Baulinien Kronengasse

Neighbourhood plan procedure · Chur

Document

Number
12.GDE59
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Chur
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Sep 11, 2012

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Text

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,·~·, Stadt Chur Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 10. September 2012 SRB.2012.597 Baulinie Kronengasse; Genehmigung In Zusammenhang mit dem geplanten Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf den Parzellen Nr. 531, 5304 und 5521 wird eine Baulinie an der Kronengasse ab Masanserstrasse bis Parzelle Nr. 6421 festgelegt. Der Erlass einer Baulinie wird mit städtebaulichen Überlegungen begründet. Um die Kopfsituation am Kreisel Masanserstrasse zu betonen, schlagen die Projektverfasser einen abgewinkelten Baukörper vor. Dies hat zur Folge, dass erhebliche Mehrlängenzuschläge entstehen, die durch die geplante Baulinie entlang der Kronengasse gebrochen werden können. Der Stadtrat hat im Beschluss vom 29. Mai 2012 (SRB 351) dem Anliegen entsprochen unter der Voraussetzung, dass die gestalterisch und historisch bedeutende Bungertmauer entlang der Kronengasse bestehen bleibt. Der Baulinienplan vom 14. Februar 2012 lag ab dem 1. Juni 2012 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind keine eingegangen. Beschluss 1.

Die neue Baulinie entlang der Kronengasse gemäss Baulinienplan vom 14. Februar 2012 wird genehmigt.

2.

Mitteilung an Departement 3 Tiefbau- und Vermessungsamt Verkehrsplanung Abteilung Tiefbau Abteilung Vermessung Hochbauamt Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung

Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Christian Boner

104927 / 162.10

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