedeutung Bedeutung im im Gebiet Gebiet „Ual „Ual da da Reschen", Reschen", Parzellen Parzellen Nr. Nr. 445 445 und und von
457, welche welche künftig künftig eine eine zweckmässige zweckmässige Erweiterung Erweiterung der derbestehenden bestehendenhobbymässihobbymässi457,
gen Tierhaltungsanlagen auf auf der der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 445 445 ermöglicht. ermöglicht. gen Tierhaltungsanlagen
Einerseits beinhaltet die die vorliegende vorliegende Änderung Änderung der der bisherigen bisherigen Ortsplanung Ortsplanung vom vom7.7. Einerseits beinhaltet
August 1992 1992 (von (von der der Regierung Regierung genehmigt genehmigt mit mit Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss Nr. Nr. 1760 1760 vom vorn August
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Parder Parauf der m22 auf 33.46 m um 33.46 Kernzone um bestehenden Kernzone der bestehenden Erweiterung der die Erweiterung 1993) die 13. 13. Juli Juli 1993)
Parzelle der Parzelle auf der Kernzonengrenze auf bestehende Kernzonengrenze die bestehende wurde die zelle Andererseits wurde 457. Andererseits Nr. 457. zelle Nr.
(GVG-Nr. Nr. 445 Stallgebäudes(GVG-Nr. bestehendenStallgebäudes desbestehenden Gebäudefluchtdes dieGebäudeflucht an die parallel an 445 parallel Nr.
LandwirtsChaf-tssowie Landwirtschaftsm22 sowie 5.56 m von 5.56 Kernzonenfläche von eine Kernzonenfläche wobei eine angepasst, wobei 138-B) angepasst, 138-B)
wurde. festgelegt wurde. neu festgelegt m22 neu 0.14 m von 0.14 zone zone von
Im Jahr 2001 2001 ist ist im im Auftrag Auftrag der der Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen Zillis-Reischen von von den den Forstorganen Forstorganen eine eine Im Jahr
Waldfeststellung durchgeführt worden worden (Verfügung (Verfügung des des Bau-, Bau-‚ VerkehrsVerkehrs- und und ForstdeForstdeWaldfeststellung durchgeführt und 445 und Nr. 445 Parzellen Nr. der Parzellen Bereich der lm Bereich 2001). Im August 2001). 6. August vom 6. partements Nr. 011/01 vom Nr. 011/01 partements
geringdiesergeringmitdieser Zusammenhang mit im Zusammenhang allfällige im dass allfällige 457 ist festzustellen, dass vorliegend festzustellen, ist vorliegend 457
angrenzenden den angrenzenden Bautätigkeiten den stehende Bautätigkeiten Grundordnung stehende der Grundordnung Änderung der fügigen Änderung fügigen
RahIm Rahbeeinträchtigt. Im nachteilig beeinträchtigt. nicht nachteilig grundsätzlich nicht Wurzelraum grundsätzlich dessen Wurzelraum und dessen Wald und Wald WaldfeststeldieWaldfeststeljedoch die ist jedoch Ortsplanung ist der Ortsplanung Gesamtrevision der kommenden Gesamtrevision einer kommenden men einer men
vordie voran die allenfalls an und allenfalls überprüfen und zu überprüfen hin zu Aktualität hin ihre Aktualität auf ihre 2001 auf Jahre 2001 vom Jahre lung vom lung
findenden Begebenheiten Begebenheiten anzupassen. anzupassen. findenden
vom4.4. (Teilrevision)vom 457 (Teilrevision) und 457 445 und Nr. 445 Parzelle Nr. 1:500 Parzelle Zonenplan 1:500 der Zonenplan gibt der Im Im Übrigen Übrigen gibt
werden. genehmigtwerden. kanngenehmigt erkann Anlass; er Bemerkungen Anlass; weiteren Bemerkungen keinen weiteren zu keinen 2012 zu Juni Juni 2012 Weitere Planungen Planungen Weitere
20beinahe 20eine beinahe über eine Zillis-Reischen über Gemeinde Zillis-Reischen die Gemeinde verfügt die ervvähnt, verfügt bereits erwähnt, Wie Wie bereits
Ortsplanungeltende Ortsplanunsind geltende Planungspraxis sind einschlägiger Planungspraxis Nach einschlägiger Ortsplanung. Nach jährige Ortsplanung. jährige hin Zweckdienlichkeithin ihreZweckdienlichkeit aufihre Jahren auf 15 Jahren von 15 Planungsperiode von einer Planungsperiode Ablauf einer nach Ablauf gen nach gen
EntwicklungsvorsteldieEntwicklungsvorstelund die Bevölkerung und der Bevölkerung Bedürfnisse der die Bedürfnisse an die und an überprüfen und zu überprüfen zu
Iungen der Gemeinde Gemeinde anzupassen. anzupassen. Die Die Schwerpunkte Schwerpunkte einer einer solchen solchen Überprüfung Überprüfung der der lungen der
Ortsplanung umfassen: Ortsplanung umfassen: -— -—
-— -—
und Lage und Grösse, Lage auf Grösse, Bezug auf in Bezug Nutzungszonen in der Nutzungszonen Anpassung der und Anpassung Überprüfung Überprüfung und
Strukturierung; Strukturierung;
Überprüfung und Anpassung Anpassung der der Schutzzonen Schutzzonen sowie sowieweiterer weitererZonen; Zonen; Überprüfung und
der Berücksichtigung der unter Berücksichtigung Gestaltungsplanung unter der Gestaltungsplanung Anpassung der und Anpassung Überprüfung Überprüfung und
vorhandenen Siedlungs— und und Landschaftsqualität; Landschaftsqualität; vorhandenen Siedlungs-
Anpassung und Ausweisung Ausweisung der der Erschliessung Erschliessung über über das das ganze ganze Gemeindegebiet; Gemeindegebiet; Anpassung und
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—
Erarbeitung neuen, KRG-konformen KRG-konformen Baugesetzes Erarbeitung eines eines neuen, Baugesetzes in in Anlehnung Anlehnung an an das das
— -
Aufbereitung der digitalen digitalen Daten Daten der Aufbereitung der der amtlichen amtlichen Vermessung Vermessung (AV93) (AV93) und und der der NutNut-
“
Musterbaugesetz 2007 (MBauG Musterbaugesetz 2007 (MBauG 07); 07);
zunQSplanung (Abschluss der der erstmaligen erstmaligen Digitalisierung zungsplanung (Abschluss Digitalisierung der der Nutzungsplanung). Nutzungsplanung).
Die Gemeinde Zillis-Reischen Zillis—Reischen hat bereits die die ersten Die Gemeinde hat bereits ersten Schritte Schritte zur zur Überprüfung Überprüfung und und
Anpassung der bestehenden bestehenden Ortsplanung Anpassung der Ortsplanung in in die die Wege Wege geleitet, geleitet, indem indem sie sie im im Laufe Laufe
der kommenden Monate Monate eine eine gesamthafte gesamthafte Revision Revision des der kommenden des Baugesetzes Baugesetzes anstrebt. anstrebt. Ein Ein
solcher Baugesetzesentwurf liegt solcher Baugesetzesentwurf liegt dem dem ARE ARE zur zur Vorprüfung Vorprüfung bereits bereits vor vor (Eingang (Eingang ARE ARE
am 19. Juni am 19. Juni 2012). 2012).
Der Gemeinde'Zillis-Reischen en wird wird vor vor diesem diesem Hintergrund Hintergrund empfohlen, Der Gemeinde empfohlen, inin Bälde Bälde auch auch
ihre weiteren Planungsmittel Planungsmittel im im Sinne Sinne der ihre weiteren der voranstehenden voranstehenden Erwägungen Erwägungen gesamthaft gesamthaft
zu zu revidieren. revidieren.
Gestützt auf Art.
Art. 49 49 KRG
Gestützt auf KRG verfügt das Departement Departement für für Volkswirtschaft Volkswirtschaft und verfügt das und Soziales: Soziales:
1. 1. Der 1:500 Parzellen Parzellen Nr. Nr. 445 Der Zonenplan Zonenplan 1:500 445 und und 457 457 (Teilrevision) (Teilrevision) vom vom 4. 4. Juni Juni 2012 2012 wird im Sinne Sinne der derErwägungen wird im Erwägungen genehmigt. genehmigt.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
Der Gemeindevorstand Zillis—Reischen ersucht, diesen Der Gemeindevorstand Zillis-Reischen wird wird ersucht, diesen Beschluss Beschluss in in geeiggeeig-
neter Form Form öffentlich öffentlich bekannt bekannt zu zu geben neter geben (ohne (ohne Rechtsmittelbelehrung). Rechtsmittelbelehrun
Der Gemeindevorstand Zillis—Reischen die Nachführung Der Gemeindevorstand Zillis-Reischen sorgt sorgt für für die Nachführung der der digitalen digitalen
Daten nach den den Vorgaben Vorgaben des des ARE. Daten nach ARE.
Soweit für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher Soweit für irgendwelcher Art Art notnot-
wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der wendig sind, der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder
Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten.
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5. Genehmigungsverfahren werden werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. Für das das Genehmigungsverfahren 5. Für 6. 6.
Mitteilung an: Mitteilung an:
Chur, 24. 24. Juli Juli 2012 2012 Chur, mitgeteilt: mitgeteilt:
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WIRTSCHAFT UND SOZIALES SOZIALES WIRTSCHAFT UND 4’"
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Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal